Hier finden Sie Auszüge und eine Zusammenfassung aus dem Konzept der Stadt Düsseldorf zur Verwandten- und Netzwerkpflege. Dieses Konzept ist Anfang des Jahres 2013 beschrieben und Mitte des Jahres durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt genehmigt worden.
"Verwandtenpflegefamilien brauchen Unterstützung und Anerkennung". Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Pflegekinderhilfe“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18. Juni 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Gerade, wenn Pflegepersonen mit dem Pflegekind verwandt sind, kommt es in der Praxis immer noch zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Pflegegeldes. Dies betrifft vornehmlich Fälle, in welchem die Pflegeeltern oder ein Pflegeelternteil mit dem Kind in gerader Linie verwandt sind, also meistens Anträge auf Pflegegeld einer Großmutter oder eines Großvaters. Aber auch in anderen Verwandtschaftsbeziehungen (etwa Pflege durch Onkel, Tante, Geschwister usw.) erlebt der Unterzeichner hier immer wieder Probleme.
Das Landesjugendamt hat einen neuen Fragebogen für Verwandtenpflegebewerber und eine "Checkliste" zur abschließenden Einschätzung der Eignung erarbeitet.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht zum Urteil AZ BVerwG 5 C 36.15 v. 19.5.2016 - Der Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Unterhalt gegenüber seinem Ehegatten ist bei der Berechnung des Pflegegeldes zu berücksichtigen -
Das Oberlandgericht Schleswig hat sich zur Frage von möglicher Kürzung des Pflegegeldes bei der Aufnahme eines Pflegekindes durch seine Großmutter geäußert.
Chancen der Verwandten- und Netzwerkpflege entdecken
Die Perspektive gGmbH - Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung hat im Rahmen eines vom LVR-Landesjugendamt und der Stadt Düsseldorf geförderten Modellprojektes mit der Verwandten- und Netzwerkpflege beschäftigt und sich hierbei besonders auf ein professionelles und auf die Bedürfnisse angepasstes Unterstützungssystem in der Pflegekinderhilfe konzentriert. Drei Modellstandorte aus dem Rheinland haben sich bereit erklärt, zusätzlich zu ihrer täglichen Arbeit mit den Kindern und Familien am Modellprojekt mitzuwirken, um dem Institut realistische Einblicke in ihre Praxis aus der Begleitung von Verwandten- und Netzwerkpflegeverhältnissen zu ermöglichen. Die vorliegende Handreichung trägt die Ergebnisse aus dem Modellprojekt zusammen und zeigt die aktuellen Herausforderungen dieser Form der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII auf.
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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege