Stellungnahme: Kontinuität und Sicherheit für Pflegekinder
Der Runde Tisch der Pflege- und Adoptivfamilienverbände hat eine Stellungnahme zur notwendigen Kontinuität von Pflegekindern in ihren Pflegefamilien erarbeitet.
Der runde Tisch der Pflege- und Adoptivfamilienverbände begrüßt das Engagement der Familienministerin, das Recht der Pflegekinder auf Ihren Lebensort in ihrer sozialen Familie zu stärken. „Wirkt eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht mehr als Heimkehr, sondern als Trennung einer nunmehr zu den Pflegeeltern hergestellten Eltern-Kind-Bindung, dann müssen wir diese Bindung schützen.“ (Siehe Spiegel 33/2014 Seite 20) Seit vielen Jahren engagieren sich Pflegefamilienverbände sowie bedeutende Wissenschaftler und Praktiker, um der besonderen Situation von Pflegekindern in juristischen Verfahren besser gerecht zu werden.
Der Deutsche Familiengerichtstag e.V. fordert schon seit langem eine rechtliche Absicherung von Dauerpflegeverhältnissen. Die Sicherung von Beziehungskontinuität durch Einführung einer zivilrechtlichen Absicherung (analog zum § 37 SGB VIII) der auf Dauer angelegten Lebensperspektive wird insbesondere von Prof Dr. Ludwig Salgo schon lange thematisiert. Aktuell ist es aber immer noch so, dass das „Elternrecht“ aus Artikel 6 des Grundgesetzes „(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ zu wenig als Elternverantwortung wahrgenommen wird. Die eigentlich gewollte Ausrichtung auf Schutz und Förderung des Kindes wird so gelegentlich leider noch auf „Blutsverwandtschaftlichkeit“ reduziert und das Kind wird zum Objekt von Rechtsstreitigkeiten.
Kinder sind Grundrechtsträger (BVerfGE 55,171 ff). Gemäß Artikel 3 der UN Kinderrechtskonvention und Artikel 24 der Europäischen Charta für Grundrechte ist bei allen Maßnahmen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Auch die Kinderkommission des Bundestages stellt in ihrer Pressemitteilung zum Weltkindertag fest, dass auch in Deutschland die Rechte von Kindern in der Gesetzgebung tiefer zu verankern sind.
Wir fordern: Pflegekinder brauchen eine rechtliche Absicherung des dauerhaften Verbleibens in ihrer sozialen Familie, unabhängig davon, ob nach Jahren die Erziehungsfähigkeit ihrer Eltern sich verändert hat.
Immer noch werden in juristischen Verfahren zu Umgangskontakten Pflegekinder mit ihrem Bedarf auf emotionale Sicherheit als Basis für eine förderliche Entwicklung nicht ernstgenommen. Pflegekinder sind keine Scheidungskinder. Eine Generalvermutung der Kindeswohldienlichkeit von Kontakten mit ihren Eltern ist bei Pflegekindern nicht anzusetzen. Jede Umgangsentscheidung muss sich an den besonderen Bedingungen jedes Pflegekindes orientieren. Pflegekinder haben ein Recht auf Kenntnis ihrer biologischen Wurzeln, aber daraus resultiert nicht automatisch die Pflicht, die Wünsche ihrer Eltern nach Umgangskontakten zu befriedigen.
Wir fordern: Pflegekinder brauchen in ihren sozialen Familien emotionale Sicherheit. Umgangsentscheidungen müssen sich immer an den aktuellen Entwicklungsbedürfnissen jedes einzelnen Pflegekindes orientieren.
Sie können die Stellungnahme unten anhängend als pdf-Datei lesen.
Für den Workshop des 'Runden Tisches der Pflege- und Adoptivfamilienverbände' auf dem 15.Kinder- und Jugendhilfetag im Juni in Berlin gaben die vier im runden Tisch zusammengeschlossenen Verbände je eine inhaltliche Stellungnahme mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu dem Workshop-Thema ab.
Im Februar 2017 hat der Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände eine aktualisierte Stellungnahme zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Pflegekinderhilfe erarbeitet.
"Gastfamilien als differenziertes Angebot der Vollzeitpflege für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Erfordernisse aus der Perspektive der Pflegefamilienverbände" Eine Stellungnahme des Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände
In einer Stellungnahme verweist der Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände auf die Probleme bei der Regulierung von Schäden, die durch Pflegekinder verursacht wurden
Die Verbände der Adoptiv- und Pflegefamilien setzen sich für eine Weiterentwicklung der Qualität in der Pflegekinderhilfe ein und sehen in dieser Legislaturperiode durchaus realisierbare Reformen.
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Stellungnahme: Kontinuität und Sicherheit für Pflegekinder
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Der runde Tisch der Pflege- und Adoptivfamilienverbände begrüßt das Engagement der Familienministerin, das Recht der Pflegekinder auf Ihren Lebensort in ihrer sozialen Familie zu stärken. „Wirkt eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht mehr als Heimkehr, sondern als Trennung einer nunmehr zu den Pflegeeltern hergestellten Eltern-Kind-Bindung, dann müssen wir diese Bindung schützen.“ (Siehe Spiegel 33/2014 Seite 20) Seit vielen Jahren engagieren sich Pflegefamilienverbände sowie bedeutende Wissenschaftler und Praktiker, um der besonderen Situation von Pflegekindern in juristischen Verfahren besser gerecht zu werden.
Der Deutsche Familiengerichtstag e.V. fordert schon seit langem eine rechtliche Absicherung von Dauerpflegeverhältnissen. Die Sicherung von Beziehungskontinuität durch Einführung einer zivilrechtlichen Absicherung (analog zum § 37 SGB VIII) der auf Dauer angelegten Lebensperspektive wird insbesondere von Prof Dr. Ludwig Salgo schon lange thematisiert. Aktuell ist es aber immer noch so, dass das „Elternrecht“ aus Artikel 6 des Grundgesetzes „(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ zu wenig als Elternverantwortung wahrgenommen wird. Die eigentlich gewollte Ausrichtung auf Schutz und Förderung des Kindes wird so gelegentlich leider noch auf „Blutsverwandtschaftlichkeit“ reduziert und das Kind wird zum Objekt von Rechtsstreitigkeiten.
Kinder sind Grundrechtsträger (BVerfGE 55,171 ff). Gemäß Artikel 3 der UN Kinderrechtskonvention und Artikel 24 der Europäischen Charta für Grundrechte ist bei allen Maßnahmen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Auch die Kinderkommission des Bundestages stellt in ihrer Pressemitteilung zum Weltkindertag fest, dass auch in Deutschland die Rechte von Kindern in der Gesetzgebung tiefer zu verankern sind.
Immer noch werden in juristischen Verfahren zu Umgangskontakten Pflegekinder mit ihrem Bedarf auf emotionale Sicherheit als Basis für eine förderliche Entwicklung nicht ernstgenommen. Pflegekinder sind keine Scheidungskinder. Eine Generalvermutung der Kindeswohldienlichkeit von Kontakten mit ihren Eltern ist bei Pflegekindern nicht anzusetzen. Jede Umgangsentscheidung muss sich an den besonderen Bedingungen jedes Pflegekindes orientieren. Pflegekinder haben ein Recht auf Kenntnis ihrer biologischen Wurzeln, aber daraus resultiert nicht automatisch die Pflicht, die Wünsche ihrer Eltern nach Umgangskontakten zu befriedigen.
Sie können die Stellungnahme unten anhängend als pdf-Datei lesen.
Kontinuität für Pflegekinder, Runder Tisch.pdf