Im Mai hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Kindschaftsrechts und des familiengerichtlichen Verfahrens vorgelegt. Die BAG Landesjugendämter begrüßt in ihrer Stellungnahme zentrale Zielsetzungen, sieht jedoch fachliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Auf ihrer Webseite hat die BAG Landesjugendämter über die Stellungnahme informiert.
Auszüge aus der Information
Beide Gesetzentwürfe führen zu zusätzlichen Aufgaben für die Jugendämter. Damit die Reformen ihre Wirkung entfalten können, müssen der entstehende Personal-, Qualifizierungs- und Finanzierungsbedarf angemessen berücksichtigt werden.
Stellungnahme zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz
Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Regelungen zu häuslicher Gewalt, zum Adoptionsrecht und zum Pflegekindschaftsrecht:
* Gewaltschutz konsequent am Kindeswohl ausrichten
* Adoptionsrecht ausgewogen weiterentwickeln
* Pflegekindschaftsrecht praxistauglich gestalten
Stellungnahme zur Reform des FamFG
Mit dem zweiten Gesetzentwurf sollen der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verbessert, die Stellung des Kindes im Verfahren gestärkt und familiengerichtliche Verfahren effizienter gestaltet werden.
* Opferschutz verbessern: Erweiterte Informations- und Beteiligungsrechte der Jugendämter sowie stärkere gerichtliche Ermittlungs- und Schutzpflichten werden unterstützt.
* Gewalt nicht als Elternkonflikt behandeln: Bei häuslicher Gewalt darf nicht schematisch auf eine Einigung der Eltern hingewirkt werden.
* Rechte von Kindern im Verfahren sichern
Die Stellungnahmen sind über den u.a. Link komplett abrufbar.
Die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Beteiligung und Anhörung sind in der letzten Zeit auch im Rahmen neuer Rechtsvorschriften deutlicher geworden. So wurde unter anderem auch das Recht auf Anhörung beim Familiengericht geändert.
Die vielfältigen Rechte des Pflegekindes entsprechen den Rechten eines jeden Kindes in unserer Gesellschaft und ergeben sich zusätzlich aus seiner besonderen Lebenssituation.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, in dem es um die umfassenden Überlegungen von Vormündern geht, wenn sie eine Entscheidung zur Verabreichung von Psychopharmaka an ihre Mündel treffen müssen. Titel des Arbeitspapiers "Erste Thesen zur Sicht von sorgeberechtigten Vormund:innen auf Entscheidungsprozesse über die Gabe von Psychopharmaka"
Zum 30. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention machte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ weiterhin auf gravierende Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechte aufmerksam.
Die Schaffung von Ombuds- und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche hält Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Stadt München, für dringend notwendig.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in sechs Sitzungen mit dem Thema „Kinderrechte“ befasst und zu verschiedenen Detailthemen Expertengespräche, darunter auch eine öffentliche Anhörung, durchgeführt.
Das 2005 angelaufene Projekt des Bundes, in dem sich zahlreiche Institutionen gemeinsam dafür einsetzten, die Kinderrechte auf den Plan heben, ist Ende 2010 abgeschlossen worden. Als ein Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung wurden 10 Leitlinien formuliert,
Mit Würde wird das Wesen des Menschen bezeichnet, dasjenige, was den Menschen zum Menschen macht und daher unantastbar ist. Pflegefamilien können der geeignete Ort sein, wo es gelingt, der Würde wieder eine Stimme zu geben, eine Stimme, die erklingt und gehört wird.
Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihre Arbeiten abgeschlossen und ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Stellungnahme der BAG Landesjugendämter
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Auf ihrer Webseite hat die BAG Landesjugendämter über die Stellungnahme informiert.
Auszüge aus der Information
Stellungnahme zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz
Stellungnahme zur Reform des FamFG
Die Stellungnahmen sind über den u.a. Link komplett abrufbar.