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Lernmittelfreiheit im Land Sachsen
In einem Schreiben hat Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth die Schulen über die Umsetzung des Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes zur Lernmittelfreiheit informiert.
"Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber mir ist wichtig, dass die Schulen rechtzeitig eine Handlungsempfehlung bekommen, da die Folgen des Urteils unmittelbare Auswirkungen auf die Schuljahresvorbereitung haben", begründet die Ministerin das Schreiben. Die Empfehlungen werden in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden gemacht. Damit Schulen und Eltern Rechts- und Planungssicherheit bekommen, wird das Kultusministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden im Verlauf dieses Jahres weitere Festlegungen treffen.
Der nun verschickten Handlungsempfehlung zufolge werden mit Beginn des neuen Schuljahres 2012/13 an den Schulen keine Kopierkosten mehr erhoben. Auch Arbeitshefte, die Schulbücher begleiten, werden ab dem kommenden Schuljahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Schulbücher können nach wie vor kostenlos ausgeliehen werden. "Andere Druckerzeugnisse sollen nach der bisherigen Verfahrensweise der jeweiligen Schule angeschafft werden", heißt es in dem Schreiben. Gleiches gilt für Taschenrechner. Allerdings sollen sich die Schulen auf die Vorgabe der notwendigen Funktionen des Taschenrechners beschränken. Für die übrigen Schulmaterialien wie zum Beispiel Schulranzen, Federmappen, Füller, Sportbekleidung, Hefte und Zirkel sind wie bisher die Eltern verantwortlich