Durch Hinzukommen neuer Begrifflichkeiten zu Unterbringungsformen von Pflegekindern wird deren korrekte Verwendung unübersichtlich. Dieser Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.
Durch Hinzukommen neuer Begrifflichkeiten zu Unterbringungsformen von Pflegekindern wird deren korrekte Verwendung unübersichtlich. Dieser Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.
Mitte Oktober wurden umfassende Anfragen zu der Situation von Pflegefamilien in den Senat Berlin eingebracht. Gefragt wurde nach Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen, nach der Vergütung im Rahmen der Vollzeitpflege und nach Krisen- bzw. befristeter Vollzeitpflege. Aus den Antworten des Senats ergab sich: Ende 2019 lebten 2035 Kinder in Vollzeitpflege in Berlin. Dem gegenüber waren 4587 in stationären Einrichtungen in Berlin untergebracht. Die Pauschalen zum Lebensunterhalt für Kinder in Pflegefamilien in Berlin wurden im Jahr 2012 letztmalig angepasst, das Pflegegeld ist also seit acht Jahren unverändert. Eine seit 2019 geplante Neufassung zum Pflegegeld liegt noch nicht vor.
Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz hat den kommunalen Trägern der Pflegekinderhilfe ein Rundschreiben mit dem Titel "Vollzeitpflege in Rheinland-Pfalz unter den Bedingungen der Corona-Schutzmaßnahmen" zukommen lassen, welches für alle Beteiligten in der Pflegekinderhilfe von Interesse sein kann.
Die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetagsgelten gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33 SGB VIII gewährt wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in - Vollzeitpflege, Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege, Sonderpflege und Bereitschaftspflege.
Das sogenannte 'Kentler-Experiment' bedeutete Ende der 60er / Anfang der 70er Jahre in Berlin die Unterbringung einiger 13 - 17 jährigen Jungen bei pädophilen - wegen sexuellem Missbrauchs verurteilten - Männern in Vollzeitpflege. In 2013 machten Berliner Medien auf das ‚Experiment‘ aufmerksam und forderten eine Aufarbeitung der Geschehnisse vom Berliner Senat.
Voraussetzungen und Ergebnisse der neuen Konzeption zur Adoption der Stadt Mülheim/Ruhr. Das Erarbeitung des Konzeptes wurde 2013 fertiggestellt und beinhaltet neben der Vermittlung von Kindern zur Adoption die Nachbetreuung der Adoptivfamilie, wenn diese eine weitere Beratung wünscht.
PFAD Bayern fragte beim bayerischen Datenschutzbeauftragten an, ob eine routinemäßige und weitreichende Erhebung von Gesundheitsdaten bei allen Pflegeeltern, die auch eine Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht enthielt, rechtens ist.
Luzie wurde als sechstes Kind ihrer Mutter in der 31. Schwangerschaftswoche geboren und kam mit 20 Monaten zu uns. Die anderen Halbgeschwister leben seit ihrer Geburt ebenfalls in Pflegefamilien. Die Eltern sind nicht verheiratet und leben heute getrennt voneinander. Die Mutter ist seit langem alkoholabhängig. Auch in bzw. kurz vor der Schwangerschaft wurde sie mit einer akuten Alkoholvergiftung stationär behandelt. Lesen Sie weiter...
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Hinweis auf die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) vom Mai 2015 zur Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII - Auszüge des Vorwortes und der Einleitung.
Großeltern gelten nicht als Herkunftsfamilien, sondern als eine 'andere Familie', wenn sie ihr Enkelkind bei sich aufnehmen. Zur Herkunftsfamilie zählen nur die Eltern und deren Kinder. Eine Vollzeitpflege im Sinne von § 33 SGB VIII wird demnach auch dann 'außerhalb des Elternhauses' gewährt, wenn - wie hier - die Pflegeeltern und ein Elternteil im selben Haushalt leben. Ein Auszug aus der Begründung mit Link zum kompletten Urteil.
von:
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege