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25.10.2019
Politik

KEINE Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder

PFAD-Bundesverband teilt mit: Die Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.
Mitteilung von PFAD BV:

Die gute Nachricht aus Berlin: Am 17.10.2019 stand mit dem Gesetz zur Änderung von SGB IX und SGB XII ein Änderungsantrag auf der Tagesordnung des Bundestages, mit dem ursprünglich eine Verschärfung der Kostenheranziehung im SGB VIII für Heim- und Pflegekinder geplant war. Als Basis für die Berechnung sollte nicht mehr das Einkommen des Vorjahres herangezogen werden, sondern vom aktuellen Einkommen des Jugendlichen ausgegangen werden.

Diese Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.

Es wurde angekündigt, dass es eine Einigung zwischen SPD und CDU/CSU gäbe, unabhängig vom Dialogprozess nun eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, welche die 75 % Kostenheranziehung auf 25 % absenkt und eventuell Freibeträge vorsieht.

Der PFAD Bundesverband tritt weiterhin dafür ein, Pflege- und Heimkinder von der Kostenheranziehung zu befreien. Die Oppositions-Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke, FDP und AfD plädieren ebenfalls für die Abschaffung der Kostenheranziehung.

Wir werden die Entwicklung verfolgen und uns weiter in die Diskussion einbringen.

Allen betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen empfehlen wir, die korrekte Berechnung ihres Bescheids auf Kostenheranziehung zu prüfen und auf die Anwendung des Vorjahreseinkommens zu bestehen.

Mitteilung des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 18.10.2019

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