Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.
Das Jugendamt hat nicht nur zu beraten, zu betreuen und Leistungen zu gewähren, es hat auch klar den Auftrag über das Wohl des Kindes zu wachen (Wächteramt des Staates).
Die Art und Weise, wie das Jugendamt bei der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie zu arbeiten hat, wird im SGB VIII vorgeschrieben. Hier wird festgelegt, dass es einen "Hilfeplan" geben muss, in dem alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten werden.
Aufgrund gestiegener Anforderungen im Pflegekinderwesen hat das Landesjugendamt Rheinland eine aktuelle Broschüre zur Rahmenkonzeption von Pflegekinderdiensten erarbeitet und veröffentlicht.
Das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat eine Broschüre zu Beschwerdemöglichkeiten des Jugendamtes erarbeitet, um deutlich auf diese selten genutzte Möglichkeit aufmerksam zu machen.
Das DIJuF hat im August 2017 ein Arbeitsheft mit dem Titel "Beschwerdemöglichkeiten des Jugendamts in Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht" veröffentlicht. Hier erhalten Sie nun eine ausführliche Übersicht.
Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.
Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt.
Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt.
Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass es Pflegefamilien gibt, bei denen Kinder untergebracht werden können. Dies bedeutet, dass das Jugendamt Pflegefamilien werben, vorbereiten, beraten, betreuen, fortbilden und finanzieren muss.
Eine Adoption ist nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt.
Zu allen Verfahren und Terminen der Verwaltung kann sich ein Bürger eine Person seines Vertrauens mitbringen. Diese Person steht ihm bei den Verhandlungen bei als sogenannter Beistand, oder sie führt die Verhandlungen für ihn als Bevollmächtigter.
Da ist es wieder, was wir am meisten fürchten – ein totes Kind in Hamburg. Und da ist auch wieder mein schlechtes Gefühl. Ich schließe die Bürotür auf und setze mich an meinen Schreibtisch. Vor mir liegen neue Konzepte zum Fallmanagement, Eingangsmanagement, Netzwerkmanagement und zur sozialpädagogischen Diagnostik. Und der neue 20-seitige Kinderschutzbogen zum Ausfüllen im Gefährdungsfall.
Dies ist das Motto der diesjährigen großen Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen in der Zeit vom 10.09. – 11.09.2015 in Oldenburg
Im 146 Seiten starken Jugendamtsmonitor werden die Leistungen und Aufgaben der 559 Jugendämter, der europaweit größten instititutionalisierten Kinderschutzorganisationen, vorgestellt. Anhand aktueller Forschungsergebnisse werden Entwicklungstrends für die Jugendämter in Deutschland in verständlicher Form beschrieben. Mit den neuesten Zahlen und anschaulichen Illustrationen werden die Inhalte veranschaulicht. Der Monitor ist ein "Logbuch der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland" er spiegelt das gesamte Spektrum der Arbeit der Jugendämter wider: von A - wie Adoption bis Z - wie Zuwanderung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) führt mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände eine Online-Erhebung bei allen Jugendämtern zur Pflegekinderhilfe in Deutschland durch.