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Frage und Antwort

Wechsel der Vormundschaft nur über einen Anwalt?

Könnten Sie mir sagen, ob wir für den Antrag auf die Übernahme einer ehrenamtlichen Einzelvormundschaft durch uns als Pflegeeltern einen Anwalt benötigen? Die Vormundschaft liegt derzeit beim Jugendamt - die Vormündin wechselt zudem gerade. Unser Pflegekind kam mit gerade drei Jahren zu uns und lebt jetzt seit vier Jahren bei uns. Das Pflegeverhältnis ist auf Dauer und gerichtlich wurde wohl bestimmt, dass keine Rückführung stattfinden wird. Zudem ist der leibliche Vater inzwischen verstorben und die leibliche Mutter ist untergetaucht.

Sie brauchen keinen Anwalt. Es reicht, wenn Sie sich als ehrenamtlicher Einzelvormund bei Ihrem Familiengericht zur Verfügung stellen. Dafür genügt ein Schreiben von Ihnen und Ihrem Mann an das Familiengericht Ihres Wohnortes. In diesem Schreiben weisen Sie auf das für Ihre Pflegetochter gültigen Aktenzeichen der bisherigen Amtsvormundschaft hin und begründen Ihren Wunsch, denn eine ehrenamtliche Einzelvormundschaft ist immer vorrangig. Sie erläutern, warum Sie die Vormundschaft übernehmen möchten und dass Sie sich dafür geeignet halten.

Das Familiengericht muss dann das Jugendamt als fachkompetente Behörde zu einer Stellungnahme auffordern. Nachdem dies geschehen ist, ist es eine unabhängige Entscheidung der Rechtspflegerin am Familiengericht, die Vormundschaft auf Sie zu übertragen.

Wichtig ist: Stellen Sie diesen Antrag schnell, denn der geplante Wechsel in der Amtsvormundschaft ist ein guter Zeitpunkt. Sprechen Sie doch vorab mit der bisherigen Vormundin. Vielleicht ist es ja auch möglich, dass die Sie unterstützt und einen entsprechenden Wechsel auf Sie befürwortet. 

Letzte Aktualisierung am: 
10.01.2022