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21.10.2022
Arbeitspapier

Neues Handbuch zur Vollzeitpflege

Das Bayerische Landesjugendamt hat ein aktualisiertes Handbuch zur Vollzeitpflege veröffentlicht. Hierin geht es im besonderen Maße um die Personalbemessung der örtlichen Jugendhilfeträger in Bayern anhand ausführlicher Arbeitsbeschreibung des Pflegekinderdienstes. Das Handbuch beschreibt die einzelnen Arbeitsschritte, von der Gewinnung von Pflegepersonen, der Vermittlung des Kindes sowie der Beratung und Begleitung des Pflegekindes, der Pflegeeltern und der Eltern des Kindes. Das Handbuch ist auch über die Grenzen von Bayern hinaus sicherlich inspirierend und hilfreich.

Auszug aus den Vorbemerkungen des Handbuches

Am 15. Juni 2021 trat nach langer Diskussion über eine notwendige Reform des Kinder- und Jugendhilferechts das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KSJG) in Kraft. Mit diesem Gesetz ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), welche die Kinder- und Jugendhilfe noch in den nächsten Monaten und Jahren beschäftigen wird.

Im Rahmen des Projektes „Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB“ werden die gesetzlichen Änderungen und die sich daraus ergebenen Anforderungen für die örtliche Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen und die vorhandenen PeBKernprozessbeschreibungen nach und nach angepasst und veröffentlicht. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das jetzt vorliegende PeB-Handbuch für den Arbeitsbereich Vollzeitpflege. [....]

Im Rahmen der vorliegenden Kernprozessbeschreibungen erfolgt eine Unterscheidung zwischen der Gewinnung und Eignungsprüfung von potenziellen Pflegeeltern für die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII (inklusive Bereitschaftspflege) und der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII (inklusive eines neuen Teilprozesses zur Überprüfung der Pflegeerlaubnis). Zudem wird zwischen dem Kernprozess zur Vermittlung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII und dem Kernprozess zur Unterbringung in einer Pflegefamilie im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII (Bereitschaftspflege) unterschieden. Als zusätzlicher Kernprozess ist die Beratung und Unterstützung der Eltern bei Hilfen außerhalb der Familie nach § 37 SGB VIII mit aufgenommen worden. [....]

Inhalt des Handbuches

  • Kernprozess 1 Gewinnung von Pflegepersonen zur Vollzeitpflege – § 33 SGB VIII 
  • Kernprozess 2 Vermittlung in Vollzeitpflege – § 33 SGB VIII 
  • Kernprozess 3 Unterbringung in einer Pflegefamilie im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII 
  • Kernprozess 4 Erlaubnis zur Vollzeitpflege – § 44 SGB VIII 
  • Kernprozess 5 Beratung und Unterstützung der Eltern bei Hilfen außerhalb der Familie – § 37 SGB VIII 

Das Handbuch umfasst 36 Seiten mit grafischen Darstellungen und klaren Erläuterungen.

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