Sie sind hier

Tiefergehende Information

Das "zuständige" Jugendamt

Die Vollzeitpflege ist ein Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Wenn diese Hilfe die geeignete Hilfe ist, dann wird sie vom Jugendamt geleistet. Aber welches Jugendamt muss leisten? Hier finden Sie die Antworten.

Die Vollzeitpflege ist ein Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Wenn diese Hilfe die geeignete Hilfe ist, dann wird sie vom Jugendamt geleistet.

Aber welches Jugendamt muss leisten?

Für die Zuständigkeit der Leistungen des SGB VIII gibt es ausführliche Paragrafen, die natürlich manchmal auch Verwirrung hervorrufen und im Einzelfall geklärt werden müssen. Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern erklärt das Gesetz in §§ 86, 86a, 86b, 86c und 86d.

Normalerweise ist der für das Gesetz relevante Aufenthaltsort des Kindes an den Aufenthaltsort seiner Eltern gebunden. So heißt es z.B. im Ab s. 1 des § 86: Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern kann sowohl die Mutter, als auch der Vater treten.

Es gibt dazu noch besondere Regelungen z.B.:

  • wenn Eltern verschiedene gewöhnliche Aufenthaltsorte haben,
  • wenn Eltern die Personensorge nicht mehr zusteht,
  • wenn Kinder gar keinen gewöhnlichen Aufenthalt bei ihren Eltern hatten,
  • wenn Eltern im Inland keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben,
  • wenn Kinder oder Jugendliche zwei Jahre bei einer Pflegeperson leben und ihr Verbleib dort auf Dauer zu erwarten ist,
  • für Kinder oder Jugendliche, die um Asyl nachgesucht haben.

Das Jugendamt, welches für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist, ist auch zuständig für die Hilfeplanung.

Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

Das könnte Sie auch interessieren

Tiefergehende Information

Rechtsgrundlagen zum Thema Hilfeplan

Eine ausführliche Sammlung der rechtlichen Grundlagen (Gesetzestexte), die beim Thema Hilfeplan relevant sind.
Tiefergehende Information

Methodische Hilfen für die Gestaltung und Evaluation des Prozesses der Zielfindung und Zielformulierung im Hilfeplanverfahren

Bei Studium vorliegender Hilfepläne fällt auf, daß die Hilfeziele sehr unkonkret beschrieben sind („Selbständigkeit“, „eigene Perpektive“, „vernünftiger Schulabschluß“, „konsequentes Erziehungsverhalten“). Einige Schritte können helfen, die Ziele besser zu formulieren.
Politik

Kleine Kinder in Heimen und Pflegefamilien brauchen eine klare Perspektive

Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe fordert schnelle und eng getaktete Hilfeplanung.
Antrag / Musterschreiben

Korrekturen und Ergänzungen zum Hilfeplanprotokoll

Der Hilfeplan und die dort dokumentierten Vereinbarungen sind die Basis für die Bedingungen des Pflegeverhältnisses.
Antrag / Musterschreiben

Beispiel einer Vereinbarung (Vollmacht) zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern

Was ist wichtig in einer Vereinbarung zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern? Hier finden Sie eine komplette Vorlage, die Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Tiefergehende Information

Die Rolle des Vormundes

Der Vormund hat an den Hilfeplangesprächen teilzunehmen. Er ist der Personensorgeberechtigte und bekommt für sein Mündel die Hilfe zur Erziehung. Er muss eine Beziehung zu seinem Mündel eingehen und regelmäßig sein Mündel in der Pflegefamilie besuchen. Es muss darauf achten, dass es seinem Mündel gut geht.
Tiefergehende Information

Teilnehmer an Hilfeplangesprächen

Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden. Hier erfahren Sie, welche das sind.
Tiefergehende Information

Beistand in einem Hilfeplangespräch

Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene können zum Hilfeplangespräch einen Beistand -eine Person ihres Vertrauens- mitnehmen, wenn sie dies sicherer macht. Hier erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen dazu - und warum das oft sehr hilfreich ist.
Tiefergehende Information

Das Pflegekind im Hilfeplanverfahren

Eine immer wiederkehrende Frage: Muss das Pflegekind am Hilfeplangespräch persönlich teilnehmen?
Tiefergehende Information

Beispiele für Zuständigkeiten und Zuständigkeitswechsel

Es zeigte sich, dass es immer wieder Schwierigkeiten bei Zuständigkeitswechseln der Jugendämter gab. Dies galt besonders dann, wenn das bisher zuständige Jugendamt Leistungen gewährt hatte, die das neue Jugendamt so fachlich nicht nachvollziehen und übernehmen wollte. Die hier genannten Beispiele zeigen die große Macht der Verwaltung und die Hilflosigkeit der Pflegeeltern.