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24.06.2014

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege

"Verwandtenpflegefamilien brauchen Unterstützung und Anerkennung". Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Pflegekinderhilfe“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18. Juni 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Der Inhalt der 26seitigen Stellungnahme umfasst:

Einleitung

1. Rechtliche Grundlagen

1.1 Anspruch der Pflegepersonen auf Beratung
1.2 Anspruch auf Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe/Hilfe für junge Volljährige
1.3 Sicherung des Lebensunterhalts
1.4 Pflegeerlaubnis
1.5 Verantwortungsgemeinschaft von Personensorgeberechtigten, Jugendamt und Pflegepersonen und gemeinsame Perspektivplanung
1.6 Überprüfung der Gewährleistung des Kindeswohls bei bestehenden Pflegeverhältnissen
1.7 Übertragung des Sorgerechts oder von Teilen der elterlichen Sorge auf die Pflegepersonen

2. Die sozialpädagogische Arbeit mit der Pflegefamilie

2.1 Haltung der Fachkräfte
2.2 Verschiedene Wege der Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien
2.3 Formalisierung und Anerkennung des Pflegeverhältnisses i. S. d. §§ 27, 33 SGB VIII
2.4 Eigenständige konzeptionelle Ansätze bei der Beratung von verwandten Pflegepersonen
2.5 Einbeziehung der Pflegekinder
2.6 Beratungsthemen

3. Organisation der Aufgabenwahrnehmung

3.1. Aufgabenwahrnehmung durch Kooperation öffentlicher und freier Träger
3.2. Verantwortungsgemeinschaft zum Wohl des Pflegekindes
3.3. Zentrale Aufgaben bzw. Schlüsselprozesse in der Verwandtenpflege und die daraus folgenden Organisationsanforderungen
3.4. Sicherung der Arbeitsqualität der Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe

4. Fazit

Sie finden die Empfehlungen als pdf-Anhang unten

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Weitere Infos zur Stellungnahme finden Sie HIER auf der Seite des Deutschen Vereins