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27.06.2012
Bericht zur Veranstaltung
Verwandtenpflege: Herausforderung für die Pflegekinderdienste
Beteiligte:
Themen:
In der Landjugendamt Info Juni 2012 werden klare rechtliche Regelungen zum Anspruch der Hilfe zur Erziehung im Rahmen von Verwandtenpflege benannt.
So heißt es darin z.B.:
"Auch wenn das Kind möglicherweise seit Jahren von den Großeltern versorgt und erzogen wird, besteht erzieherischer Bedarf, da die zur Erziehung verpflichteten Eltern selbst dies nicht leisten. Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung besteht, wenn das Kind außerhalb der eigenen Familie erzogen wird."
Sie finden den Artikel hier in der Info Juni 2012 auf den Seiten 6 und 7
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ohne weitere Verpflichtung