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06.02.2023
Arbeitspapier

ProReForm - Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben die Arbeitshilfe "ProReForm - Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Neue Prozessbeschreibungen zur Aufgabenwahrung im Jugendamt" herausgegeben. Die Arbeitshilfe fasst die Ergebnisse eines Praxisprojektes der Landesjugendämter in NRW zusammen. Erstellt wurde sie unter Beteiligung der Jugendämter Bonn, Dortmund, Duisburg, Erkelenz, Schwerte, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Wesel.
Aus dem Vorwort der Arbeitshilfe

Durch die Reform des Vormundschafts- (und Betreuungs-)rechts zum 01. Januar 2023 sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Fam-FG), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und einigen weiteren Gesetzen wichtige Regelungen verändert worden. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung von Amtsvormundinnen und Amtsvormündern im Jugendamt. Auch die Familiengerichte sind aufgefordert, gemäß den Zielen dieser großen Reform und der neuen Regelungen, die Sorgerechts-Verfahren neu zu gestalten. Es gilt nun vor allem, bei der Auswahl einer Vormundin bzw. eines Vormunds die am besten geeignete Person zu finden und den Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft umzusetzen. Zudem sind neue Beteiligungs- und Anhörungsrechte sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von jenen Personen zu beachten, die im Umfeld des Kindes oder Jugendlichen von der Auswahl oder den Entscheidungen einer Vormundin bzw. eines Vormunds betroffen sein können.

Die im Folgenden dargestellten Prozessbeschreibungen betreffen die Wahrnehmung der Aufgaben der Amtsvormundschaften. Dabei waren jedoch auch die Prozesse der an den maßgeblichen Schnittstellen – zum Beispiel im familiengerichtlichen Verfahren – tätigen Sozialen Fachdienste, die für die Aufgaben Fallsteuerung oder Leistungsgewährung einzustehen haben, zu betrachten. Denn der Gesetzgeber verlangt durch die Reform des Vormundschaftsrechts ein neues Zusammenspiel im Jugendamt: Bei der Auswahl und Bestellung des Jugendamtes zum vorläufigen Vormund, bei der Suche nach der und dem Vorschlag zur am besten als Vormundin bzw. Vormunds geeigneten Person, bei der Gewinnung, Beratung und Aufsicht von ehrenamtlichen und Berufsvormundinnen bzw. -vormündern, bei den Berichten an das Familiengericht, bei der Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und bei den Entscheidungen über einen Wechsel der Vormundschaft.  

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