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27.05.2013

Arbeitsplatz Familie - Familienpädagogische Pflegeplätze

Formen der Unterbringung von Kindern/Jugendlichen die ganz oder teilweise nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Wir geben einen Blick auf familienpädagogische Pflegeplatzangebote, die damit verbundenen Lebens- und Alltagssituationen und die Ansprüche an Pflegeeltern. Neben den klassischen Pflegeplatzunterbringungen gibt es eine notwendige und sinnvolle Ausdifferenzierungen.

In diesem Beitrag geht es darum, einen Blick auf familienpädagogische Pflegeplatzangebote, die damit verbundenen Lebens- und Alltagssituationen und die Ansprüche an Pflegeeltern zu werfen. Neben den klassischen Pflegeplatzunterbringungen gibt es eine notwendige und sinnvolle Ausdifferenzierung, die hier beschrieben werden soll.

Zunächst stellt sich jedoch die Frage, wie sich familiäre Angebote in Pflegefamilien überhaupt von institutionellen Angeboten unterscheiden?

Ein wichtiges Merkmal sind die Regeln, die in Pflegefamilien für die Familienmitglieder gelten. Sie werden persönlich vermittelt, vereinbart und verhandelt. Die Familien sind also keinen Bestimmungen unterworfen, die dem intimen Charakter von Erziehungsbeziehungen entgegenstehen. Pflegefamilien unterliegen keinem Arbeitszeitmodell, sondern Erwachsene stehen für Kinder so zur Verfügung, wie das eben einem Eltern-Kind-Verhältnis und keinem Arbeitsverhältnis entspricht. Der Alltag kann so ablaufen wie es der Normalität - in der Kinder hierzulande aufwachsen - gleichkommt. Kinder erfahren über den gemeinsamen Alltag in der Pflegefamilie Normalität und Kontinuität.

Planung von Kontinuität als entscheidendes Qualitätsmerkmal

Planung von Kontinuität ist – das scheint mittlerweile in Fachkreisen unumstritten – ein elementares Qualitätsmerkmal der Pflegekinderarbeit. Gefordert wird, den gesamten Hilfeprozess am Kontinuitätskriterium zu orientieren, es bei jedem Hilfeschritt mitzudenken: bei einer rechtzeitigen und hinreichenden Unterstützung der Herkunftsfamilie, um dem Kind seinen Geburts-Lebensort so oft wie möglich zu erhalten, bei einer klaren Entscheidung, wenn eine Herausnahme des Kindes unvermeidlich ist, bei einer klaren Fristsetzung für Rückführungsbemühungen, bei der Gestaltung sanfter Übergänge zwischen verschiedenen Lebensorten und bei einer kontinuitätssichernden Unterstützung und Beratung der Pflegeeltern (vgl. Erzberger, Ch., Referat zur Fachtagung „Qualifizierung und Ausbau des Pflegekinderwesens und der Erziehungsstellen“ am 7. April 2011 in Wiesbaden).

Welche Formen von Pflegefamilien gibt es?

Aufgrund der unterschiedlichen Situationen, in denen Kinder bedingt durch ihre Geschichte und ihr Alter stehen, erscheint innerhalb der Pflegeplatzunterbringung eine Ausdifferenzierung sinnvoll. Diese lässt sich anhand von zwei Polen festmachen. An einem Ende finden sich jene Pflegeverhältnisse, die im Prinzip ähnlich wie Adoptionen ablaufen. Die Pflegeeltern übernehmen in diesem Fall die Elternfunktion mit der Perspektive, dass das Kind auf Dauer in der Familie aufwachsen soll. Am anderen Ende gibt es jene Familien, die für eine begrenzte Zeit ihren privaten Rahmen zur Verfügung stellen (Ergänzungsfamilien).

Zwischen diesen beiden Polen gibt es eine ganze Palette von unterschiedlichen Pflegeverhältnissen und Herausforderungen, die von den Familien in diesem Zusammenhang zu bewältigen sind. Grob wird allerdings zwischen den „klassischen Pflegeverhältnissen“ und jenen unterschieden, die nach einem sozialpädagogischen Konzept arbeiten.

Ausdifferenzierung auf Seiten der Pflegeeltern

Es gibt Pflegeeltern, die ein Kind ganz in die Familie integrieren wollen und solche, die prinzipiell keinen Kinderwunsch haben und sich als Ergänzungsfamilie wohlfühlen. Denn Familien übernehmen die Aufgabe der Pflegeelternschaft immer vor dem Hintergrund eines bestimmten Lebenskonzeptes. Es gibt Menschen, die gerne mit Kindern leben - aber immer nur für eine vorübergehende Zeit und nicht „mit allen Konsequenzen“. Auf diese Ressourcen kann man bei sozialpädagogischen Pflegeverhältnissen zurückgreifen, die auch als Berufstätigkeit verstanden werden können. Wenn ich also die Vielfalt der Motive, die Menschen haben um elterliche Aufgaben zu übernehmen, nutzbar machen will, dann brauche ich eine Ausdifferenzierung im Sinne der Kinder, aber auch im Sinne der Pflegeeltern. Es müssen sich die Beweggründe der Eltern mit den Umständen vertragen, die Kinder mit in die Familie bringen.

Familienergänzende Unterstützungsmodelle

(Krisenpflege, fPU, Muki im Rahmen von fPU)
Grundgedanke bei der familienergänzenden Pflegeplatzunterbringung ist, dass eine bestehende Familie nicht ersetzt, sondern lediglich in ihrer Erziehungs-und Versorgungsfunktion ergänzt wird. Wir wollen die Herkunftsfamilie ergänzen, wie es sonst oft durch Großeltern/Verwandte geschieht.
Der Lebensmittelpunkt für die Kinder bleibt die Herkunftsfamilie.

Auf Dauer angelegte Pflegeplatzunterbringung - Dauerpflege

Hier ist ein intensiver Bindungsaufbau zu Pflegeeltern erwünscht und beabsichtigt und es wird somit ein nachsozialisierender Rahmen mit therapeutischem Milieu geschaffen. Es soll (traumatisierten) Kindern eine zweite Chance gegeben werden. Pflegeeltern werden in dieser Unterbringungsform primäre Bezugspersonen für die Kinder. Der neue Lebensmittelpunkt ist die Pflegefamilie.

Fundierte Perspektivenklärung

Voraussetzung bei einer Entscheidung für eine familienergänzende Unterbringungsform ist eine fundierte Perspektivenklärung durch den Jugendwohlfahrtsträger. Entscheidungsgrundlage müssen die Bedürfnisse des Kindes sein – unter konsequenter Beachtung des kindlichen Zeitempfindens. Das heißt, wenn innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes vertretbaren Zeitraumes durch Beratung und Unterstützungen eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie nicht zu erwarten ist, sollte das Kind in einer auf Dauer angelegten Betreuungsform untergebracht werden.
Um Kindern/Jugendlichen diese familienergänzende Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, wurde das sozialpädagogische Angebot der Familienpädagogischen Pflegeplätze geschaffen.

Familienpädagogische Pflegeplätze(FIPS)

  • In der Steiermark gibt es familienpädagogische Pflegeplätze, die auf kurzzeitige Unterbringungen spezialisiert sind („Krisenunterbringungen“)
  • andere, die den Schwerpunkt auf die Rückkehroption legen („Familienbegleitende Pflegeplatzunterbringungen“).
  • Eine Besonderheit ist die gemeinsame Unterbringung einer meist minderjährigen Mutter mit ihrem Kind in einer Pflegefamilie („Mutter-Kind-Unterbringung“). Die Pflegeeltern füllen dann nochmals eine andere Funktion aus, indem sie die junge Mutter anleiten und dem Kind gegenüber in manchen Fällen auch eine Großelternfunktion übernehmen.
  • Ein großer Bedarf besteht darüber hinaus nach Unterbringungen mit hohem therapeutischem beziehungsweise heilpädagogischem Charakter und ohne zeitliche Begrenzung.

Familienpädagogische Pflegestellen können den Kindern ein sehr persönliches Beziehungsangebot in familiärem Rahmen anbieten. Durch die systematische Kooperation zwischen Familienpädagogischen Pflegefamilien und dem Fachdienst des Pflegeelternvereins, werden aber in jedem Einzelfall fachliche Qualitätsstandards sichergestellt. Die Vorteile der familiären Versorgung werden also mit einer professionellen Arbeitsweise verbunden. Familienpädagogen definieren sich als „Erzieher in Heimarbeit“. Sie erhalten die volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung für jedes untergebrachte Kind durch einen „Freien Dienstvertrag“, das ist ein adäquater Rahmen für diese sozialpädagogische Aufgabe.

Ausbildung

Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur Familienpädagogin oder zum Familienpädagogen umfasst 165 Stunden und wird im Abstand von rund zwei Jahren für Pflegemütter und -väter angeboten, die
bereits eine Pflegeplatzbewilligung der Behörde erlangt haben.

Geschichte der Krisenunterbringung in der Steiermark

Betrachtet man die steirischen Krisenunterbringungen über die Jahre, lässt sich die Entwicklung der Pflegeplatzangebote im Rahmen sozialpädagogischer Konzepte gut nachverfolgen. Den Anfang machte das Steirische Jugendwohlfahrts-Ausführungsgesetz von 1991. Hier wurde erstmals die Meinung gesetzlich verankert, dass es neben den regulären Pflegeverhältnissen auch „sozialpädagogische Pflegeplatzangebote“ und „passagere Unterbringungen“ geben soll.

Die „sozialpädagogische Pflegeplatzangebote“ waren dadurch gekennzeichnet, dass die verantwortlichen Pflegeelternteile das eineinhalbfache Pflegeelterngeld bekamen und einem genaueren Auswahlverfahren unterzogen wurden. Außerdem mussten die Pflegeeltern eine zusätzliche Fortbildung absolvieren. Allerdings stellte sich heraus, dass der finanzielle Anreiz für die sozialpädagogischen Unterbringungen nicht ausreichte. Wurden Pflegeeltern mit oftmals sehr schwierigen Kindern alleine gelassen, scheiterten diese Pflegeverhältnisse in einem hohen Ausmaß. Die Erfahrung zeigte, dass sozialpädagogische Unterbringungen die Einbindung der Pflegeeltern in ein Unterstützungssystem verlangen, damit die Familien mit wiederholten Krisen nicht überfordert sind. Diesem Bedarf wird vom Pflegeelternverein im Rahmen der „Familienpädagogischen Pflegeplätze“ seit 1995 Rechnung getragen.

Den ersten Schritt in diese Richtung setzte 1994/95 die Stadt Graz. Sie trat mit dem Ansinnen und Auftrag an den Pflegeelternverein Steiermark heran, Kindern in Krisensituationen eine Unterbringung in Pflegefamilien (und nicht im unter Akzeptanzproblemen leidenden Grazer Säuglingsheim) zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Angebot entstand letztendlich unser aktuelles Krisenunterbringungsangebot, das seit 2008 als Pilotprojekt in der ganzen Steiermark zur Verfügung steht. Allein über den Vertrag mit der Stadt Graz wurden von 1995 bis 2006 über 1.000 Kinder familiär untergebracht. Das heißt, die institutionelle Unterbringung von Babys, Klein- und Vorschulkindern in Krisensituationen konnte in Graz seit den 90er Jahren zur Gänze durch familiäre Unterbringungen ersetzt werden.

Krisenunterbringungen

Gründe für eine Krisenunterbringung

Die öffentliche Jugendwohlfahrt steht immer wieder vor dem Problem, dass Kinder/Jugendliche bzw. Geschwistergruppen kurzfristig außerhalb des elterlichen oder verwandtschaftlichen Betreuungsrahmens untergebracht werden müssen. Jedoch erst wenn ambulante Unterstützungsangebote nicht mehr ausreichen, um das Wohl des Kindes zu sichern, kommt es zu einer Herausnahme des Kindes aus seiner Familie.

Ziele in der Krisenunterbringung

  • Beruhigung und Stabilisierung des Kindes/der Kinder nach krisenhaften Erlebnissen
  • Möglichkeit für die Herkunftsfamilie, durch die Annahme beratender und therapeutischer Hilfe die Voraussetzungen für eine Rückkehr des Kindes zu schaffen
  • Mithilfe bei der Perspektivenklärung für das Kind
  • Beobachtung der Beziehungsgestaltung von Eltern und Kind, Einschätzung der Bindungsqualität und des Entwicklungsstandes des Kindes/Jugendlichen,
  • Abklärung der speziellen Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen…
  • Vorbereitungsschritte auf die Lebenssituation nach der Krisenunterbringung (auf Wunsch stellt der Pflegeelternverein seine Möglichkeiten bei der Suche nach einem längerfristigen Erziehungsumfeld zur Verfügung)
  • Ist eine anschließende Fremdunterbringung notwendig, wird die Anbahnungsphase fachlich begleitet
  • Schriftliche Dokumentation des Unterbringungsverlaufs
  • Rund um die Uhr Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Pflegeelternvereins im Fall von Krisensituationen

Arbeitsweise

Von Familienpädagogen/innen wird ein hohes Maß an organisatorischer Flexibilität und Kooperationsbereitschaft sowie ein reflektierter Umgang mit Krisenszenarien und viel Sensibilität für Kinder in Ausnahmesituationen verlangt. Darüber hinaus müssen Familienpädagogen/innen in der Lage sein, den die Herkunftsfamilie ergänzenden Charakter der Unterbringung durch reflektierten Umgang mit dem Herkunftssystem zu ermöglichen.

Partizipation

Kinder, die in Pflege kommen, erleben oftmals, dass ihr Leben fremdbestimmt und wenig steuerbar ist. Umso wichtiger ist es, ihnen eine Vertrauensperson zur Verfügung zu stellen. Diese Betreuungspersonen begleiten die Kinder vom Beginn der Krisenunterbringung an und führen regelmäßig „Vier-Augen-Gespräche“ in einer Vertrauen stiftenden Atmosphäre.
Auch bei allfälligen Besuchskontakten vertreten sie die Interessen der untergebrachten Kinder und verstehen sich als „Sprachrohr“ zur Welt der Erwachsenen.

Begleitende Beratung/Qualitätssicherung

  • Supervidierende Begleitung und Beratung der Pflegeeltern zur Sicherung der Unterbringungsqualität;
  • bei Bedarf vertiefende psychologische U nterstützung der Pflegeeltern (Hilfestellung im Umgang mit dem Kind und der speziellen Situation).
  • monatliche Fallbesprechung in der Gruppe sowie zusätzlich
  • themenbezogene Fortbildung.

Krisenhandy

Für die Bezirksverwaltungsbehörden und die Polizei besteht die Möglichkeit einer Krisenunterbringung 24 Stunden täglich, auch an Sonn- und Feiertagen. Außerhalb der Dienstzeiten des Pflegeelternvereins ist eine „diensthabende“ Krisenpflegefamilie pro Region über das Krisenhandy erreichbar. D.h. diese Familien sind bereit, ein Kind plötzlich (vielleicht auch Mitten in der Nacht) bei sich aufzunehmen.

Dauer der Krisenunterbringung

Rechtlich gesehen ist die Krisenunterbringung mit acht bis maximal zwölf Wochen begrenzt, wobei diese Zeit in der Praxis oft nicht ausreicht, wenn es zu einer gerichtlichen Abklärung kommt. Denn es gilt die Bedürfnisse des Kindes bzw. die Erziehungsfähigkeit der Eltern gut einzuschätzen. Verzögerungen sind hauptsächlich verfahrenstechnischer Natur, weil das Gericht die Entscheidungen fundiert treffen muss. Verfahrensschritte sind einzuhalten, gutachterliche Stellungnahmen einzuholen und alle Parteien müssen gehört werden. Gibt es Berufungen, verzögert das die gerichtliche Entscheidung nochmals.

Aber auch wenn die Entscheidung gefallen ist, heißt das noch lange nicht, dass es sofort einen nachfolgenden Pflegeplatz oder eine institutionelle Unterbringungsmöglichkeit gibt, wenn das Kind nicht in seine leibliche Familie zurückkehren kann.

Das Jugendamt trifft die Entscheidung welches Angebot einem Kind am meisten entgegenkommt bzw. wie seine Zukunft bestmöglich zu gestalten ist. Dazu können auch die Beobachtungen des Pflegeelternvereins während einer Krisenunterbringung genutzt werden. In der Unterbringung lernen wir das Kind besser in seinen Bedürfnissen und seiner Situation kennen, können die Interaktionen beobachten und wenn erforderlich eine psychosoziale Abklärung durchführen.

Krisenunterbringung in Zahlen

Seit 1995 wurden insgesamt rund 1.500 Kinder in mehr als 130.000 Unterbringungstagen von 120 Krisenpflegefamilien betreut. Durchschnittliche Dauer der Krisenunterbringungen: 2,8 Monate. Rund 50% der Kinder/Jugendlichen konnten nach der Krisenunterbringung in ihre Herkunftsfamilien zurückkehrn.

Familienbegleitenden Pflegeplatzunterbringung FPU

Im Pflegeelternverein Steiermark wurde das Konzept der familienbegleitenden Pflegeplatzunterbringung vor nunmehr 14 Jahren entwickelt. Die Unterbringung auf einem familienbegleitenden Pflegeplatz ist gedacht, wenn ambulante Hilfen nicht ausreichen, um eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung im Herkunftssystem zu sichern.

Als wichtigstes Kriterium für diese Form der Pflegeplatzunterbringung gilt, dass nach Einschätzung des Jugendamtes die Rückführung der Kinder realistisch und absehbar ist. Natürlich muss auch die Bereitschaft der leiblichen Eltern(-teile) zur Kooperation gegeben sein sowie ihre Fähigkeit, an einer Veränderung zu arbeiten. Vorausgesetzt wird eine qualitätsvolle Beziehung zwischen Kind und Eltern(-teil).

Nicht aufgenommen werden können Kinder, deren Schutz bei Kontakten zur Herkunftsfamilie nicht gewährleistet ist (z.B. durch (sexuelle) Gewalt, schwere Suchtproblematik oder schwere psychische Erkrankung der Eltern).

Es braucht einen genauen Hilfeplan

In der fPU sollen die Eltern nach einem genauen Unterbringungskonzept (Hilfeplan) befähigt werden, stabile und für die Entwicklung ihres Kindes förderliche Bedingungen zu schaffen. Damit es zu keinem Beziehungsabbruch zu den leiblichen Eltern kommt, müssen diese während der gesamten Pflegedauer so präsent sein, dass sie die Elternrolle nicht an die Pflegeeltern verlieren. Die Unterbringungszeit soll so kurz wie möglich sein und ist mit einem Jahr begrenzt.

Sorgfältige Auswahl der familienpädagogischen Pflegeltern

Die speziellen Erfordernisse dieser Unterbringungsform machen eine sorgfältige Auswahl der Pflegefamilie (Passung) notwendig. Praktische Aspekte (Erreichbarkeit für die leiblichen Eltern, Vermeidung eines Kindergarten- oder Schulwechsels), die Familienkonstellation (Alter, Anzahl der Kinder) sowie das Ressourcenprofil der Pflegefamilie werden berücksichtigt. Eine konkurrenzfreie Beziehung zwischen leiblichen Eltern und Familienpädagogen/-innen soll im Idealfall ein Lernen am Modell begünstigen.

Unterbringungskonzept und Betreuungskonferenz

Ein Unterbringungskonzept ist die Grundlage einer konsequenten Umsetzung der Veränderungsschritte in der Herkunftsfamilie. Einmal im Monat findet eine gemeinsame Betreuungskonferenz aller Beteiligten statt. So kann auf mögliche Schwierigkeiten (z.B. Unregelmäßigkeiten bei den Besuchskontakten, unzureichende Versorgung der Kinder) reagiert werden.

Beratungs- Unterstützungs- und Entlastungsangebote

In Anbetracht der Komplexität der Betreuungsaufgabe brauchen die Familienpädagogen/innen eine regelmäßige, im Prinzip ständig verfügbare fachliche Beratung als notwendigen Ort, um Distanz zum aktuellen Geschehen einnehmen, Gefühle ordnen und eine Orientierung erarbeiten zu können. Die Beratung erfasst dabei das gesamte Geschehen auf dem familienbegleitenden Pflegeplatz und schließt konkrete Hilfestellungen in aktuellen Problemsituationen mit ein. Sie soll entlasten, Perspektiven und Alternativen im konkreten Alltagsgeschehen und in der Kommunikation mit den Herkunftseltern eröffnen und Sicherheit geben.

Angeboten werden:

  • Jährliche Fortbildungsangebote,
  • monatliche Gruppenberatungen, eigene Gruppen für die Partner der Familienpädagogen/innen,
  • psychologische Beratung, Besuchsmoderation und Kinderbetreuungsdienste. Außerdem ist in Krisensituationen rund um die Uhr eine Ansprechperson des Pflegeelternvereins erreichbar.

Familienbetreuer

Familienbetreuer - Familienbetreuer/innen bieten alltagsbezogene, lebenspraktische Unterstützung für die leiblichen Eltern(-teile) ohne eigene Problemlösungsstrategien der Familie zu verhindern und stellen ein die Kontinuität unterstützendes Bindeglied zwischen der Zeit in der Pflegefamilie und nach der Rückführung in die Herkunftsfamilie dar. Sie stärken die Erziehungs-und Versorgungskompetenz der Herkunftsfamilien. Dabei geht es unter anderem um Ernährung, Haushaltsführung, Finanzpläne, Veränderung der Wohnsituation oder Befähigung zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen anderer Institutionen.

Herausforderungen in der fPU

Die konsequente Beobachtung der elterlichen Ressourcenentwicklung ist wichtig. Es muss gut überlegt sein, wann eine Unterbringung beendet werden soll oder kann. Der Verbleib der Kinder in der Familienpädagogischen Pflegefamilie soll als Ausnahme angesehen werden. Ein Scheitern der fPU heißt positiv formuliert, gewissenhaft und konsequent die Perspektive des Kindes einzunehmen. Kindern wurde eine gewisse Zeit ein sicherer Ort geboten, eine Familie, die sich liebevoll und fördernd um das Kind bemühte. Vor allem: Die Eltern konnten vielfach er kennen, dass sie selbst nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen und geben dem Kind die Erlaubnis, in einer anderen Familie aufzuwachsen.

Familienbegleitende Pflegeplatzunterbringung“

In Zahlen:

  • Seit dem Jahr 1997 wurden insgesamt 291 Kinder in der fPU untergebracht.
  • 55 % der Kinder/Jugendlichen konnten nach einer positiven Entwicklung der Herkunftsfamilie wieder zu ihren Eltern zurückkehren.
  • 13 % verblieben in der familienpädagogischen Pflegefamilie.
  • Für lediglich 32 % der Kinder musste eine dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit gesucht werden.

Mutter-Kind-Unterbringungen

Eine Sonderform stellt die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind/ern dar, die aufgrund des hohen Bedarfes bei einigen dafür besonders geeigneten Familienpädagogischen Pflegeeltern im Rahmen der familienbegleitenden Pflegeplatzunterbringung angeboten wird.

Durch dieses Angebot entsteht eine Art „Drei-Generationen-Pflegefamilie“, die jene Unterstützung zur Verfügung stellt, die sonst durch ein funktionierendes familiäres und soziales Netz geleistet wird. Junge Mütter werden von erfahrenen Eltern angeleitet und in der Mutterrolle unterstützt. Gleichzeitig wird für das kleine Kind Pflege und Erziehung gewährleistet. Die junge Frau bekommt so die Möglichkeit, ihre bisherigen Erfahrungen mit Familie zu erweitern und am Modell der Pflegemutter die Mutterrolle zu lernen und zu festigen. In der Pflegefamilie wird ihr auch die Möglichkeit gegeben, die Fähigkeiten zu erlangen, die sie braucht, um das Kind gut versorgen zu können. Sie bekommt Anleitung, wie sie mit ihrem Mutter-Sein umgehen kann. Das setzt natürlich voraus, dass die minderjährige Mutter bereit ist, sich von einer anderen erwachsenen Person etwas sagen zu lassen und so nahe zu leben, wie es ein familiärer Verband erfordert.

Häufig ist es Ziel der Unterbringung, dass die minderjährige Mutter möglichst bald in die Berufstätigkeit oder in eine Ausbildung einsteigt. Die Pflegeeltern übernehmen dann in der Zwischenzeit die Versorgung des Kindes, sodass es keinen Beziehungsabbruch erlebt.

Therapeutische Konzepte

Grundsätzlich hat die Pflegeplatzerziehung immer die Absicht, durch Normalisierung heilend zu wirken, neue Beziehungserfahrungen zu ermöglichen und damit auch die Chance zu bieten, Dinge aufzuarbeiten.
Das ist ein Merkmal aller Pflegeplatzunterbringungen.

Es gibt aber auch Situationen, wo ein Kind so viele Belastungen mitbringt, dass man sich Gedanken über die Rahmenbedingungen einer adäquaten Unterbringung machen muss. Sie gehen immer wieder weit über das hinaus, was innerhalb einer regulären Pflegefamilie möglich ist.

In solchen Fällen muss man dann ein maßgeschneidertes Angebot formulieren. Das ist auch ein Grund warum Krisenunterbringungen so lange dauern können, weil für einige Kinder diese spezielle Art von Pflegefamilie gefunden werden muss. Oft sind das Pflegeeltern, die nach sozialpädagogischen Konzepten arbeiten, also Familienpädagogen/innen, die sich auch die Aufnahme von Kindern mit „besonderen Bedürfnissen“ zutrauen.
Dazu gehören behinderte oder schwer entwicklungsverzögerte Kinder, Kinder mit traumatischen Vorerfahrungen oder Kinder bzw. Geschwistergruppen ab dem Schulalter, die trotz ihrer besonderen Bedürfnisse in einer Familie aufwachsen sollen.

Diese Form der Unterbringung ist derzeit nur im Rahmen einer Ausnahmeregelung möglich. Es bleibt jedoch zu wünschen, dass auch hier ein geeigneter Rahmen im Sinn der betroffenen Kinder gefunden wird.

Kontaktadresse:

Gertrude Lercher (Fachbereichsleitung Familienpädagogische Pflegestellen - Pflegeelternverein Steiermark): gertrude.lercher@pflegefamilie.at

Quelle: Elternheft März 2013 des Pflegeelternvereins Steiermark.
Moses Online dankt dem Pflegeelternverein Steiermark für die freundliche Erlaubnis der Veröffentlichung.

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