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06.12.2021
Fachartikel

Zusammenschlüsse der Pflege- und Adoptivfamilien

Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde durch den ergänzten § 4a die Wichtigkeit von Zusammenschlüssen von Betroffenen im Rahmen der Selbsthilfe betont. Im Bereich der Pflegekinderhilfe wurde darüber hinaus deutlich gemacht, dass Zusammenschlüsse in der Pflegekinderhilfe beraten, gefördert und unterstützt werden sollen. Welche Aufgaben können von den Zusammenschlüssen auf örtlicher Ebene und auf Landesebene im Bereich der Adoptiv- und Pflegekinderhilfe übernommen werden?

Das aktualisierte SGB VIII weist im § 4a auf die besondere Wertigkeit von Selbsthilfe, also von Selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung hin.

§ 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung

(1) Selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach diesem Buch sind solche, in denen sich nicht in berufsständische Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Personen, insbesondere Leistungsberechtigte und Leistungsempfänger nach diesem Buch sowie ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Personen, nicht nur vorübergehend mit dem Ziel zusammenschließen, Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern, sowie Selbsthilfekontaktstellen. Sie umfassen Selbstvertretungen sowohl innerhalb von Einrichtungen und Institutionen als auch im Rahmen gesellschaftlichen Engagements zur Wahrnehmung eigener Interessen sowie die verschiedenen Formen der Selbsthilfe.

(2) Die öffentliche Jugendhilfe arbeitet mit den selbstorganisierten Zusammenschlüssen zusammen, insbesondere zur Lösung von Problemen im Gemeinwesen oder innerhalb von Einrichtungen zur Beteiligung in diese betreffenden Angelegenheiten, und wirkt auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit diesen innerhalb der freien Jugendhilfe hin.

(3) Die öffentliche Jugendhilfe soll die selbstorganisierten Zusammenschlüsse nach Maßgabe dieses Buches anregen und fördern.

Zusammenschlüsse der Adoptiv- und Pflegefamilien

Die Zusammenschlüsse der Adoptiv- und Pflegefamilien sind auf Orts-, Landes- und Bundesebene als unabhängige, eigenständige Vereine, Initiativen und Gruppen im Bereich der Selbsthilfe entstanden. Sie organisieren sich selbst und können Mitglieder im jeweils überregionalen Verband werden. Ihre Mitgliedschaft in einem Landes- oder Bundesverband ist freiwillig und ohne Einfluss auf den eigenen rechtlichen Bestand als Verein.

Zurzeit gibt es in Deutschland auf Bundesebene folgende Zusammenschlüsse:

  • PFAD-Bundesverband der Adoptiv- und Pflegefamilien e.V., in dem Vereine der Pflegefamilien auf Länderebene Mitglied werden können. Der Verband nimmt auch Einzelmitglieder direkt auf.
  • AGENDA Pflegefamilien – hier haben sich 6 Landesorganisationen zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen.
  • Bundesverband behinderter Pflegekinder. Die Mitglieder dieses Bundesverbandes sind Pflegefamilien aus dem gesamten Bundesgebiet. Sie sind direkte Mitglieder dieses Verbandes. Ebenso sind einige Vereine als Mitglieder beigetreten.

PFAD BV, AGENDA Pflegefamilien und BV behinderter Pflegekinder haben sich zur „Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilien - BIP“ zusammengeschlossen. Die Interessengemeinschaft ist das Sprachrohr der Verbände nach außen und publiziert gemeinsame Stellungnahme für die Bereiche der Pflegekindschaft.

Weltweit haben sich eine Vielzahl von nationalen Pflegeelternverbänden auf internationaler Ebene zur IFCO – International Foster Care Organisation – zusammengeschlossen.

Der Gedanke zu einer dauerhaften internationalen Zusammenarbeit ging aus der ersten internationalen Konferenz für Pflegefamilien hervor, die 1979 in Oxford (Großbritannien) stattfand. Zwei Jahre später, 1981, wurde IFCO auf einer Konferenz in den Niederlanden offiziell gegründet und anschließend als Wohltätigkeitsorganisation im Vereinigten Königreich eingetragen.

Seitdem hat IFCO internationale und regionale Konferenzen in vielen Ländern der Welt veranstaltet. Diese Veranstaltungen bieten eine Arena, in der sich IFCO-Mitglieder, Kinder und Jugendliche, Verwandtschafts- und Pflegefamilien, Eltern, deren Kinder in Pflegefamilien untergebracht sind, Pflegefachkräfte, Akademiker, politische Entscheidungsträger und andere treffen können.

Aufgaben der Zusammenschlüsse der Pflege- und Adoptiveltern auf örtlicher- und auf Landesebene

Örtliche Zusammenschlüsse wie Vereine, Initiativen, Gesprächskreise, Gruppen, Stammtische etc.

Die meisten Pflegeelterntreffen haben sich mit der Absicht gegründet, andere Pflegeeltern vor Ort kennen zu lernen und miteinander in den Austausch zu kommen. Die Selbsthilfe ist unabhängig von jugendamtlichen Treffen und dient allein den Bedürfnissen der Pflegeeltern. Oft entsteht eine solche Initiative aufgrund von Erfahrungen, die Frust ausgelöst haben und in denen sich die Pflegeeltern oft allein gelassen fühlen.

Viele Zusammenschlüsse treffen sich monatlich, sind im telefonischen Kontakt miteinander, helfen und beraten sich gegenseitig bei Fragen und Problemen im Alltag der Pflegefamilie.

Gesprächskreise, Gruppen oder Stammtische sind ebenso aus den o.a. Gründen entstanden.

Nicht selten entwickelt sich aus solchen Treffen mehr, weil die Pflegeeltern erkennen, dass allein Austausch und gegenseitiges Füreinander da sein nicht ausreichend helfen und sie immer wieder an die gleiche Frustrationsschwelle kommen. Es entwickelt sich in Gesprächen untereinander eine Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen vor Ort.

Manchmal gibt es aber auch eine Situation, die wie ein Brennglas die Problematik des örtlichen Pflegekinderwesens deutlich macht. Auch Fortbildungen oder überörtliche Treffen wecken in Pflegeeltern den Wunsch nach Veränderung der örtlichen Situation.

Diese Zusammenschlüsse der Pflegeeltern gehen nun einen weiteren Schritt. Sie entwickeln sich zu aktiven Initiativen, mit denen die Pflegeeltern öffentlicher und klarer gesehen werden wollen und durch die sie ihre Sichtweisen nach außen hin verdeutlichen können.

Neben Austausch und gegenseitige Hilfe entsteht also nun ein neues Ziel: Das Pflegekinderwesen vor Ort mit beeinflussen zu wollen.

Um dieses neue Ziel erreichen zu wollen, brauchen die örtlichen Zusammenschlüsse nun Wissen über die Bedingungen vor Ort, Wissen über die Bedingungen anderer Pflegeeltern in anderen Jugendämtern und die Lust, über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Mit einem solchem Aufgabenbereich muss sich die Initiative dann klar darstellen und nach außen hin erkennbar machen, denn wer etwas verändern will, muss ein Gesicht haben.

Dazu braucht die Initiative:

  • einen Namen
  • eine Adresse
  • einen Sprecher oder einen Vorstand
  • Aufgaben und Zielbeschreibung

Grundsätzlich wichtig ist, dass es überhaupt einen Zusammenschluss gibt. Ob es "nur" eine 'Initiative' oder ob es ein 'Verein' ist, ist für die Aufgabe an sich ohne Bedeutung. Obwohl in unseren deutschen Landen die rechtliche Form eines Vereins meist als ernsthafter und einschätzbarer angesehen wird, muss es diese rechtliche Form nicht sein.

Eine reine 'Initiative', also ein Zusammenschluss interessierter Pflegeeltern, kann genauso gut tätig sein und seine Vorstellungen versuchen zu verwirklichen. Zunehmend scheuen Pflegeeltern, sich in Vereinen zu engagieren. Sie wollen keine Vorstandsposten übernehmen, aber durchaus für eine gewissen Zeit aktiv sein. Ich habe schon einige Vereine erlebt, die aufgegeben haben, weil sie keine Vorstandspersonen mehr gefunden haben und nicht, weil sie keine Themen mehr hatten.

Zusammenschlüsse und Initiativen sind in gleichem Maße Betroffenenvertretungen wie entsprechende Vereine. Und als solche sind sie von den Jugendämtern ernst zu nehmen und als Partner anzusehen.

Schon im o.a. § 4a des SGB VIII weist das Gesetz auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Zusammenschlüsse hin.

Im § 37a des SGB VIII geht der Gesetzgeber für den Bereich der Pflegekinderhilfe noch darüber hinaus und verpflichtet die Jugendhilfe, die Zusammenschlüsse zu fördern, zu beraten und zu unterstützen. In § 71 weist das SGB VIII auf die Möglichkeit der Mitgliedschft von Zusammenschlüssen in den Jugendhilfeausschüssen hin. 

§ 37a – letzter Satz

Zusammenschlüsse von Pflegepersonen sollen beraten [n], unterstützt und gefördert werden.

Selbstorganisierte Zusammenschlüsse können die im § 4a benannten Ziele besonders dann erreichen, wenn sie auch im örtlichen und überörtlichen Bereich der Jugendhilfe mitarbeiten können. Das aktualisierte Gesetz hat daher festgehalten, dass diese Zusammenschlüsse den Jugendhilfeausschüssen der Jugendämter und Landesjugendämter angehören sollen.

§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

[…]

(2) Dem Jugendhilfeausschuss sollen als beratende Mitglieder selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a angehören.

Folgende Aktionen können für aktiv sein wollende Initiativen nützlich sein:
  • Zusammenarbeit mit dem Netzwerk vor Ort
  • Andere Vereine, Presse, Kinderschutzbund, Schulen,
  • Kooperation/Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • Beistände: Pflegeeltern der Initiativen können sich als Beistände (Personen des Vertrauens) gegenseitig beim Jugendamt unterstützen, als Personen des Vertrauens mit zu Gesprächen ins Amt gehen usw.
  • Gespräche, Vorschläge, Forderungen etc. zu den Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung in der Pflegekinderhilfe z.B.: Beihilfekatalog, Fallzahlen, Supervision, (Anhang: Interview mit Sozialarbeiterin im PKD)
  • Regelmäßige Treffen zwischen Zusammenschluss und Jug.Amt
  • Fortbildungen (eigene oder mit dem JA zusammen geplante)
  • Gespräche mit der Hierarchie des Landkreises (Landrat, Amtsleitung …..)
  • Mitglied im Jugendhilfe-Ausschuss werden (stimmberechtigtes oder beratendes Mitglied)

Landesverbände - Zusammenschlüsse der Pflege- und Adoptivfamilien auf Landesebene

In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland haben sich Pflege- und Adoptiveltern auch in Landesverbänden zusammengeschlossen.

Alle Landesverbände haben Vereine, sonstige Zusammenschlüsse und einzelne Personen als Mitglieder aufgenommen. Alle Landesverbände sind gemeinnützig und Träger der freien Jugendhilfe.

Die Hauptaufgabe eines Landesverbandes besteht darin, die Rahmenbedingungen der Adoptiv- und Pflegekinderhilfe des Landes zu erkennen, zu beobachten und zu beeinflussen.

Die Arbeit der Landesverbände wird durch die Mitglieder ihrer Vorstände geleistet. Diese Arbeit ist ehrenamtliche Arbeit. Die meisten Landesverbände werden in unterschiedlicher finanzieller Höhe von ihrem jeweiligen überörtlichen Träger der Jugendhilfe in ihrem Landes gefördert.

Folgende Themen werden von den Landesverbänden bearbeitet:
  • Begleitung und Beratung von Pflege- und Adoptivfamilien
  • Initiierung, Begleitung und Beratung von Initiativen
  • Fortbildungen für die Pflege- und Adoptivfamilien
  • Mitgliedschaft in Landesarbeitskreisen
  • Projekte verschiedener Inhalte für die Vereine und Pflegeeltern auf die Beine stellen
  • Beistände sein für Pflegeeltern
  • Versicherungsfragen für die Pflegefamilien
  • Mitarbeit und Kooperation in politischen Gremien
  • Kooperationen mit dem Landesjugendamt und den Ministerien
  • Zusammenarbeit mit dem Landesjugendhilfeausschuss
  • Netzwerkarbeit mit anderen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
  • Medienarbeit
  • Zusammenarbeit mit anderen LVs in einer Bundesorganisation

Ebenso wie die örtlichen Zusammenschlüsse auf örtlicher Ebene, soll es auch für die Landesverbände möglich sein, Mitglieder im jeweiligen Landesjugendhilfeausschuss ihres Landesjugendamtes werden zu können. 

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