Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII
Ende April 2021 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter eine Empfehlung zu der Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII veröffentlicht. Die BAG wollte damit die sich im Einzelnen teilweise unterscheidenden Empfehlungen bzw. Richtlinien ablösen, so dass bundesweit eine einheitliche Arbeitsgrundlage für die Kostenheranziehung vorhanden ist.
Bei der Erarbeitung dieser gemeinsamen Empfehlungen wurde auf eine Orientierung an den Arbeitsprozessen geachtet, um die Sachbearbeitung in der Kostenheranziehung zu unterstützen. Die gemeinsamen Empfehlungen ersetzen aber keine Schulung für Verwaltungshandeln bzw. über grundsätzliche Zusammenhänge sowohl in der Jugendhilfe als auch in der Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII. Soweit möglich wurden unterschiedliche Auffassungen in intensiven Diskussionen geklärt, ggf. hat man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigt. In den einzelnen Bundesländern oder Kommunen anderslautende Sichtweisen bzw. vorliegende rechtsgültige Urteile, die von den Empfehlungen abweichen, sind entsprechend in den betroffenen Ländern bzw. Kommunen zu berücksichtigen, ggf. sind hierzu entsprechende ergänzende Hinweise der Jugend- bzw. Landesjugendämter sinnvoll.
Anrechenbarkeit anderer Leistungen
Bedeutung für die Praxis der Pflegekinderhilfe haben besonders die Abhandlungen für den § 93 SGB VIII (Einkommensberechnung), da es hierzu immer wieder Nachfragen von Pflegeeltern und jungen Menschen gibt. Hier wird sehr klar auf die Anrechenbarkeit oder Nichtanrechenbarkeit von Einkünften hingewiesen und die Begriff "zweckgleiche Leistungen" und "zweckbestimmte Leistungen" erläutert.
Auszug aus der Inhaltsangabe der Empfehlungen:
7 § 93 Absatz 1 SGB VIII - Einkommensberechnung, zweckgleiche und zweckbestimmte Leistungen
Sie können diese Empfehlungen auf der Seite der BAG Landesjugendämter - Empfehlungen und Arbeitshilfen per pdf herunterladen. Die Empfehlung zur Kostenheranziehung hat die Nr. 152.
Im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter BAG wurde Mitte 2022 die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung überarbeitet. Diese Empfehlungen sind als eine echte Praxishilfe konzipiert und sollen die die Fachkräfte bei ihrer Arbeit konstruktiv unterstützen. In allen zentralen Fragen beziehen die Empfehlungen Position und vertreten fachliche Haltungen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat in ihrer Arbeitstagung vom 23. bis 25. November 2022 Empfehlungen zur Umsetzung des Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII erarbeitet und veröffentlicht.
Die Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter wurde aktualisiert, der neuen Rechtslage ab Januar 2023 angepasst und im April als fünfte neu bearbeitete Fassung veröffentlicht.
Mit den vorliegenden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe will die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung bundesweit vergleichbarer qualitativer Standards in der Pflegekinderhilfe leisten.
von:
Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII
Themen:
Auszug aus dem Vorwort
Anrechenbarkeit anderer Leistungen
Bedeutung für die Praxis der Pflegekinderhilfe haben besonders die Abhandlungen für den § 93 SGB VIII (Einkommensberechnung), da es hierzu immer wieder Nachfragen von Pflegeeltern und jungen Menschen gibt. Hier wird sehr klar auf die Anrechenbarkeit oder Nichtanrechenbarkeit von Einkünften hingewiesen und die Begriff "zweckgleiche Leistungen" und "zweckbestimmte Leistungen" erläutert.
Auszug aus der Inhaltsangabe der Empfehlungen:
7 § 93 Absatz 1 SGB VIII - Einkommensberechnung, zweckgleiche und zweckbestimmte Leistungen
7.1 Einkunftsarten (§ 93 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII)
7.2 Zweckgleiche Leistungen (§ 93 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII)
7.3 Zweckbestimmte Leistungen (§ 93 Absatz 1 Satz 4 SGB VIII)
7.4 Ermittlung des durchschnittlichen Monatseinkommens (§ 93 Absatz 4 SGB VIII)
Sie können diese Empfehlungen auf der Seite der BAG Landesjugendämter - Empfehlungen und Arbeitshilfen per pdf herunterladen. Die Empfehlung zur Kostenheranziehung hat die Nr. 152.