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Vollzeitpflege

Dossier

Sonderpflege – Erziehungsstellen – Vollzeitpflege mit "erweitertem Förderbedarf"

Durch Hinzukommen neuer Begrifflichkeiten zu Unterbringungsformen von Pflegekindern wird deren korrekte Verwendung unübersichtlich. Dieser Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.

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Dossier

Sonderpflege – Erziehungsstellen – Vollzeitpflege mit "erweitertem Förderbedarf"

Durch Hinzukommen neuer Begrifflichkeiten zu Unterbringungsformen von Pflegekindern wird deren korrekte Verwendung unübersichtlich. Dieser Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.
Broschüre

Vollzeitpflege - Arbeitshilfe für die Praxis der Jugendhilfe

Das Bayerische Landesjugendamt hat eine 2. überarbeitete Auflage seiner Arbeitshilfen aktuell herausgegeben.
Broschüre

Vollzeitpflege - Arbeitshilfe für die Praxis der Jugendhilfe

Das Bayerische Landesjugendamt hat seine Arbeitshilfe zur Vollzeitpflege aktualisiert.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Verschiedene Formen der Familienpflege

Übersicht über die Pflegeformen: Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege, Wochenpflege, Dauerpflege, Sonderpflege, Verwandtenpflege.
Basiswissen

Pflegeerlaubnis - Wer beauftragt die Pflegeeltern?

Pflegeeltern können Kinder aufnehmen im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung mit den Eltern des Kindes.

Verschiedenes

Interview

von:

Interview zum neuen Adoptionskonzept des Jugendamtes Mülheim/Ruhr

Voraussetzungen und Ergebnisse der neuen Konzeption zur Adoption der Stadt Mülheim/Ruhr. Das Erarbeitung des Konzeptes wurde 2013 fertiggestellt und beinhaltet neben der Vermittlung von Kindern zur Adoption die Nachbetreuung der Adoptivfamilie, wenn diese eine weitere Beratung wünscht.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen

Immer wieder entstehen Fragen zur Versteuerung der Zahlungen bei Unterbringung von Kindern in Familien. Das Bundesministerium für Finanzen hat sich dazu im August 2021 umfänglich geäußert: "Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Kinder in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII), für die Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII), für die Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform (§ 34 SGB VIII), für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) nach § 39 SGB VIII vereinnahmte Gelder zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, sowie für vereinnahmte Gelder für die Unterbringung und Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 42a SGB VIII)" folgende einkommensrechtliche Regelung.
Politik

Anfrage zur Erhebung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Vollzeitpflege

PFAD Bayern fragte beim bayerischen Datenschutzbeauftragten an, ob eine routinemäßige und weitreichende Erhebung von Gesundheitsdaten bei allen Pflegeeltern, die auch eine Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht enthielt, rechtens ist.
Politik

von:

Die mühsame Aufarbeitung des "Kentler-Experimentes" durch den Berliner Senat

Das sogenannte 'Kentler-Experiment' bedeutete Ende der 60er / Anfang der 70er Jahre in Berlin die Unterbringung einiger 13 - 17 jährigen Jungen bei pädophilen - wegen sexuellem Missbrauchs verurteilten - Männern in Vollzeitpflege. In 2013 machten Berliner Medien auf das ‚Experiment‘ aufmerksam und forderten eine Aufarbeitung der Geschehnisse vom Berliner Senat.
Tiefergehende Information

Aktuelle Gesetzessammlung zur Kinder- und Jugendhilfe in NRW

Gesetzessammlung mit den Ausführungsgesetzen NRW und den Empfehlungen der Landesjugendämter
Nachricht

von:

Empfehlungen für die Vollzeitpflege in Bayern

Die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetagsgelten gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33 SGB VIII gewährt wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in - Vollzeitpflege, Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege, Sonderpflege und Bereitschaftspflege.
Nachricht

Situation der Pflegefamilien in Berlin

Mitte Oktober wurden umfassende Anfragen zu der Situation von Pflegefamilien in den Senat Berlin eingebracht. Gefragt wurde nach Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen, nach der Vergütung im Rahmen der Vollzeitpflege und nach Krisen- bzw. befristeter Vollzeitpflege. Aus den Antworten des Senats ergab sich: Ende 2019 lebten 2035 Kinder in Vollzeitpflege in Berlin. Dem gegenüber waren 4587 in stationären Einrichtungen in Berlin untergebracht. Die Pauschalen zum Lebensunterhalt für Kinder in Pflegefamilien in Berlin wurden im Jahr 2012 letztmalig angepasst, das Pflegegeld ist also seit acht Jahren unverändert. Eine seit 2019 geplante Neufassung zum Pflegegeld liegt noch nicht vor.
Nachricht

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für 2022

Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.
Erfahrungsbericht

Luzie kommt - Erfahrungsbericht einer Pflegemutter

Luzie wurde als sechstes Kind ihrer Mutter in der 31. Schwangerschaftswoche geboren und kam mit 20 Monaten zu uns. Die anderen Halbgeschwister leben seit ihrer Geburt ebenfalls in Pflegefamilien. Die Eltern sind nicht verheiratet und leben heute getrennt voneinander. Die Mutter ist seit langem alkoholabhängig. Auch in bzw. kurz vor der Schwangerschaft wurde sie mit einer akuten Alkoholvergiftung stationär behandelt. Lesen Sie weiter...
Nachricht

Leichter Rückgang der Vollzeitpflege

Die Vollzeitpflege ist im Jahre 2020 leicht gegenüber dem Jahr 2019 geschrumpft. Während es im Jahr 2019 91176 Unterbringungen in Vollzeitpflege gab, wurden in 2020 89736 Unterbringungen in Vollzeitpflege dem statistischen Bundesamt gemeldet.
Hinweis

Vollzeitpflege in Rheinland-Pfalz unter den Bedingungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz hat den kommunalen Trägern der Pflegekinderhilfe ein Rundschreiben mit dem Titel "Vollzeitpflege in Rheinland-Pfalz unter den Bedingungen der Corona-Schutzmaßnahmen" zukommen lassen, welches für alle Beteiligten in der Pflegekinderhilfe von Interesse sein kann.
Nachricht

Entwicklung der Vollzeitpflege in Sachsen-Anhalt

2020 waren in Sachsen-Anhalt 2923 junge Menschen in Vollzeitpflege untergebracht. Das sind 89 % mehr als zehn Jahre zuvor. 224 junge Menschen in Vollzeitpflege waren im Rahmen einer Sonderpflege untergebracht. Bei einem Drittel der Pflegekinder in der normalen Vollzeitpflege waren die Pflegeeltern mit dem Pflegekind verwandt.

Fachwissen

Konzept

von:

Konzept der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland

Die Trägerkonferenz ist eine gemeinsame Interessenvertretung der in ihr organisierten freien und öffentlichen Träger der Erziehungsstellen im Rheinland. Diese Konzeption ist Grundlage für die Arbeit der in der Trägerkonferenz zusammengefassten Träger von Erziehungsstellen. Für die Mitglieder der Trägerkonferenz ist die Anerkennung und Umsetzung der vorliegenden Konzeption verbindlich und verpflichtend.
Empfehlung

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( §§ 33, 39 SGB VIII).
Konzept

„Erweiterter Förderbedarf“ in den Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zur Vollzeitpflege

Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf des Kindes/Jugendlichen ist dann gegeben, wenn besondere, über den allgemeinen Erziehungshilfebedarf hinausgehende Anforderungen auf Grund erheblicher Erziehungsschwierigkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen, ggf. in Zusammenhang mit einer Behinderung, vorliegen. Um den Förderbedarf messen zu können, hat das Land Berlin einen Leitfaden erarbeitet, der Beeinträchtigungen des Kindes aufzeigt, die einen erweiterten Förderbedarf rechtfertigen.

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