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Basiswissen

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Pflegeeltern?

Über das Recht der Alltagsentscheidungen hinaus haben Pflegeeltern verschiedene Rechte. Eine Übersicht über diese Rechte finden Sie hier.

Über das Recht der Alltagsentscheidungen hinaus haben Pflegeeltern verschiedene Rechte. Eine Übersicht über diese Rechte finden Sie hier. Ausführliche Informationen erhalten Sie in den Rubriken Finanzielles und Rechtliches. Dorthin gelangen Sie direkt über die untenstehenden Links.

Anhörungsrecht

In allen die Person des Pflegekindes betreffenden Fragen haben Pflegeeltern ein Anhörungsrecht. Dies bedeutet, dass der Richter sich mit ihnen über diese Fragen unterhält und ihre Meinung zur Kenntnis nehmen muss.

Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Familie

Nach einem längeren Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie können die Pflegeeltern einen Antrag auf Verbleib des Kindes in ihrer Familie stellen, wenn der Sorgeberechtigte vorhat, das Kind aus ihrer Familie heraus zu nehmen. Dieser Antrag wird beim Familiengericht gestellt.

Beihilfen

Was die finanzielle Situation betrifft, haben Pflegeeltern das Recht, unabhängig vom Pflegegeld sogenannte Beihilfen für besondere einmalige Ausgaben des Pflegekindes zu erhalten.

Kindergeld

Pflegeeltern, bei denen ein Kind dauerhaft lebt, haben ein Anrecht auf Kindergeld.

Weiterlesen: 
Begriffserklärung

Beihilfen

Neben dem regelmässigen Pflegegeld können Pflegeeltern sogenannte Beihilfen erhalten. Diese finanziellen Leistungen gewährt das Jugendamt für besondere Ausgaben in einmaligen Situationen.
Begriffserklärung

Kindergeld

Pflegeeltern, die ein Kind dauerhaft aufgenommen haben, haben ein Anrecht auf Kindergeld für dieses Kind. Das Kind zählt wie ein leibliches Kind der Pflegeeltern in der Geschwisterreihe der in der Familie lebenden Kinder.
Tiefergehende Information

Anhörungsrechte und mögliche Beteiligung

Die Pflegeeltern haben in allen die Person des Pflegekindes betreffenden Fragen ein Anhörungsrecht. Dies bedeutet, dass der Richter sich mit ihnen über diese Fragen unterhält und ihre Meinung zur Kenntnis nehmen muss.
Letzte Aktualisierung am: 
16.05.2008