Sie sind hier
Was ist wichtig bei der Werbung von Pflegeeltern?
Themen:
Bei der Werbung von Pflegeeltern sollten diese Aspekte unbedingt angesprochen werden:
Finanzen, Berufstätigkeit und Altersvorsorge, gute Beratung und Betreuung.
Berufstätigkeit
Wenn Pflegekinder in ihre Pflegefamilien aufgenommen werden, wird erwartet, dass immer ein Elternteil für das Kind zur Verfügung steht. Dies gilt zumindest für die Zeit der Integration des Kindes in die Familie, so dass es leichter eine Chance bekommt sich anzubinden und einzufügen. Wenn das Kind ‚angekommen‘ ist, ist auch eine Berufstätigkeit beider Pflegeeltern möglich – soweit diese machbar und tragbar für das Kind ist. Für viele Pflegekinder ist dies altersmäßig erst später machbarer, als für leibliche Kinder. In der Praxis zeigt es sich, dass es meist die Pflegemütter sind, die in ihrer Berufstätigkeit zurückfahren oder zeitweise aufhören und durch die Erziehung des Pflegekindes später als üblich wieder berufstätig werden wollen oder können.
Pflegeeltern haben ein Anrecht auf Elternzeit – jedoch nicht auf Elterngeld.
Bei Aufnahme eines Kindes in Dauervollzeitpflege gilt eine Rahmenfrist für die Elternzeit bis zum Ende des achten Lebensjahres des Pflegekindes. Innerhalb dieses Zeitraums können die Pflegeelternteile jeweils bis zu drei Jahren Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes nehmen.
Pflegegeld
Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen für das Pflegekind (Pflegegeld).
Steuerkarte
Bei Unterbringung in Dauerpflege kann das Pflegekind auf die Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen werden.
Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
Pflegeeltern sind bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten leiblichen Eltern gleichgestellt. Wenn Sie ein Pflegekind in den ersten 36 Monaten nach der Geburt erziehen, haben Sie einen Anspruch auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung. Dies gilt allerdings nur, wenn das Pflegekind in den Haushalt integriert ist und das Pflegeverhältnis auf einen längeren Zeitraum angelegt ist.
Altersruhegeld aufgrund privater Verträge mit Zuschuss durch das Jugendamt
Pflegeeltern haben einen Anspruch auf einen Mindestzuschuss von 50 % der niedrigsten Beitragsstufe der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie selbst die zweiten 50 % dazu einzahlen.
Gute Beratung und Betreuung
Wie oben schon einmal erwähnt, sind Pflegeeltern selbst die besten Werber für Familien, die ein Pflegekind aufnehmen könnten. Das tun Pflegeeltern jedoch nur dann, wenn sie das auch verantworten können, wenn sie wissen, dass das Amt oder der Träger (oder beide) hilfreich zur Seite stehen und sich mitverantwortlich fühlen. Es gibt für Pflegeeltern nicht schlimmeres, als wenn sie als Bittsteller angesehen werden. Neben einer guten und klaren finanziellen Regelung und einer klaren Perspektive der Unterbringung ist daher die Art und Weise der Beratung, Betreuung und Hilfe für die Pflegefamilie von ausschlaggebender Bedeutung. Nur zufriedene Pflegeeltern haben den Mut, andere für die Aufgabe zu interessieren.