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19.08.2026
Arbeitspapier

Umfrage zur Vormundschaftsrechtsreform

Die BAG Landesjugendämter hat eine Auswertung seiner bundesweiten Befragung der Jugendämter zur Umsetzung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht. Ziel der Erhebung war es, erste empirische Einblicke in die praktischen Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen zu gewinnen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Vormundschaften und -pflegschaften sichtbar zu machen.

Auswertung der Befragung 

Einleitung

Die Ständige Arbeitsgruppe Vormundschaften/Pflegschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat fast drei Jahre nach Inkrafttreten der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts eine bundesweite Abfrage bei den Jugendämtern durchgeführt. Ziel der Erhebung war es, erste belastbare Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich die gesetzlichen Neuerungen in der Praxis auswirken.

Die Reform bringt für die Kommunen erhebliche Veränderungen mit sich. Dazu zählen insbesondere die Stärkung der Rechte des Mündels, die Aufgabentrennung nach § 55 Abs. 5 SGB VIII sowie der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels gewinnen klare Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Fachdiensten und externen Akteur*innen sowie neue Formen der Zusammenarbeit zusätzlich an Bedeutung.

Bisher liegen nur sehr begrenzt statistisch verwertbare Daten zu den Auswirkungen der Reform vor. Nach § 99 Abs. 4 SGB VIII werden derzeit lediglich ausgewählte Basisinformationen erhoben, etwa zur gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaft bzw. -pflegschaft sowie zu einzelnen personenbezogenen Merkmalen. Viele zentrale Neuregelungen werden bislang nicht detailliert erfasst. Hierzu gehören unter anderem die vorläufige Vormundschaft (§ 1781 BGB), der zusätzliche Pfleger nach § 1776 BGB sowie die Bestellung von Pflegepersonen als Pfleger nach § 1777 BGB. Auch zu Vereins-, Berufs- und ehrenamtlichen Vormundschaften fehlen bislang belastbare Zahlen.

Vor diesem Hintergrund liefert die durchgeführte Abfrage erstmals eine systematische Datengrundlage zu zentralen Aspekten der Umsetzung der Reform in der Praxis der Jugendämter. Im Folgenden werden die ersten Ergebnisse dieser Erhebung vorgestellt und erläutert. 

Die Datenerhebung erfolgte im Rahmen einer schriftlichen Befragung der Jugendämter mit dem Stichtag 31.10.2025. Es handelte sich um eine freiwillige Erhebung, die in anonymisierter Form durchgeführt wurde.  

Fazit der Befragung der teilnehmenden 42 %  der bundesweiten Jugendämter

Die Ergebnisse der bundesweiten Befragung zeigen deutlich, dass die Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform in der Praxis der Jugendämter erst in Teilen angekommen ist, jedoch insgesamt noch mit erheblichen Herausforderungen verbunden bleibt.

Insbesondere wird sichtbar, dass neue gesetzliche Instrumente bislang nur in geringem Umfang Anwendung finden und vielerorts noch keine flächendeckende Etablierung erfahren haben. Gleichzeitig deuten die Ergebnisse auf strukturelle Anpassungsprozesse hin, etwa durch die zunehmende Einrichtung von Koordinierungsstellen Vormundschaften sowie eine stärkere multiprofessionelle Ausrichtung der fachlichen Akteur*innen. 

Darüber hinaus zeigen sich deutliche Entwicklungsbedarfe in zentralen Bereichen wie der Datenerfassung, der Kooperation – insbesondere mit externen Akteur*innen – sowie der verbindlichen Ausgestaltung von Finanzierungs- und Kooperationsstrukturen. Auch die weiterhin hohe Bedeutung der Amtsvormundschaft bei gleichzeitig wachsender Relevanz anderer Vormundschaftsformen verdeutlicht die Notwendigkeit einer differenzierteren fachlichen und statistischen Betrachtung.

Insgesamt liefert die Befragung wertvolle erste empirische Hinweise auf die Auswirkungen der Vormundschaftsrechtsreform und macht zugleich deutlich, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die gesetzgeberischen Ziele – insbesondere im Hinblick auf Kindeswohlorientierung, Qualität und Transparenz – umfassend umzusetzen. 

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