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09.03.2020

Reform der Vormundschaft und des SGB VIII

Schon seit längerer Zeit ist eine Reform der Vormundschaft in Arbeit. Im Sommer 2020 wird ein Referentenentwurf zur neuen Gesetzgebung erwartet. Da sich Bereiche der Vormundschaft auch im SGB VIII wiederfinden und auch hier eine Ergänzung und Veränderung ansteht, hat der Bundesforum Vormundschaft nochmals auf notwendigen Veränderungs- und Erklärungsbedarf in der Gesetzgebung hingewiesen.

Angesichts der anstehenden Vormundschaftsreform, für die ein Referentenentwurf im Sommer 2020 erwartet wird sowie der Debatte um die Modernisierung des SGB VIII hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft Hinweise zu Änderungsbedarfen des SGB VIII verfasst. Insbesondere wird der Bedarf gesehen,

  • die örtliche Zuständigkeit für die Vormundschaft so zu regeln, dass Wechsel nach Möglichkeit vermieden werden können,
  • die Datenlage zur Vormundschaft zu verbessern – wir wissen heute nichts über die Verläufe von Vormundschaften, selbst die Anzahl aller Vormundschaften und Pflegschaften in Deutschland wird nicht erfasst und
  • die verschiedenen Formen der Vormundschaft – ehrenamtliche, berufliche und Vereinsvormundschaft – durch eine angemessene Ausstattung und Organisationsformen zu fördern – damit jedes Kind und jede*r Jugendliche den Vormund oder die Vormundin bekommen kann, die für ihn oder sie am besten begleiten kann.

Quelle: Mitteilung des Bundesforums Vormundschaft 

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