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20.07.2026
Stellungnahme

Stellungnahme der BAG Landesjugendämter

Im Mai hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Kindschaftsrechts und des familiengerichtlichen Verfahrens vorgelegt. Die BAG Landesjugendämter begrüßt in ihrer Stellungnahme zentrale Zielsetzungen, sieht jedoch fachliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Themen:

Auf ihrer Webseite hat die BAG Landesjugendämter über die Stellungnahme informiert. 

Auszüge aus der Information

Beide Gesetzentwürfe führen zu zusätzlichen Aufgaben für die Jugendämter. Damit die Reformen ihre Wirkung entfalten können, müssen der entstehende Personal-, Qualifizierungs- und Finanzierungsbedarf angemessen berücksichtigt werden.

 Stellungnahme zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz

Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Regelungen zu häuslicher Gewalt, zum Adoptionsrecht und zum Pflegekindschaftsrecht:

* Gewaltschutz konsequent am Kindeswohl ausrichten

* Adoptionsrecht ausgewogen weiterentwickeln

* Pflegekindschaftsrecht praxistauglich gestalten

Stellungnahme zur Reform des FamFG

Mit dem zweiten Gesetzentwurf sollen der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verbessert, die Stellung des Kindes im Verfahren gestärkt und familiengerichtliche Verfahren effizienter gestaltet werden. 

* Opferschutz verbessern: Erweiterte Informations- und Beteiligungsrechte der Jugendämter sowie stärkere gerichtliche Ermittlungs- und Schutzpflichten werden unterstützt.

* Gewalt nicht als Elternkonflikt behandeln: Bei häuslicher Gewalt darf nicht schematisch auf eine Einigung der Eltern hingewirkt werden.

* Rechte von Kindern im Verfahren sichern

 Die Stellungnahmen sind über den u.a. Link komplett abrufbar.

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