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25.05.2011
Politik

Opfern sexueller Gewalt mehr Zeit geben – Verjährungsfristen erhöhen

Opfer sexueller Gewalt sollen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Zeit haben, eine eventuelle Traumatisierung durch die Tat zu verarbeiten.

Berlin: (hib/BOB) Mit einem Gesetzentwurf (17/5774) wollen deshalb die Abgeordneten die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erhöhen, wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde. Bislang seien es nur drei Jahre. Opfer sexueller Gewalt würden mehr Zeit erhalten, um Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz für Therapie- und Rehabilitationsbehandlungen zu stellen. Nach dem Willen der Grünen soll die zivil- bzw. strafrechtliche Verjährung aus familiären Gründen oder bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres einsetzen.

Zur Begründung schreibt die Fraktion unter anderem, bei Kindern, bei denen der sexuellen Missbrauch schon im frühen Kindesalter stattgefunden hat, würde allein eine Verjährungsfrist von dreißig Jahren nicht ausreichen. In solchen Fällen sei es von besonderer Bedeutung, dass die Verjährungsfrist erst nach der Vollendung des 25. Lebensjahres beginnen würde bzw. spätestens mit dem Ende der häuslichen Gemeinschaft, wenn das Opfer mit dem Täter in einer solchen lebt. Die Grünen verweisen darauf, Anfang 2010 seien Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen aus den 1970-er und 1980-er Jahren bekannt geworden – ”nach Jahren und Jahrzehnten des Schweigens“. Dass die Fälle erst so viele Jahre später bundesweit ans Tageslicht gekommen seien, zeuge von der Schwere der Taten und der über viele Jahre wirkenden Traumatisierung.

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