Bitte lesen Sie das Gutachten im unten angefügten pdf-Anhang
mit freundlicher Genehmigung des DIJuF
Quelle:
DIJuF-Rechtsgutachten vom 16.12.2011, V 6.100, erschienen in der Fachzeitschrift DAS JUGENDAMT des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eV: JAmt 2012, 35 (Heft 1)“
Die Pflegeelternschule Baden – Württemberg und Pfad Baden Württemberg bilden derzeit erfahrene Pflegeeltern, die zum Teil sozialpädagogische oder medizinische Berufe haben, als Beistände gemäß § 13 SGB X aus, um in Krisensituationen
Pflegeeltern beizustehen.
Eine Rufbereitschaft zum Schutz von Kindern in Gefährdungslagen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes kann nicht auf einen freien Träger übertragen werden, da dieser nicht dazu berechtigt ist, Kinder in Obhut nehmen zu können. Darauf weist ein kurzes Gutachten des Deutschen Vereins vom 9. März 2020 hin.
Studien-Ergebnisse des Leuchtturmprojekts Pflegekinderdienst finden erstmals Anwendung in der Praxis / LVR-Landesjugendamt und Uni Siegen bilden Fachkräfte fort / Pflegekinderdienste aus 13 Kommunen nehmen teil
Immer wieder stellt sich die Frage, in welcher Weise der Amtsvormund seine Aufgaben wahrzunehmen hat: Unterliegt der Amtsvormund den Weisungen seiner Dienststelle? Wie weit gehen die Kompetenzen des Amtsvormunds? Kann der Amtsvormund nach Belieben entscheiden? Wann wird der Amtsvormund abgelöst durch einen Einzelvormund?
Das OLG Dresden hatte zu prüfen, ob ein Verbleib einer Amtsvormundschaft in einem nun nicht mehr zuständigen Jugendamt aus Kindeswohlgründen möglich ist oder wie weit die Vorschrift des § 87 c SGB VIII – örtliche Zuständigkeit – bindend ist.
Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises und die Jugendämter der Städte Bad Honnef, Königswinter, Lohmar, Sankt Augustin und Siegburg haben in ihrem regionalen Arbeitskreis "Vollzeitpflege" eine Rahmenkonzeption entwickelt.
Die Gestaltung der Besuchskontakte bei Pflege- und Adoptivkindern ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen oder Scheitern eines Pflegeverhältnisses oder auch eines offenen Adoptiv-verhältnisses. Das bei der Inkognitoadoption übliche völlige Ausgrenzen der Herkunftsfamilie hat sich nicht in jedem Fall bewährt , aber bei vielen Adoptivverhältnissen als großes Problem bei dem Finden einer eigenen Identität herausgestellt.
Ziele, Aufgaben, Methoden, Werte und Orientierung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Hinblick auf die Kinder- und Jugendhilfe - ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Unzulässigkeit einer Personalunion von Fachkräften im Pflegekinderdienst und Amtsvormund-/Pflegschaft
Themen:
Bitte lesen Sie das Gutachten im unten angefügten pdf-Anhang
mit freundlicher Genehmigung des DIJuF
Quelle:
DIJuF-Rechtsgutachten vom 16.12.2011, V 6.100, erschienen in der Fachzeitschrift DAS JUGENDAMT des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eV: JAmt 2012, 35 (Heft 1)“
DIJuF-Rechtsgutachten JAmt 2012 35.pdf