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15.04.2011
Geänderte Rechtslage

Bundestag beschließt eine Teilreform des Vormundschaftsrechtes

Diese Teilreform besagt u.a., dass jeder Vormund höchtens 50 Mündel zu betreuen hat und dass er das von ihm betreute Kind in der Regel einmal monatlich persönlich besuchen muss.

Maximal 50 statt 120 Kinder auf einen Vormund

Nach tragischen Fällen von misshandelten und vernachlässigten Kindern bekommen die Jugendämter strengere Auflagen. . Um dies zu ermöglichen, darf er künftig höchstens 50 Minderjährige gleichzeitig betreuen und nicht mehr - wie derzeit - in der Regel 120 Kinder oder - wie in Einzelfällen - noch wesentlich mehr.

Hintergrund sind Fälle wie der Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen. Die Leiche des kleinen Jungen wurde im Jahr 2006 mit schweren Misshandlungsspuren im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden. Kevins Vormund beim Jugendamt war damals für 240 bis 270 Kinder zuständig.

Gefahren durch regelmäßige Besuche rechtzeitig erkennen.

Drohende Gefahren für die Kinder sollen jetzt durch regelmäßige Besuche frühzeitig erkannt werden. Im Einzelfall kann allerdings von der Regel des monatlichen Treffens abgewichen werden. Im Gesetz heißt es, wenn die Umstände dies erfordern, könnten die Abstände zwischen den Besuchen verkürzt, aber auch verlängert werden.

Man wolle die Jugendämter nicht in ein zu enges Korsett pressen, erklärte der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae.

Opposition enthielt sich geschlossen

Die Opposition stimmte zwar nicht gegen das Gesetz, enthielt sich jedoch geschlossen. So sprach der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, zwar von einer Verbesserung. Für viele Kommunen seien die Maßnahmen aber nicht finanzierbar.

Die Sozialdemokraten plädierten dafür, die Betreuungshöchstgrenze für einen Vormund schon bei 40 und nicht erst bei 50 Kindern zu ziehen. Die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen kritisierte, bei 50 Mündeln und einem Besuch pro Monat bedeute das für einen Vormund mit Vollzeitstelle zwei bis drei Besuche pro Tag. Thomae sagte hingegen, einige Bundesländer hätten mit der Begrenzung auf 50 bereits gute Erfahrungen gemacht.

Quelle: tagesschau.de
hier können Sie den Gesetzesentwurf und Stellungnahmen einsehen

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