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06.07.2020
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Sexuelle Gewalt gegen Kinder – die ununterbrochene Pandemie

Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (bekannt als „Lanzarote-Konvention”) feierte am 1. Juli den 10. Jahrestag seines Inkrafttretens. Das Thema ist heute ebenso aktuell wie damals. Daher fordert der Europarat diese „ununterbrochene Pandemie” gemeinsam weiter zu bekämpfen.

Presseerklärung des Europarat vom 1. Juli 2020

Heute ist es durchaus üblich, sich gegenseitig zu wünschen, man möge geschützt bleiben. Aber Millionen von Kindern, Jungen wie Mädchen, sind nicht geschützt, und all jene in einem gefährdeten Umfeld sind noch zusätzlich bedroht. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Kinder immer sicher sind, zu jeder Zeit und an jedem Ort, ob das nun zu Hause ist, in der Schule, in Heimen, in Betreuungseinrichtungen oder im Internet”, erklärte Christel De Craim, die neue Vorsitzende des Kontrollorgans des Übereinkommens, des Lanzarote-Ausschusses beim Europarat, in der ersten Woche nach ihrem Amtsantritt. „Die Lanzarote-Konvention trat vor genau zehn Jahren in Kraft, und heute, inmitten einer globalen Gesundheitskrise, ist ihre Relevanz so aktuell wie eh und je. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist eine ununterbrochene Pandemie mit Opfern überall auf der Welt. Wir müssen gemeinsam diese Krise weiter bekämpfen, während der COVID-19-Pandemie und auch danach.

Bisher haben 45 Länder die Konvention ratifiziert

Die Lanzarote-Konvention dient der Verhütung von, dem Schutz vor und der Strafverfolgung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern. Sie stellt Vergehen unter Strafe, darunter den sexuellen Missbrauch, die Ausbeutung von Kindern in Form der Prostitution, Vergehen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauchsmaterial, Ausbeutung von Kindern in pornographischen Aufführungen, Korrumpierung von Kindern sowie die Anwerbung von Kindern zu sexuellen Zwecken, das sog. Grooming. Die Konvention wurde mit heutigem Stand von 45 Mitgliedsstaaten des Europarates und von Tunesien ratifiziert. Armenien wird voraussichtlich in naher Zukunft die Ratifzierungsunterlagen vorlegen. Die Konvention ist für alle Staaten der Welt offen und nach wie vor das ehrgeizigste und umfassendste internationale Rechtsinstrument zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung.
Zu den wichtigsten Errungenschaften des Lanzarote-Ausschusses zählen seine Monitoring-Berichte über die Umsetzung der Konvention in den einzelnen Signatarstaaten.

Die bisherigen Monitoring-Runden

Da erwiesenermaßen 70-85% aller Fälle von sexuellem Missbrauch von Personen aus dem „Vertrauenskreis” des Kindes begangen werden, konzentrierte sich die erste und im Dezember 2015 abgeschlossene Monitoringrunde ganz diesem Thema. Ein Beispiel für bewährte Verfahrenspraxis, auf das in dieser ersten Monitoringrunde besonders verwiesen wurde, ist das isländische Modell eines „Hauses der Kinder”, eine multidisziplinäre und kinderfreundliche Einrichtung zur Befragung und Behandlung von Opfern im Kindesalter, wobei vor allem darauf Bedacht genommen wird, bereits bestehende Traumata der Kinder nicht noch weiter zu verstärken. Seit 2015 hat eine Reihe von Staaten dieses Modell bereits übernommen, darunter Zypern, Dänemark, Litauen, Schweden und Slowenien. Zahlreiche weitere Staaten überlegen ebenso die Übernahme dieses Modells. Im März 2017 wurde eine dringliche Monitoring-Runde abgeschlossen. Sie galt den Risiken der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise.

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