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Der Weg des Kindes in die Pflegefamilie
Themen:
Es gibt verschiedene rechtliche Formen der Unterbringung eines Kindes in eine Pflegefamilie.
- Unterbringung im Rahmen privatrechtlicher Vereinbarung mit den Eltern des Kindes. Sind die Pflegeeltern mit dem Kind nicht verwandt oder verschwägert, muss das Jugendamt dann eine Pflegeerlaubnis erteilen, wenn das Kind länger als acht Wochen bei der Pflegefamilie leben soll.
- Pflegeeltern, die Vormund des Pflegekindes sind, können das Kind zu sich nehmen.
- Pflegeeltern können ihr Pflegekind vom Jugendamt oder einer anerkannten Vermittlungsstelle vermittelt bekommen. Diese Vermittlung geschieht dann mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten des Kindes im Rahmen einer „Hilfe zur Erziehung“ gemäß § 37 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Die Pflegefamilie als ’Hilfe zur Erziehung’ für das Jugendamt
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz – auch Sozialgesetzbuch (SGB) VIII genannt – gibt dem Jugendamt den Auftrag, unter anderem auch ‚Hilfe zur Erziehung’ zu gewähren. Ab dem Paragrafen 27 ist diese Hilfe zur Erziehung in ihrer Grundvoraussetzung und ihren Möglichkeiten beschrieben.
Ein Personensorgeberechtigter hat Anspruch auf „Hilfe zur Erziehung“ bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen. Ein Personensorgeberechtigter ist derjenige, der das Sorgerecht für das Kind hat. (näheres im Abschnitt: Rechtliches: Elterliche Sorge).
Der Anspruch des Personensorgeberechtigten begründet sich damit, dass ansonsten eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und dass diese Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Insbesondere wird Hilfe zur Erziehung nach den §§ 28 bis 35a des SGB VIII gewährleistet. Diese Paragrafen beschreiben immer intensiver werdende Hilfsangebote, von der Erziehungs-beratung bis hin zur Unterbringung ausserhalb des Elternhauses.
§ 33 beschreibt die „Vollzeitpflege“, in der sowohl eine zeitlich befristete als auch auf Dauer angelegte Familienpflege angeboten werden soll. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder soll es besondere Formen der Familiepflege geben. Diese besondere Formen bezeichnet die Praxis mit: Sonderpflege, sozialpädagogische Pflegestelle, heilpädagogische Pflegestelle, Erziehungsstelle.
Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass es Pflegefamilien gibt, die Kinder aufnehmen wollen. Dies bedeutet, dass das Jugendamt Pflegefamilien werben, vorbereiten, beraten, betreuen, fortbilden und finanzieren muss. Einen Teil dieser Aufgaben kann das Jugendamt auch auf freie Träger z.B. Caritas, Sozialdienst kath. Frauen und Männer, Diakonie etc. übertragen.
Der Hilfeplan
Die Art und Weise, wie das Jugendamt bei der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie zu arbeiten hat, wird im Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgeschrieben. Hier wird im § 36 die Mitwirkung der Personensorgeberechtigten, des Kindes oder Jugendlichen und aller sonstigen Beteiligten festgelegt. Es ist vorgeschrieben, dass es hierzu einen „Hilfeplan“ geben muss, in dem alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten werden. Dieser Hilfeplan soll regelmäßig in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden, d.h. es wird geschaut was in der Vergangenheit erreicht werden konnte und welche Ziele in der Zukunft anstehen werden.
Der Hilfeplan beschreibt auch die Bedingungen unter denen eine Pflegefamilie ihren Auftrag erfüllt. Er beschreibt aber auch die Aufgaben anderer Beteiligter z.B. der Herkunftseltern, des Jugendamtes, anderer Helfer. Ebenso werden im Hilfeplan besondere finanzielle Regelungen festgehalten.
Mindestens einmal jährlich muss es ein Hilfeplangespräch mit den notwendigen Beteiligten geben. Dies sind die Personensorgeberechtigten, die Eltern, das ältere Kind oder der Jugendliche, die Pflegeeltern. Je nach Bedarf können auch andere für das Kind wichtige Personen hinzugezogen werden z.B. Großeltern, Therapeuten, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Ärzte.
Pflegekind und Adoption
Die Vermittlungsstelle ist durch das KJHG § 36 daran gebunden, die Frage der „Annahme als Kind“ - also der Adoption - nicht aus den Augen zu verlieren. Vor und während einer Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie ist zu prüfen, ob die Adoption in Betracht kommt. Dies hat zur Folge, dass Jugendämter darauf Wert legen, dass besonders junge Kinder zu Pflegeeltern kommen, die sich auch eine eventuelle Adoption dieses Kindes vorstellen können. Eine Adoption ist ja nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, (oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird) und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt. Pflegeeltern und Pflegekind müssen die Adoption natürlich wirklich wollen und sich ohne Druck dafür oder dagegen entscheiden können.
Wächteramt des Jugendamtes
Das Jugendamt hat nicht nur zu beraten, zu betreuen und Leistungen zu gewähren, es hat auch klar den Auftrag, über das Wohl des Kindes zu wachen (Wächteramt des Staates).
Das Kind kommt in die Pflegefamilie
Üblicherweise wird ein Kind, nachdem es seine Familie verlassen musste, erst einmal in einer Familiären Bereitschaftsbetreuung oder einer entsprechenden Heimgruppe untergebracht um zu klären, wie seine Zukunftsperspektive aussehen wird. Häufig müssen in dieser Übergangszeit auch rechtliche Dinge z.B. Sorgerechtsfragen geklärt werden. In dieser Übergangszeit ist es möglich, sich ein Bild vom Kind und seinen Bedürfnissen zu machen. Mit diesem Wissen kann die Vermittlungsstelle dann passende Pflegeeltern für das Kind aussuchen. Nachdem das Jugendamt oder der Verein für ein Kind passende Bewerber gefunden hat, wird es diese Bewerber über das Kind, dessen Familie, und seiner bisherigen Lebensgeschichte informieren, so dass diese Bewerber darüber nachdenken können, ob sie das Kind aufnehmen würden. Wenn sie JA sagen und auch der Personensorgeberechtigte des Kindes zustimmt beginnt die „Anbahnung“.
Das Kennenlernen
Der erste Schritt der Anbahnung ist das persönliche Kennenlernen der Pflegeeltern und des Kindes. Hier muss „der Funke fliegen“. Die zukünftigen Pflegeeltern sind keine Erzieher, die sich nach getaner Arbeit ins Privatleben zurückziehen können, sie leben ihr Privatleben mit dem Kind. Der Funke ist daher unverzichtbar. Die Bewerber müssen sich gut vorstellen können, diesem Kind nahe zu kommen und wirkliche Nähe auch zuzulassen. Sowohl den Pflegeeltern als auch deren Kindern und auch dem zukünftigen eventuellen Pflegekind selbst muss klar sein, dass sie nicht miteinander „müssen“. Bewerber um ein Pflegekind sollten durchaus den Mut aufbringen zu erklären, dass sie sich mit diesem Kind ein gemeinsames Leben nicht vorstellen können. Solche Einstellungen drücken etwas über die Stärken und Schwächen von Pflegeeltern aus und be(ver)urteilen das Kind nicht.
Es gibt persönliche Gründe, persönliche Erfahrungen die hier eine entscheidende Rolle spielen und die sehr ernst genommen werden müssen, sonst ist schon zu Beginn des gemeinsamen Lebens das Scheitern mit vorprogrammiert. Die Aufnahme eines Kindes abzulehnen bedeutet nicht, „nie wieder“ vom Jugendamt eine Nachfrage zu erhalten.
Können sich Pflegeeltern, Kind, Fachkräfte und Personensorgeberechtigter vorstellen, dass dies die richtige Pflegefamilie sein wird, wird durch Besuche der Pflegefamilie beim Kind in der Bereitschaftspflegestelle, und später dann des Kindes bei der Pflegefamilie eine Vertrautheit geschaffen. Die Besuche werden immer mehr ausgeweitet – Übernachtungen, Wochenenden – bis sich herausgestellt hat, dass Kind und Pflegefamilie zusammenpassen und zusammen leben wollen und können. Bei jüngeren Kindern kann diese Zeit wenige Wochen, bei älteren Kindern mehrere Monate betragen.
Die Dauer der Anbahnung ist natürlich für alle Beteiligten von Bedeutung. Hier bedarf es guten Einfühlungsvermögens und guter Begleitung durch Fachkräfte, um den richtigen Zeitpunkt der Übersiedlung zu finden.
Zu wenig Zeit der Anbahnung bedeutet, nicht Einschätzen zu können, ob schon genug Nähe zwischen der Pflegefamilie und dem Kind entstanden ist. Zu lange Anbahnung bedeutet, dass das Kind langsam nicht mehr daran glaubt, dass die Pflegeeltern es wirklich aufnehmen wollen. Besonders aus der Sicht des Kindes ist es wesentlich, dass alle Beteiligten von den gemeinsamen Absprachen auch wirklich überzeugt sind. Hilfreich sind dazu natürlich auch klar aufgeschriebene Ziele und Schritte im Hilfeplan, in dem dann auch der Zeitpunkt der Übersiedlung des Kindes in die Pflegefamilie beschrieben wird.
Übersiedlung
Die Übersiedlung des Kindes in die Pflegefamilie bedeutet einen Bruch für das Kind. Es wäre daher ideal, wenn neben der Sozialarbeiterin der Vermittlungsstelle auch die Erzieherin des Heimes oder die Bereitschaftspflegemutter den Einzug des Kindes in die Pflegefamilie konkret begleiten würden. Das Kind hätte somit das Signal, dass die bisher für es zuständigen Erwachsenen mit der veränderten Lebenssituation einverstanden wären und den Umzug gut finden.
Der Bruch im Leben des Kindes kann durch folgende Ratschläge sehr gemindert werden:
- Vertrautes dem Kind mitgeben (Kuscheltier, Spielzeug, Kassetten, Kleidung etc.),
- Rituale übernehmen (ins-Bett-geh-Ritual, Essensritual etc.),
- Ängste des Kindes wissen,
- Personen, die das Kind in dieser Phase seines Lebens begleitet haben, sind auch noch nach der Übersiedlung präsent (Besuche im Heim, bei der Bereitschaftspflegestelle etc).
Beratung und Betreuung
Der Anfangseinstieg der Beratung und Betreuung der Pflegefamilie ist von prägender Bedeutung. Hier stellen sich die Weichen in der Einschätzung der Pflegeeltern: „sind WIR ein Team an einem gemeinsamen Auftrag, oder müssen wir Pflegeeltern alles machen und die Fachkräfte sind nur Feuerwehr?“ Jetzt ist spätestens der Zeitpunkt gekommen, wo Pflegeeltern sich mit anderen Pflegeeltern treffen und austauschen sollten.
Entwicklung und Verhalten des Kindes in der Pflegefamilie
Entwicklung und Verhalten des Pflegekindes in der Pflegefamilie verläuft bei den meisten Kindern in vergleichbaren Schritten - den sogenannten Integrationsphasen.
- die Phase der Orientierung,
- die Phase von Konflikten,
- die Phase enge neuer Beziehungen zu den Pflegeeltern.
Orientierung durch Überanpassung
Der Beginn des Zusammenlebens von Pflegekind und Pflegefamilie ist einerseits gewünscht, andererseits beginnt hier aber ein Lebensabschnitt, der für beide neu und unbekannt ist. Das Kind reagiert darauf mit gemischten Gefühlen, mit positiven und negativen Erwartungen. Das Gefühl der Unsicherheit bringt das Kind dazu, sich der gegebenen Situation sehr stark anzupassen. Diese Überanpassung dient dem Kind dazu, seine Lage nicht zu gefährden. Es will sich erst einmal zurecht finden ohne schon viel von sich zeigen zu müssen. Diese Phase kann mehre Tage und Wochen dauern. Bei Kindern, die bisher viele Trennungen erfahren haben, wurden auch schon mehrere Monate der Überanpassung erlebt.
Pflegeeltern sollten sich durch diese Überanpassung nicht verführen lassen zu glauben, dass dies doch eine geniale Vermittlung war und das Kind sich sofort ihrer Familie zugehörig fühlt, sich angemessen verhält und sie als Eltern ansieht.
Der wesentliche Auftrag an die Pflegeeltern in dieser Phase besteht darin, Annahme spüren zu lassen. Dem Kind zu zeigen, dass man seine Situation versteht, versucht, es kennen und verstehen zu lernen und zu vermitteln, dass es o.k. ist so wie es ist.
Diese Annahme bewegt das Kind dazu, aus seiner Überanpassung heraus zu treten, mehr von sich selbst zu zeigen. Von großer Bedeutung ist die Reaktion der Pflegeeltern gerade in diesen Momenten: erkenne ich, dass das Kind seine Unsicherheit langsam verliert und näher kommt oder erkenne ich nur das veränderte Verhalten und beginne zu „erziehen“.
Wenn das Kind zu erleben beginnt, dass es seine Pflegeeltern beeinflussen kann, dass sie seine Bedürfnisse und Wünsche erkennen und darauf reagieren bis dahin, dass sie sich „manipulieren“ lassen, dann erfährt das Kind die Annahme dieser Pflegeeltern. Es kann sich sicherer fühlen. Es bekommt Mut, diesen Personen mehr von sich zu zeigen und verliert sein Überanpassungs-Verhalten.
Konflikte durch Übertragung alter Erfahrungen
Diese Annäherung an die Pflegeeltern führt beim Kind dazu, dass es sich seinen früheren Erfahrungen, Traumatisierungen, Ängsten und Aggressionen wieder annähern kann. Es kann sie wieder zulassen. Das Kind beginnt die Situation in der neuen Familie durch die Brille seiner früheren Erfahrungen in der alten Familie zu sehen. Die Pflegeeltern werden in der Rolle der ersten Eltern gesehen und das Kind inszeniert seine alten Erfahrungen an den Pflegeeltern neu. Die Pflegeeltern werden mit den früheren Eltern verwechselt. Es überträgt die Gefühle, Erfahrungen, Verletzungen, die es durch seine Herkunftseltern erlebt hat auf sie.
Durch diese Form der Übertragung schafft es sich die Möglichkeit, seine bisherige Sozialisation, seine bisherigen Erfahrungen korrigieren zu können.
Dies gelingt natürlich nur dann, wenn die Pflegeeltern verstehen was da abläuft, wenn sie es aushalten, wenn sie es mittragen, wenn sie es nicht unterbinden und wenn sie dem Kind durch ihre Reaktionen auf sein Verhalten andere Lösungsmuster zeigen, als es sie bisher bei seinen Herkunftseltern erlebt hatte. Wenn sie eben nicht so reagieren, wie das Kind es kennt, sondern neue Antworten geben und neue Lösungen zeigen.
Das Wichtigste und sicherlich das Schwerste an der Reaktion der Pflegeeltern auf das Verhalten des Kindes ist, sich nicht persönlich angegriffen und beleidigt zu fühlen. Das Kind inszeniert zwar die Situation mit den Pflegeeltern, aber es meint seine ersten Eltern. Vor seinem inneren Auge stehen diese, mit ihnen möchte es sich auseinandersetzen und mit den damaligen Geschehnissen klar kommen. Dies wird besonders deutlich, wenn das Kind seine Pflegeeltern mit Dingen und Handlungen beschuldigt, die diese nie gemacht haben. Dann spricht es von dem was es erlebt hat. Wie gesagt: es verwechselt die Pflegeeltern mit seinen ersten Eltern. Die Pflegeeltern bekommen das ab, was die ersten Eltern verursacht haben.
Die Pflegefamilie kann für das Kind nur dann eine neue Lebenschance werden, wenn die Pflegeeltern dies verstehen und wenn sie dem Kind signalisieren, das es o.k. ist, so wie es ist, dass sie es lieb haben, es verstehen oder zu verstehen versuchen und dass alle zusammen es schon schaffen werden.
Pflegeeltern müssen bei vernachlässigten Kindern davon ausgehen, dass es dem Kind nicht möglich ist, sich an die Normen der Familie anzupassen. Aufgrund bisheriger Lebenserfahrungen kann es Regeln, Werte und Normen nicht wahrnehmen. Da es sehr früh für sich selbst hat sorgen müssen, handelt es häufig sehr selbstständig, ohne auf die Idee zu kommen bei Erwachsenen nachzufragen. Andererseits kann es auch extrem an den Pflegeeltern kleben, ständig in ihrer Nähe sein wollen.
Vernachlässigte Kinder haben kein Gefühl für Distanz und Nähe. Sie überschreiten ständig die „normalen“ Grenzen und merken es nicht. Dem vernachlässigten Kind fällt es sehr schwer, sich an den Pflegeeltern oder anderen Erwachsenen zu orientieren. Es ist ihm auch nicht möglich, deren Bedürfnisse wahrzunehmen.
Neue enge Beziehungen
Die Annahme, die Zuversicht, die Alltagsbewältigung der Pflegeeltern hat dem Kind Mut gemacht, sich näher und näher einzulassen auf die Beziehung. Dann merken die Pflegeeltern eines Tages eine Veränderung. Das Kind wird ihnen gegenüber äußerst anhänglich, fast babyhaft. Es will ganz nah ran, sich wiegen lassen, sich verwöhnen lassen. Es benimmt sich wie ein Kleinkind und verlangt und erwartet, dass ihm alles das zukommt, was kleine Kinder so bekommen von ihren Eltern, bis hin zur Babyflasche.
Eine Phase von ein paar Tagen oder Wochen. Wir sprechen hier von einer „Regression“, einem Rückschritt in eine frühere Entwicklungsphase, die dem Kind das Eingehen engster Beziehungen ermöglicht. Das Kind macht die Pflegeeltern zu „Mama und Papa“ zu seinen emotionalen, tatsächlichen Eltern.
Ein Rückschritt, der ein großer Fortschritt ist und eine neue Qualität von Beziehung bedeutet.
Diese enge neue Beziehung bedeutet nun nicht, dass die bisherigen Lebenserfahrungen keine Rolle mehr spielen. Sie zeigen jedoch, dass das Kind den Mut hat, den Pflegeeltern Vertrauen zu schenken und an ihre Verlässlichkeit zu glauben. Das Kind hat den Schritt zu einer neuen Sichtweise seiner Welt getan. Die bisherige Deutung der Dinge hat sich verändert.
Die Veränderung der „Kern“familie zur „Pflege“familie
Die private Institution „Familie“ muss sich für die Aufnahme eines Pflegekindes verändern. Natürlich bleibt sie weiter eine private Institution, aber sie hat sich nun weit geöffnet. Die Kern- Familie bleibt nicht so wie sie war, als sie das Kind aufgenommen hat. Das Pflegekind dockt nicht einfach an, und alles bleibt beim Alten.
Durch die Aufnahme eines Pflegekindes wird die Familie durcheinander gewirbelt und muss sich neu definieren. Durch die Bedürfnisse und Forderungen des Kindes verändert sich die Familie natürlich im Innern. Durch die Stellung des Kindes als „Pflegekind“ verändert sich die Familie auch nach außen.
Im vorherigen Artikel wurde über die Integrationsphasen des Kindes geschrieben. Die Erfahrungen zeigen, dass auch die Kernfamilie solche Schritte geht. Auch sie hat eine Anfangsphase der Orientierung und sich Gut-Darstellens. Auch sie hat eine Konfliktphase, in der eigene Werte, Vorstellungen, Erfahrungen und Wünsche auf dem Prüfstand stehen. Und auch die Pflegeeltern und die Pflegegeschwister binden sich näher und näher bis hin zur klaren Familiezugehörigkeit des Pflegekindes.
Die rechtliche Stellung des Pflegekindes bedeutet, dass die Pflegeeltern beständig ihre Familie offen halten müssen. Um das Pflegekind herum gibt es Herkunftsfamilie, Jugendamt, freier Träger, eventuell Gerichte, Anwälte usw. Häufig hat die Pflegefamilie aufgrund des Entwicklungsstandes des Kindes mehr als bisher mit Schulen, Schulamt, Frühförderung, Gesundheitsamt, integrativen Einrichtungen, Therapeuten und Ärzten zu tun.
Pflegefamilien erleben veränderte Beziehungen nach außen. Je nach dem, wie die Verwandtschaft auf das Pflegekind reagiert, kommt es zu Brüchen oder zu engerem Verständnis. Genauso ist es mit Freundschaften. Manche Freundschaften tragen nicht mehr, und neue Freundschaften entstehen im Pflegeelternkreis.
Die Kinder der Pflegeeltern
Die Aufnahme eines Pflegekindes beeindruckt und beeinflusst natürlich auch die leiblichen Kinder der Pflegeeltern. So, wie das Pflegekind von seinen Pflegegeschwistern lernt, lernen auch die leiblichen Kinder von dem Pflegekind. So können die Kinder natürlich auch Verhalten und Ausdrucksweisen der Pflegekinder übernehmen. Der für das Pflegekind notwendige konsequente Umgangsstil verändert wahrscheinlich den bisherigen Erziehungsalltag in der Familie. Die hohen Anforderungen des Pflegekindes an seine Pflegeeltern lässt diese manchmal die Frage stellen, ob ihre eigenen Kinder jetzt nicht zu kurz kommen. Diese Gedanken führen dazu, dass bei der Vermittlung eines Pflegekindes die leiblichen Kinder oder schon in der Familie lebenden Adoptiv- und Pflegekinder ausdrücklich beachtet werden müssen. Was passt zu ihnen, welchen Entwicklungsstand haben sie, was würde für jeden von ihnen die Aufnahme eines Pflegekindes bedeuten? Kann das Kind ein neues Kind neben sich verkraften? Welche Position hat das Kind in der Familie? Würde es diese Position behalten oder muss es sich eine neue Position suchen?
In vielen Jugendämtern ist es Standard, dass das zu vermittelnde Pflegekind immer das jüngste Kind in der Geschwisterreihe sein soll. Man hofft, dass die starken Bedürfnisse eines jüngeren Kind von älteren Kindern eher akzeptiert wird. Abgesehen wird auch meist von der Vermittlung gleichaltriger Kinder. Die Vergleichsmöglichkeit zwischen den Kindern kann zu Problemen der Pflegeeltern aber auch des Pflegekindes führen.
Einige Vereine, die Kinder in Sonderpflegefamilien vermitteln, platzieren das Pflegekind durchaus „zwischen“ oder „über“ die bestehende Geschwisterreihe. Hier wurden die Erfahrungen gemacht, dass die Pflegefamilie durch gute Vorbereitung und die sehr intensive und immer anzufordernde Betreuung ihrer Berater die entstehenden Probleme gut in den Griff bekommt.
Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie
Die Pflegefamilie hat vor und während der Unterbringung des Kindes Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Das Jugendamt betreut und berät entweder selbst durch Sozialarbeiter des Pflegekinderspezialdienstes oder durch den ASD (Allgemeiner sozialer Dienst), oder es hat diese Betreuung an einen freien Träger delegiert. Dies kann z.B. der Sozialdienst kath. Frauen und Männer, die Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt oder auch extra für diesen Zweck gegründete Vereine sein. So werden fast alle Sonderpflegefamilien durch solche Vereine betreut.
Pflegeeltern, die nicht im Rahmen der Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt, sondern direkt von den leiblichen Eltern oder als Verwandte ein Kind in Pflege genommen haben, haben ebenfalls einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Pflegekind und Herkunftsfamilie
Das Pflegekind erlebt seinen Status als „Pflegekind“ deutlich präsenter, als z.B. das Adoptivkind seinen Status. Während das Adoptivkind rechtlich gesehen Kind seiner Adoptiveltern wird, bleibt das Pflegekind Kind seiner Herkunftseltern. Diese Herkunftseltern haben Rechte und Möglichkeiten, an der Entwicklung des Kindes in der Pflegefamilie teilzunehmen. Sie haben das Recht auf Umgang mit dem Kind, auf Teilnahme an Hilfeplangesprächen und auf Unterstützung durch Jugendamt und anderer Helfer. Die meisten Herkunftseltern haben das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechtes für das Pflegekind. Sie haben der Unterbringung ihres Kind im Rahmen eines Antrages auf ‚Hilfe zur Erziehung’ zugestimmt. § 36 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) verlangt, dass Eltern darüber informiert werden, was es bedeutet, ein Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen. Sie müssen etwas über das Bindungsverhalten eines Kindes erfahren um zu verstehen, dass sich ihr Kind nach einem gewissen Aufenthalt in der Pflegefamilie an die Pflegeeltern eng binden kann. Gerade für Eltern noch junger Kinder ist dies Wissen bedeutsam. Es muss ihnen deutlich sein, dass sie für eine Rückkehr des Kindes in ihren eigenen Haushalt nur begrenzt Zeit haben. Dass gerade das junge Kind sich verhältnismäßig schnell an die Pflegeeltern eng binden wird und dann eine Rückkehr aus Sicht des Kindes eigentlich nicht mehr möglich ist. Die Herkunftseltern müssen auch erfahren, was das bisherige Leben für das Kind bedeutet hat und welche Auswirkungen diese Lebenserfahrungen des Kindes in der Pflegefamilie haben. Es muss ihnen klar gesagt werden, dass traumatisierte Kinder zukünftig nicht mehr bei ihnen leben werden und dass diese Kinder auch Besuchskontakte häufig nicht verkraften werden.
Herkunftseltern brauchen Hilfen
Für die Herkunftseltern ist es wichtig, dass sie nach der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie auch weiterhin durch Fachkräfte betreut werden. Sie müssen die Entwicklung des Kindes akzeptieren lernen und eine neue Rolle im Leben des Kindes finden, wenn das Kind die Pflegeeltern zu Mama und Papa gemacht hat.
Eine Vielzahl von Herkunftseltern haben damit große Probleme. Sie wollen von ihrer Elternrolle nicht Abschied nehmen, wollen nicht als versagende Eltern da stehen, wollen um ihre Kind kämpfen und wissen nicht, was sie denn eigentlich für ihr Kind noch sein können.
Für das Pflegekind ist es wichtig, dass sich die Erwachsenen um es herum einig zeigen, denn es leidet unter Uneinigkeit und Unstimmigkeiten.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt im § 37 dem Jugendamt den Auftrag zu, darauf hinzuwirken, dass die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern zum Wohl des Kindes zusammen arbeiten sollen.
Die leiblichen Eltern sind für das Kind bedeutsame Personen. Es will von ihnen wissen, will wissen, warum es ein Pflegekind ist, will wissen, ob es ihnen gleicht, will sie einschätzen können. Für ein junges Kind sind solche Fragen von geringerer Bedeutung, da es ausschließlich im Hier und Jetzt lebt. Ältere Kinder wollen jedoch erfahren und Jugendliche wollen wissen und sich mit ihrer Situation auseinandersetzen.
Wertschätzung der Herkunftseltern
Für die Einschätzung über sich selbst ist es für das Pflegekind notwendig, dass die Pflegeeltern die leiblichen Eltern akzeptieren. Pflegeeltern müssen klar machen, dass die Eltern als Persönlichkeiten zu achten sind, dass aber das, was das Kind durch sie erlebt hat nicht zu tolerieren ist. Die Erfahrungen des Kindes mit seinen Eltern dürfen nicht verschwiegen, verleugnet oder verschönt werden. Es ist oftmals schwer, in misshandelnden, vernachlässigenden oder missbrauchenden Eltern auch traumatisierte Menschen und traumatisierte Kinder zu sehen, die selbst keine Lebenschance bekommen haben.
Wenn ein Kind aufgrund schwerster Erfahrungen mit seinen Eltern vor Kontakten mit ihnen geschützt werden muss, so kann es für das Kind, das wissen will, hilfreich sein, wenn es über ihm vertraute Erwachsene (Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Vormund) etwas von den Eltern erfährt. Viele Kinder hätten gern ein Foto ihrer Eltern und Geschwister und fühlen sich häufig beruhigt, wenn sie wissen, dass diese Erwachsenen ihre Eltern kontaktieren.
Rückkehr in die Herkunftsfamilie bei befristeter Unterbringung
Die Rückkehr in die Ursprungsfamilie muss in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum erfolgen und darf nicht zu einem erneuten Bruch im Leben des Kindes führen. Es ist daher notwendig, gewisse Kriterien und Bedingungen an eine Rückkehr zu stellen.
Eine befristete Unterbringung in einer Pflegefamilie kann nur dann geschehen, wenn das Kind an seine Eltern tragfähige Bindungen hat und die Eltern nur aufgrund einer zeitlich begrenzten Krise das Kind nicht selbst erziehen können. Die Rückkehr des Kindes in seine Familie ist bei der zeitlich befristeten Unterbringung deutlich geplant, denn Fachleute trauen den Eltern eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen zu. Darüber hinaus sind die Eltern und die Fachleute davon überzeugt, dass diese Verbesserung in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum geschehen wird.
Für die befristete Unterbringung gilt, dass die Eltern in ihrer Elternrolle erhalten bleiben müssen. Es muss also eine Vielzahl von Kontakten zwischen Kind und Eltern geben, damit die Beziehung nicht behindert sondern gefördert wird.
Besuchskontakte
Besuchskontakte dienen dazu, dass die Herkunftseltern und das Pflegekind in Kontakt zueinander bleiben. Dieser Kontakt darf nicht das Wohl des Kindes gefährden oder die Erziehung in der Pflegefamilie erschweren.
Je nach Art der Unterbringung des Kindes im Rahmen befristeter Vollzeitpflege (Rückkehr in die Herkunftsfamilie in einem überschaubaren Zeitraum) oder unbefristete Vollzeitpflege (Dauerpflege) dienen Besuchskontakte unterschiedlichen Zielen. Bei Rückkehroption sollen sie die Bindungen des Kindes an seine Herkunftseltern erhalten und festigen. Bei Dauerverbleib dienen Besuchskontakte dazu, sich als Pflegekind und Herkunftseltern nicht aus den Augen zu verlieren und weiter über sich informiert zu sein.
Besuchskontakte sind ein schwieriges Feld des Pflegekinderwesens. Sie sind zuerst auf die Bedürfnisse des Pflegekindes hin zu betrachten und dann daraufhin, dass auch die leiblichen Eltern Rechte haben. Besuchskontakte werden im Rahmen des Hilfeplans zwischen Jugendamt, Pflegeeltern und Herkunftseltern vereinbart. Zeitliche und örtliche Bedingungen müssen miteinander besprochen und dann festgehalten werden. Veränderungen müssen wiederum gemeinsam von allen angesprochen und vereinbart werden.
Weitere Informationen zu Besuchskontakten finden Sie in unserem Themenheft Besuchskontakte für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen von Henrike Hopp