Sie sind hier

Tiefergehende Information

Übergänge für junge Erwachsene

Die Altersbegrenzung der Hilfe zur Erziehung durch die Volljährigkeit ist für viele junge Menschen eine Hürde, an der manche nicht weiterwissen und sich durch die folgenden Ansprüche der verschiedenen Leistungsträger überfordert fühlen.

Die Altersbegrenzung der Hilfe zur Erziehung durch die Volljährigkeit ist für viele junge Menschen eine Hürde, an der manche nicht weiterwissen und sich durch die folgenden Ansprüche der verschiedenen Leistungsträger überfordert fühlen. Während in Deutschland begründet werden muss, warum der junge Volljährige denn noch in den Hilfen zur Erziehung drin bleiben soll, muss in anderen Ländern stark begründet werden, warum der junge Mensch denn aus den Hilfen zur Erziehung herausgenommen werden soll.

Prof. Dr. Wiesner erläuterte auf der PFAD-Fachtagung “Komplizierte Wege ins Erwachsenenleben“ am 24.9.14 in Frankfurt, dass der §_41 SGB_VIII eine Soll-Vorschrift ist und somit einen Regelanspruch bedeutet. Dies bedeutet, dass der junge Volljährige nicht nachweisen muss, warum er denn die Leistungen des §_41 in Anspruch nehmen will, sondern die Behörde muss nachweisen, warum hier ein Ausnahmetatbestand besteht, so dass diese Hilfe zur Erziehung nicht gewährt werden kann. Das Problem in der Praxis liege meist darin, die Leistungsvoraussetzungen anzuerkennen – also Leistungstatbestände zu erkennen, auf die sich Rechtsfolgen gründen. So besteht z.B. ein Aspekt der Hilfe für junge Volljährige darin, Nachbetreuung in einer Übergangsphase bei Einmündung in andere Rechtsansprüche (SGB_II, XII etc.) zu gewähren.

70 % aller Pflegekinder, die volljährig werden, bekommen weiterhin Jugendhilfe. Das bedeutet nicht, dass diese jungen Menschen weiterhin in der Pflegefamilie leben. Dies ist nur eine Form der Hilfe, eine andere Form ist z.B. betreutes Wohnen. Von Kindern aus der Heimerziehung bekommen nur 55 % weiterhin Jugendhilfe – aber: auch wenn Erziehungshilfe endet, endet nicht der Bedarf des jungen Menschen an Unterstützung.

Entscheidend für die Weitergewährung der Jugendhilfe sind die Übergangsplanungen von den §_33 (Vollzeitpflege) oder §_34 (Heimunterbringung, betreutes Wohnen) in den §_41 Hilfe für junge Volljährige. Übergangsplanungen müssen schon im Rahmen der beiden letzten Hilfeplangespräche vor der Volljährigkeit erfolgen. Nur so kann ein guter Übergang erfolgen.

25 is the new 18

Veränderte gesellschaftliche Bedingungen und notwendige Nachreifungsprozesse (besonders der jungen Menschen aus der Jugendhilfe) machen sehr deutlich, dass die Volljährigkeit kein Datum der Unabhängigkeit von allem Bisherigen darstellen kann. Kein junger Erwachsener kann heute mit 18 Jahren völlig selbständig leben. Die Entwicklung zur unabhängigen Lebensführung zieht sich bis weit in das dritte Lebensjahrzehnt hinein. Der junge Mensch muss Dinge ausprobieren können, muss Ausbildungen anfangen und auch verändern können. Der junge Mensch muss die Möglichkeit haben, auch nach Beendigung einer Jugendhilfe bei Bedarf wieder in die Jugendhilfe zurückkehren zu können. Wir brauchen eine Pädagogik des Wiedersehens und nicht der Verabschiedung. Bei einer internationalen Careleaver-Konferenz brachte der Slogan ‚25 is the new 18‘ diese Überlegungen auf einen kurzen Nenner. Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich besinnen auf die jungen Erwachsenen, muss sich besinnen auf ein ‚Jahrzehnt der Verselbständigung‘.

Letzte Aktualisierung am: 
25.02.2014

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis

Beteiligungsprozess SGB VIII Reform

Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen, die Leaving Care und die Begleitung von jungen Menschen bis 27 Jahre verwirklichen und weiter absichern könnten.
Projekt

Leaving Care und Nachbetreuung: Neue Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe

Im Rahmen des Projekts »Fachstelle Leaving Care – Beratung und Infrastrukturentwicklung für Kommunen« der IGFH und der Stiftung Universität Hildesheim entstand eine Broschüre zu Rechtlichen Regelungen und Praxisempfehlungen für die Umsetzung des § 41a SGB VIII (Nachbetreuung junger Volljähriger).
Kommentar

von:

von:

Lebenswurzeln

Rezension zum Buch "Diese eine Blume, die uns verbindet"

Im Oktober diesen Jahres präsentierte LöwenzahnErziehungshilfe e.V., Oberhausen, das Buch "Diese eine Blume, die uns verbindet - Erfahrungen von ehemaligen Pflegekindern". Acht ehemalige Pflegekinder, die von LöwenzahnErziehungshilfe e.V. über viele Jahre in ihren Pflegefamilien begleitet worden waren, hatten sich im Rahmen eines speziellen Projektes zusammen gefunden, um über das, was ihnen wichtig erschien in ihrem Leben und über ihr Pflegekind-Sein ein Buch zu schreiben. Wir veröffentlichen hierzu eine Rezension dieses Buches von Andreas Schulz, Psychosoziale Dienstleistungen Enzian.
Tiefergehende Information

Zwei Selbsteinschätzungsbögen des jungen Menschen

Die Bögen dienen dazu, dass der junge Mensch erkennt, welche Voraussetzungen zur Verselbständigung gehören und der Selbsteinschätzung, ob er diese schon leisten kann.
Tiefergehende Information

Kostenbeitragstabelle - Anrechnung des Einkommens des jungen Erwachsenen

Der Jugendliche oder junge Mensch muss sich mit seinem Vermögen oder Einkommen an den öffentlichen Kosten beteiligen.
Tiefergehende Information

Jugendhilfe und dann? Careleaver haben Rechte - Forderungen an Politik und Fachpraxis

Der Anspruch auf Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII wird in der Praxis sehr restriktiv gehandhabt. Das gefährdet die Nachhaltigkeit des Erfolges der geleisteten Hilfen. Care Leaver müssen ihre Ansprüche gegenwärtig bei verschiedenen Stellen geltend machen. Lange Überleitungsprozesse und eine Tendenz der Sozialleistungsträger, sich im Zweifelsfall für unzuständig zu erklären, führen zu Lücken in der Finanzierung ihres Lebensunterhalts. Diese Verwaltungspraxis verschärft existentielle Risiken wie z.B. Ausbildungsabbrüche oder Wohnungslosigkeit.
Hinweis

von:

Die Initiative Brückensteine

Die schweizer DROSOS-Stiftung fördert die Initiative Brückensteine in Deutschland. Brückensteine arbeitet mit vielen Partnern zusammen und unterstützt spezielle Projekte für Careleaver. Sie setzt sich für verbesserte Übergänge junger Menschen mit Jugendhilfeerfahrung ins selbstständige Leben ein, denn eigenständig werden wollen heißt nicht, allein gelassen zu werden. 2018 lebten 235.000 Kinder und Jugendliche in Heimen oder Pflegefamilien. Die Mehrheit muss mit 18 Jahren ausziehen und ist ohne familiäre Unterstützung komplett auf sich alleine gestellt. Im Gegensatz dazu verlassen junge Menschen in Deutschland im Durchschnitt erst mit 23,7 Jahren ihr Elternhaus. 
Erfahrungsbericht

von:

Florian unser Pflegekind mit FASD

Erfahrungsbericht über ein Pflegekind mit FASD, welches in der Pflegefamilie erwachsen wird.Teil 1 (Vermittlung und Aufwachsen bei uns) Teil 2 - Wechsel ins Betreute Wohnen
Projekt

Rettungsanker im eiskalten Wasser

Das Projekt 'Insight-Careleaver" hilft jungen Menschen, die nicht mehr in der Jugendhilfe sind, einen Einstieg in ein eigenständiges Leben besser zu meistern.
Hinweis

Neues Positionspapier fordert Bildungsgerechtigkeit

Aufgrund der Diskussionen im Rahmen der Neuordnung des SGB VIII hat der Verein der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe Careleaver e.V. seine Positionen noch einmal aktualisiert und präzise zusammengefasst.