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Umgang bei Kindern im Kinderheim oder in der Pflegefamilie
Kurze Zusammenfassung:
Die Umgangsregelung bei Kindern im Kinderheim oder in der Pflegefamilie muss sich an den Gründen und Zielsetzungen der Unterbringung orientieren. Der Aufenthalt im Heim, und in der befristeten Vollzeitpflege ist zeitlich begrenzt mit der klaren Perspektive, dass das Kind zu der Herkunftsfamilie zurückkehren wird. Der Aufenthalt in der unbefristeten Vollzeitpflege ist eine auf Dauer angelegte Lebensform, die dem Kind neue Bindungen und Beziehungen in einer anderen Familie ermöglichen soll und Umgangskontakte dies dem Kind nicht unmöglich machen dürfen.
Grundgedanken zum Einstieg
Wie Trennungs- und Scheidungskinder haben natürlich auch Heimkinder und Pflegekinder ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sowie die Eltern eine Pflicht und ein Recht zum Umgang haben. Bei diesen Kindern – und hier besonders bei Pflegekindern – ist es jedoch notwendig, dieses Recht des Umgangs auf eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den Umgang selbst oder die Art und Weise des Umgangs zu überprüfen.
Hierzu spielen besonders die unterschiedlichen Lebenserfahrungen der Kinder mit ihren Eltern eine große Rolle. Trennungs- und Scheidungskinder haben meist fürsorgliche Eltern erlebt und der Grund der Umgangsregelung liegt in der Trennung ihrer Eltern und deren Probleme auf der Paarebene. Die überwiegende Mehrzahl der Heimkinder und besonders der Pflegekinder haben hingegen Erfahrungen mit nichtfürsorglichen Eltern gemacht.
Die Problematik hier liegt auf der Eltern-Kind-Ebene. Diese Eltern haben ein massives Erziehungs- und Versorgungsproblem, weswegen ihre Kinder nicht bei ihnen leben.
Die Aufgabe eines Jugendamtes besteht darin, Kindeswohlgefährung in einer Familie durch angemessene Maßnahmen zu verhindern oder zu beenden. Dies geschieht in der Praxis erst einmal durch starke familienstützende Angebote in unterschiedlichen Formen. Der Gesetzgeber hat dazu im SGB VIII §§ 28 – 34 verschiedene Beispiele benannt, die vom Jugendamt noch durch individuell geschneiderte Maßnahmen erweitert werden können.
Erst wenn diese familienstützenden Maßnahmen nicht erfolgreich genug sind oder von vornherein keinen Erfolg versprechen, greift Hilfe zur Erziehung in Form der Unterbringung der Kinder in Heimen oder Pflegefamilien. Dies dann entweder mit der Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern oder, wenn diese nicht bereit sind die Gefährdung des Kindes abzuwenden, unter der Maßgabe des § 1666 BGB.
Heimunterbringung und Umgangsregelung
Eine Heimunterbringung erfolgt
- im Rahmen einer Inobhutnahme aufgrund einer Krisensituation in der Familie
- Förderung der persönlichen Entwicklung des Kindes / Jugendlichen, d.h. Abbau von Entwicklungsdefiziten
- psychische Stabilisierung der Kinder ( in vielen Einzelfällen geht ein ca. sechswöchiger stationärer Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie voraus)
- psychologische und therapeutische Begleitung der Kinder / Jugendlichen gem. § 35 a SGB VIII
Im Regelfall ist ein Ablösungsprozess des Kindes von seinem Elternhaus nicht gewollt und auch nicht geplant. Das Kind soll weiterhin in seiner Familie integriert bleiben. Zielstellung ist die Rückkehr ins Elternhaus oder die Verselbstständigung des Jugendlichen. Daher beläuft sich der zeitliche Rahmen einer Heimunterbringung auf meist 1 bis 2 Jahre mit enger Umgangsregelung, um die Beziehungen der Familienmitglieder untereinander zu erhalten.
Für ältere Kinder kann eine Heimunterbringung jedoch auch eine dauerhafte Unterbringung ohne Rückkehrtendenz aber immer mit Anlehnung zur leiblichen Familie sein.
Art und Weise der Umgangsregelung
Bei einer Inobhutnahme werden vom Jugendamt gerichtliche Entscheidungen im Hinblick auf mögliche Eingriffe ins Elternrecht abgewartet, bevor die Frage des Umgangs geklärt wird.
Bei einer mit den Eltern geplanten Heimunterbringung werden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens unter Berücksichtigung der Biografie des Kindes individuelle Absprachen zum Umgang besprochen und im Hilfeplan festgelegt.
Normalerweise gibt es 14-tägige Umgangsregelungen in regelmäßigen Abständen. Das Kind ist jedes zweite Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend in seiner Familie.
In Einzelfällen gibt es aber auch nur Tagesbeurlaubungen, besonders dann, wenn das häusliche Milieu problematisch ist z.B. bei gewalttätigen, suchtkranken oder psychisch kranken Eltern, bei „hassenden“ Stiefeltern, wenn die Wohnung eine Müllhalde ist, das Kind kein Bett hat o.ä.
Jugendliche fahren zu ihren Familien hin und regeln alles ziemlich selbstständig. Die Kontakte gehen meist von den Jugendlichen aus, seltener von den Eltern. Die Jugendlichen haben den Wunsch, dass sich zuhause schnell etwas ändert, damit sie wieder in ihre vertraute Umgebung zurückkehren können.
Bei jüngeren Kindern fordern die Eltern mehr ihre Rechte ein. Durchschnittlich gibt es wöchentliche oder vierzehntägige Kontakte und die Eltern kommen ins Heim. Sie können mit den Kindern im Heim bleiben, mit ihnen raus gehen oder je nach Vereinbarung mit ihnen das Wochenende zuhause verbringen. Die Besuchskontakte werden sowohl mit den Eltern als auch mit den Kindern vor- und nachbereitet. Das Heim teilt dem Jugendamt mit, wie die Kontakte verlaufen, wie die Kinder reagieren und wie die Eltern mitarbeiten. Besuchskontakte sollen auch darlegen, ob die Eltern Veränderung zugelassen haben. Sie sind eigentlich eine Erprobungszeit die zeigen soll, ob die Eltern den Anforderungen des Alltags wieder gerecht werden können. Oft spielen die Großeltern hier eine entscheidende Rolle mit.
Heimkinder haben eine starke Motivation ihre Familien zu besuchen. Sie wollen wieder das vertraute und gewohnte Umfeld erleben, ein Wochenende ohne Regeln verbringen, alte Ernährungsgewohnheiten genießen und Geschwister und Freunde wieder sehen. Für Heimkinder ist die Ursprungsfamilie der Ort der Familie – es gibt keinen Ersatz, es ist immer eine Hoffnung und ein Sehnen vorhanden.
Kinder die in Heimen keine Besuchskontakte haben, erleben starke Gefühle von Verlassensein und Minderwertigkeit : ‚Ich habe keine Anbindung an eine Familie, mich holt keiner, ich bleibe übrig und keiner will mit mir Feiertage und Festtage verbringen’.
Gerade die jüngeren Kinder sind auch bei den Besuchskontakten stark von ihren Eltern abhängig und können nicht beeinflussen ob diese sie wichtig genug finden um zu kommen.
Das Heim ist eben kein familialer Ort. Es hat zwar Strukturen, die das Kind braucht, Regeln und Ordnung, aber der Wechsel der Erzieher bedeutet für das Kind, sich ständig auf andere Personen einlassen zu müssen, auch wenn es diese Personen schon Monate und manchmal Jahre kennt. Das Kind erlebt die Erzieher durchaus als verlässliche und ihnen zugewandte Personen, aber eben nicht als Familie in der dort üblichen Alltagsvertraulichkeit und Nähe.
Das Heim stellt also eine zeitlich begrenzte Hilfe zur Erziehung für die Eltern dar mit dem deutlichen Ziel, dass die Eltern ihre Erziehungsproblematik in den Griff bekommen und die Kinder wieder zu sich nehmen werden. Gelingt dies nicht wechseln viele besonders jüngere Heimkinder in Pflegefamilien und die Jugendlichen erhalten Hilfe zur Verselbstständigung..
Pflegefamilie
Gemäß § 33 SGB VIII ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine zeitlich begrenzte oder auf Dauer angelegte Lebensform. Für die Frage der Umgangsregelung ist es von entscheidender Bedeutung, mit welcher Perspektive das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht wird: zeitlich begrenzt oder zeitlich unbegrenzt.
Um sich ein Bild vom Kind und den Möglichkeiten der Eltern machen zu können, werden die meisten Kinder erst mal in eine Clearingsgruppe eines Heimes oder in einer Bereitschaftspflegestelle untergebracht.
Bereitschaftspflegefamilien
Bereitschaftspflegefamilien sind klar Familien auf Zeit, das Kind ein Gast. Es ist offen, wo das Kind zukünftig leben wird – wird es zurück in die Herkunftsfamilie oder in eine Pflegefamilie oder ein Heim gehen. Wegen der Offenheit der Perspektive findet weiterhin engere Umgangsregelung zu den leiblichen Eltern statt – es sei denn, das Kind wurde wegen hochgradiger Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt in Obhut genommen und das Familiengericht muss gem. § 1666 Entscheidungen treffen.
Während des Aufenthaltes in der Bereitschaftspflegefamilie soll das Jugendamt eine Prognose für die Entwicklung der leiblichen Eltern erarbeiten um somit die zukünftige Perspektive für das Kind darstellen zu können.
Um dem Gesetzesauftrag des § 37 SGB VIII gerecht zu werden, muss bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie geprüft werden, ob das Kind in einem für das Kind vertretbaren Zeitrum zu den Eltern zurückkehren kann und ob sich in diesem Zeitraum die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie entsprechend nachhaltig verbessern können. Oder die Fachkraft des Jugendamtes geht davon aus, dass die Eltern diese Verbesserung der Erziehungsbedingungen im vertretbaren Zeitraum nicht leisten können und somit eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive für das Kind erarbeitet werden muss.
Befristete Vollzeitpflege und Umgangskontakte
Geht die Prognose des Jugendamtes davon aus, dass die Eltern die Verbesserung der Erziehungsbedingungen in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum schaffen werden, dann muss das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden, die diesem Kind seine Bindungen zu den leiblichen Eltern erhalten wird und die die Bemühungen des Jugendamtes zur Stabilisierung der leiblichen Eltern unterstützt. Die leiblichen Eltern müssen bereit sein, Hilfe anzunehmen, mit den Pflegeeltern zusammen zu arbeiten und eng am Kind zu bleiben, so dass das Kind weiterhin die leiblichen Eltern als seine Eltern ansehen kann.
In dieser Form der Vollzeitpflege wird es enge Besuchskontakte zwischen Eltern und Kind geben, mindestens vergleichbar den Kontakten bei einer Heimunterbringung.
Das Jugendamt Münster hat in seinem Konzept zur Vollzeitpflege hierzu klare Aussagen und Arbeitsschritte beschrieben, so dass alle Beteiligten gemeinsam an diesem Ziel arbeiten können.
Unbefristete Vollzeitpflege
Wird die Herkunftsfamilie des Kindes so eingeschätzt, dass eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen nicht erreicht werden kann, dann wird das Kind unbefristet d.h. dauerhaft in einer Pflegefamilie leben.
Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Pflegekinder unbefristet in ihren Pflegefamilien untergebracht ist. Neben den Schwierigkeiten der Eltern sind es besonders die bisherigen Erfahrungen der Kinder in ihren Ursprungsfamilien, die eine dauerhafte Unterbringung in einer Pflegefamilie notwendig machen.
Pflegekinder sind Kinder mit hochgradig verletzenden Erfahrungen von Vernachlässigung, familiärer Gewalt, sexuellem Missbrauch und Trennungen. Viele dieser Kinder kommen mit schweren und schwersten körperlichen und/oder seelischen Misshandlungen in die Pflegefamilien, misstrauisch jedem Erwachsenen gegenüber, geschüttelt von Ängsten und bindungs- und beziehungsgestört.
Diesen Kindern soll die Vermittlung in eine Pflegefamilie die Chance gegeben, durch neue Erfahrungen in einer anderen Familie wieder Mut und Zutrauen zu schöpfen und sich wieder einzulassen auf menschliche Beziehungen. Das einmal dramatisch Erlebte können die Kinder nicht ungeschehen machen und es wird sich auch weiterhin in ihrem Leben und in ihrer Entwicklung bemerkbar machen. Bei den Pflegeeltern können sie jedoch erst einmal Luft holen und auf ein Leben in Sicherheit und Fürsorge hoffen.
Die Umgangsregelung in der unbefristeten Vollzeitpflege muss auch hier – wie im Heim, der Bereitschafts- und befristeten Vollzeitpflege - den Zielen der Unterbringung folgen.
Während in allen anderen Unterbringungen die Bindung des Kindes an seine leiblichen Eltern erhalten bleiben muss, ist die Unterbringung in der unbefristeten Vollzeitpflege eine auf Dauer angelegte Lebensform in einer anderen Familie. Familie bedeutet Nähe, bedeutet Beziehung und Bindung, bedeutet vertrautes Alltagsgeschehen, bedeutet gewohnte Regeln und immer wiederkehrende Rituale, bedeutet Zugehörigkeit und Heimat. Familie bedeutet für ein Kind verantwortungsvolle, schützende, sorgende, liebende Eltern zu haben und Kind sein zu dürfen. Kinder werden in Pflegefamilien gegeben, um Familie in einer Weise zu erfahren, wie sie dies bisher in ihren Ursprungsfamilien so nicht erleben konnten.
Das jüngere Kind wird sich seinen Bedürfnissen entsprechend meist eng an die Pflegeeltern binden. Denn es lebt im hier und jetzt. Das ältere Kind tut sich da etwas schwerer bis auch ihm eine Bindung gelingt. Manche Kinder sitzen jahrelang in einer Warteschleife, wissen nicht wo sie hingehören (dürfen), gehören nicht mehr hier hin, aber auch noch nicht dort hin und hoffen, dass Entscheidungen der Erwachsenen ihnen endlich ein Zuhause geben wird.
Umgangsregelung bei unbefristeter Vollzeitpflege
Die Umgangsregelung des Kindes mit den Eltern muss sich also einerseits den Bedürfnissen und der Entwicklung des Kindes verpflichtet fühlen und darf sich andererseits den Bedürfnissen und der Entwicklung der leiblichen Familie nicht verschließen.
Für die Umgangsregelung ist von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten die Grundentscheidung, dass das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie aufwachsen wird, akzeptieren. Hier haben die leiblichen Eltern einen erhöhten Bedarf an Hilfe und Zuspruch. Gelingt es ihnen, die Rolle der emotionalen Elternschaft – Mama und Papa – an die Pflegeeltern abzugeben, geben sie dem Kind damit ein großes Maß an Sicherheit und Klarheit. Besuchskontakte mit leiblichen Eltern, die die Unterbringung in einer Pflegefamilie akzeptieren und bejahen erlebt das Kind als positiv und wertschätzend.
Diese ideale Form der Kontakte gibt es leider besonders aus zwei Gründen selten:
- Das Kind welches durch seine Eltern traumatische Erfahrungen durch Vernachlässigung oder Gewalt erlebt hat, kann diesen Eltern eben nicht mehr unbefangen sondern nur mit Angst gegenüber treten
- Die meisten Herkunftseltern sind durch ihre eigene Kindheits- und Lebensgeschichte so belastet, dass sie die Bedürfnisse des Kindes und die notwendige Trennung des Kindes von sich eben nicht nachvollziehen können.
Pflegekinder heutzutage sind im hohen Maße traumatisierte Kinder, ebenso wie die meisten ihrer Herkunftseltern traumatisierte Kinder waren und nun bedürftige Erwachsene sind.
So erleben wir in der Praxis des Pflegekinderwesens die Umgangsregelung des Kindes mit seiner leiblichen Familie als ein großes Konfliktfeld.
Pflegekinder in Besuchskontakten
Bei Besuchskontakten kommt es oft zu hoch angepassten Verhalten der Pflegekinder gegenüber den Herkunftseltern. Pflegekinder, die ihre Herkunftseltern als machtvoll und überwältigend erlebt haben, wollen sie in Besuchskontakten nicht „reizen“ und benehmen sich entsprechend vorsichtig und beruhigend den Eltern gegenüber.
Die Kinder spüren die Anspannungen durch ungeklärte Verbleibensperspektiven und kontroverse Vorstellungen der Erwachsenen. Sie fühlen sich unsicher und im luftleeren Raum.
Traumatisierte Kinder erleben durch Besuchskontakte schwere Beeinträchtigungen. Sie werden zurückgeworfen in alte Ängste. Sie fühlen sich schutzlos und auf sich allein gestellt. Sie sehen, dass die Pflegeeltern sie nicht vor Unheil bewahren können und schwanken in ihren Gefühlen zwischen Verlassenheit, Misstrauen, Angst und Sehnsucht.
Viele Pflegekinder bemühen sich es allen recht zu machen und flippen vor Überforderung und Erschöpfung zuhause aus, resignieren oder verfallen in immer größere Unsicherheit.
Pflegekinder, die Besuchskontakte als nicht bedrohlich sondern freundlich und wertschätzend erleben, planen solche Kontakte in ihr Leben ein. Besonders ältere Kinder agieren da selbstständig und sprechen Art und Weise der Kontakte mit den Pflegeeltern und Eltern ab.
Ablauf der Umgangskontakte
Es ist für die zukünftige Entwicklung des Pflegekindes von großer Bedeutung, dass die Umgänge so entschieden und geplant werden, dass es dadurch nicht noch mehr geschädigt wird. Damit das kindliche Sicherheitsbedürfnis Beachtung findet, sollten die Kontakte nicht im Haushalt der Pflegefamilie stattfinden. Ein neutraler Raum oder gemeinsame Unternehmungen kommen dem Bedürfnis des Kindes entgegen. Für ein junges Kind ist die Anwesenheit von Pflegemutter oder Pflegevater ein notwendiger Sicherheitsfaktor und schützt vor sonst möglichen Trennungsängsten.
Bei Unklarheit der Situation ist die Begleitung der Kontakte durch eine Fachkraft erforderlich. Diese Fachkraft muss sich aber den grundsätzlichen Zielen der Unterbringung verpflichtet fühlen und dem Kind vertraut sein.
Anzahl der Kontakte, Ort, Zeit und die besuchenden Personen müssen vorab in einem Hilfeplan festgehalten werden. Wichtig sind ebenfalls klare Vereinbarungen zu Fragen wie z.B.: Wie lange warten die Pflegeeltern? Was passiert, wenn das Kind nicht mehr bleiben will? Was, wenn es erst gar nicht kommen will? Wer kann den Kontakt beenden? Was ist, wenn die Eltern nicht nüchtern sind? Was, wenn ein Kontakt mal ausfallen muss ? usw.usw. Je klarer die Vereinbarungen desto weniger Streitigkeiten wird es geben.
Generell geltende allgemeingültige Besuchsregelungen wie in Heimen oder befristeten Vollzeitpflegen gibt es bei der unbefristeten Vollzeitpflege nicht. Hier muss für jedes Kind eine individuelle Lösung gefunden werden, die aufgrund von Entwicklung des Kindes, aufgrund von Wünschen des Kindes und unter besonderer Beachtung der Reaktionen des Kindes auf die Besuchskontakte auch Veränderungen möglich machen muss. Regelmäßige Reflexionen der Kontakte sind daher unumgänglich notwendig.
Manche Pflegekinder sind so verletzt und verletzlich, dass eine Umgangsregelung mit ihren leiblichen Eltern weitere schwere Schädigungen auslösen könnte. Dann müssen für einen notwendigen Zeitraum die Kontakte ausgesetzt werden. Um das Interesse der Eltern an der Entwicklung ihrer Kindes jedoch ernst zu nehmen, können in solchen Fällen Regelungen greifen, die keinen direkten Kontakt des Kindes mit seinen leiblichen Eltern vorsehen, die Eltern jedoch durch Sozialarbeiter, Vormund des Kindes oder auch durch die Pflegeeltern über das Kind Informationen bekommen. Telefonate, Mails, Briefe, Fotos – hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Durch ein solches Unterfangen bleibt die Möglichkeit bestehen, weiterhin zu den leiblichen Eltern Kontakt zu haben, um dann, wenn das Kind etwas von seinen leiblichen Eltern wissen möchte, mit ihnen sprechen oder sie vielleicht auch sehen möchte, diesen Kontakt intensiver wieder aufleben zu lassen. Dies würde dem Bedürfnis vieler Jugendlicher entsprechen, die Fragen zu sich selbst und ihrer Herkunft haben und die sich wünschen, diese Fragen von ihrer leiblichen Familie beantwortet zu bekommen.
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