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Das zentrale Dokument: Der Eignungsbericht
Das zentrale Dokument während des Bewerbungsverfahrens ist für die Adoptionsbewerber/innen der sogenannte Adoptionseignungsbericht. Er enthält die persönlichen Daten der Bewerber/innen, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand, ihr soziales Umfeld und die Beweggründe für die Adoption.
Der Bericht wird in der Regel von den Mitarbeiter/innen der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle, also des Jugendamtes, angefertigt und ist entscheidend für die Zustimmung oder Ablehnung der Bewerber/innen. Der Eignungsbericht wird von fast allen Ländern für eine Adoption verlangt, so dass ein Adoptionsverfahren ohne ihn nicht weiterlaufen kann. Die Bewerber/innen sollten sich im klaren darüber sein, dass die Beurteilung immer auch eine subjektive Entscheidung der Adoptionsvermittler/innen ist.
Liegt ein ablehnender Bericht vor, besteht immer noch die Möglichkeit, sich an eine andere Auslandsvermittlungsstelle zu wenden und dort eventuell einen positiven Bericht zu bekommen. Der Eignungsbericht darf in den meisten Fällen nicht älter als sechs Monate sein, so dass er erst geschrieben werden sollte, wenn eine konkrete Adoptionsmöglichkeit besteht.
Beispielhaft finden sie hier die Vorgehensweise der Auslandsvermittlungsstelle "Children and Parents e.V." (C.a.P.) bei der Erstellung eines Adoptionseignungsberichts:
Wird C.a.P. von Adoptionsbewerbern beauftragt, Ihnen ein rumänisches Adoptivkind zu vermitteln, wird zunächst erfragt, ob der erforderliche Sozialbericht durch C.a.P. oder durch die für den Wohnsitz der Bewerber örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle erstellt werden soll.
Wird C.a.P. beauftragt, den Sozialbericht zu erstellen, werden folgende Maßnahmen eingeleitet:
C.a.P. fragt bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle (Jugendamt, Sozialdienst kath. Frauen, Diakonie, u.a.) an, ob dort Erkenntnisse vorliegen, die gegen eine Eignung der Bewerber als Adoptiveltern sprechen. In der Regel hält das zuständige Jugendamt Rücksprache mit einer speziellen Fachabteilung, dem "Allgemeinen Sozialen Dienst", um von dieser Stelle zu erfahren, ob die Personen evtl. im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen negativ aufgefallen sind.
Gleichzeitig meldet C.a.P. das Adoptionsbegehren an die übergeordnete Behörde; das Landesjugendamt
Voraussetzung für die Erstellung eines Sozialberichtes ist, dass die Bewerber an einem ausführlichen "lnformationsbewerber-Seminar" bei C.a.P. teilnehmen und ggfs. weiterführende Seminare zum Thema Adoption besuchen. Mit dem lnformationsbewerber-Seminar verbunden ist ein persönliches Gespräch, in dem die Motivation der Bewerber ein Kind (z.B. aus Rumänien) anzunehmen eingehend besprochen wird. Erst danach kann auf Antrag der Bewerber die eigentliche Adoptionseignungsprfüung durch C.a.P. erfolgen. Diese beinhaltet mehrere ausfüchrliche Gespräche zwischen einer Fachkraft von C.a.P. und den Bewerbern, bei denen auch die Prüfung der häuslichen Wohn- und Lebensbedingungen erfolgt. Die Anzahl und die Dauer der Gespräche ist je nach persönlicher Reife und Wissenstand der Bewerber unterschiedlich.
In den Gesprächen werden folgende Themen ausführlich behandelt:
- Biographie und Sozialisation beider Ehepaare (ggf. Genogramarbeit)
- Ungewollte Kinderlosigkeit
- Motivation zur Aufnahme eines Adoptivkindes
- Besondere Situation fremdländischer Kinder
- Bedeutung der Herkunftsfamilie für den ldentitätsprozess der Adoptivkinder
- Entwicklungspsychologische und pädagogische Fragen
Bei der Erstellung des Sozialberichtes werden folgende Themen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien in Gesprächen und Beobachtungen hinterfragt und beurteilt:
- Wohnverhältnisse:
- Die häuslichen Wohnverhältnisse müssen ausreichend Spiel- und Ruheraum für das Kind bieten.
- Die Sicherheit innerhalb und außerhalb des Hauses/Wohnung muss gewährleistet sein.
- Die Infrastruktur sowie die Erreichbarkeit von Schulen, Kindergärten, Ärzte usw. ist gegeben.
- Wirtschaftliche Situation:
- Die finanziellen Vorraussetzungen müssen einem Adoptivkind eine gute Versorgung ermöglichen
- Die wirtschaftliche Situation muss auch dann sicher gestellt sein, wenn ein Partner die Berufstätigkeit wegen der Betreuung des Kindes aufgibt
- Biographie und Sozialisation der Bewerber:
- Aus der Reflektion der eigenen Kindheit und Jugend sowie dem Verhältnis zur eigenen Familie muss erkennbar werden, dass der Umgang mit Problemsituationen und die Fähigkeit zur Krisenbewältigung die Aufnahme und Erziehung eines Kindes zulässt.
- Die Persönlichkeits- und ldentitätsentwicklung darf keine Zweifel an der Stabilität des zukünftigen Familienverbundes aufkommen lassen.
- Dieses gilt auch für den schulischen und beruflichen Werdegang
- Es ist ein belastbares und flexibles Familiensystem erwünscht, um eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu gewährleisten.
- Partnerschaft und soziales Umfeld:
- Das Adoptionsengagement sollte bei beiden Partner gleich stark sein; dazu gehört eine intensive gemeinsame Bewältigung einer evtl. vorangegangenen Kinderlosigkeit.
- Die Stabilität der Partnerschaft und die partnerschaftliche Harmonie muss gegeben sein. Hinweise hierfür sind die Dauer der Ehe, die Rollenverteilung und das Rollenverhalten, die Fähigkeit zur Selbstkritik und das Einfühlungsvermögen der Partner.
- Es muss die Bereitschaft erkennbar sein, mit der Aufnahme des Kindes auch mögliche Probleme/Risiken zu akzeptieren. Die Bewerber müssen Offenheit und Auseinandersetzungsfähigkeit bezüglich pädagogischer und therapeutischer Fragen zeigen. Die Bewerber sollten ihre eigenen Stärken und Schwächen, ihre Möglichkeiten und Grenzen kennen und damit umgehen können.
- Ein sachlicher und offener Umgang mit den Adoptionsbemühungen innerhalb des sozialen Umfelds wird erwartet.
- Motivation zur Aufnahme eines rumänischen Kindes:
- Die Bewerber sollten in ihrer Adoptivelternrolle überzeugend darlegen, dass sie ein Kind, welches nicht von ihnen gezeugt und geboren wurde, ebenso innerlich annehmen können, wie es bei einem leiblichen zu erwarten wäre.
- Die persönliche Bindung oder Beziehung der Bewerber zu Rumänien sollte ebenso erkennbar sein wie die Bereitschaft, dem Adoptivkind seine Herkunft und seine kulturellen Wurzeln nahezubringen.
- Erziehungsvorstellungen
- Positiv zu berücksichtigen sind berufliche oder private Erfahrungen mit Kindern z.B. aus dem Freundes- oder Familienkreis wie Nichten und Neffen etc.
- Persönliche Erziehungserfahrung und eigene Erziehungsvorstellungen müssen eine für das anzunehmende Kind positive Zukunft erwarten lassen.
- Die Bereitschaft und die Fähigkeit der Bewerber muss erkennbar sein, auf eventuelle emotionale oder körperliche Defizite angemessen zu reagieren.
- Abschließende Stellungnahme:
- Die Bewertung der vorgenannten Kriterien ergibt das Urteil über die Geeignetheit der Bewerber, ein rumänisches Kind zu adoptieren unter Berücksichtigung des Kinderwunsches
- Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden durch C.a.P. überprüft und zusammen mit dem Sozialbericht an die zuständige Behörde in Rumänien übersandt. Gleichzeitig erfolgt eine Meldung an die Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen (BZAA) als zentrale deutsche Behörde. Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wurde diese Aufgabe zur Verwirklichung der Ziele nach dem Haager Adoptionsübereinkommen übertragen.
Beispielhaft: Adoptionseignungsbericht / Sozialbericht
Adoptionsbewerber
Name:
Vorname:
Geburtsdatum,- ort
Konfession:
Beruf:
Anschrift:Der folgende Bericht beruht auf mehreren Gesprächen mit..... sowie eines Hausbesuches. Darüber hinaus haben die Bewerber..... an einem ausführlichen Bewerberseminar zum Thema "Auslandsadoptionen" bei der anerkannten Auslandsadoptionsvermittlungsstelle "..." teilgenommen.
Mit....... wurden folgende Themen persönlich ausführlich behandelt (beispielhaft):
- Biografie und Sozialisation
- Lebensplanung
- Lebensperspektive und Situation von fremdländischen Adoptivkindern
- Bedeutung der Herkunftsfamilie für den ldentitätsprozess der Adoptivkinder
- Entwicklungspsychologie und pädagogische Fragen
- Wohnverhältnisse
- Wirtschaftliche Situation
- Biographie und Sozialisation des Adoptionsbewerbers
- Beziehungen innerhalb und außerhalb der Familie
- Motivation zur Aufnahme eines Kindes
- Erziehungsvorstellungen
- Abschließende Stellungsnahme
Die Geeignetheit für die Aufnahme eines rumänischen Kindes konnte in jeder Hinsicht festgestellt werden. Unser Adoptionsdienst wird auch nach Aufnahme eines Kindes weiter beraten und begleiten und in gemeinsamer Zusammenarbeit notwendige Entwicklungsberichte für die ausländischen Behörden erstehen.
Unterschrift Mitarbeiter/in der Vermittlungsstelle