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Begriffserklärung

Was ist Beratungshilfe?

Wann können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen? Informationen aus der Wissensdatenbank.

Themen:

Kann der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel für einen Rechtsbeistand nicht aufbringen, kann er Beratungshilfe und – wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt – Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Diese staatlichen Hilfen sollen die wirtschaftlich Schwachen und Starken im Bereich des Rechtschutzes annähernd gleichstellen.

Bürgerinnen und Bürger können sich von einem Rechtsanwalt eigener Wahl gegen eine Gebühr von 10 Euro beraten lassen, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.

Beratungshilfe wird vor allem gewährt in Angelegenheiten des

  • Zivilrechts (z.B. Mietsachen, Ehe- und Kindschaftssachen, Verkehrsunfallsachen)
  • Verwaltungsrechts
  • sowie des Arbeits- und Sozialrechts.

Der Rechtsanwalt, der zunächst beraten hat, kann auch Briefe schreiben und den Bürger in anderer Form außergerichtlich vertreten.
In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt.

Wer bekommt Beratungshilfe?

Anspruch auf Beratungshilfe hat der, dem auch Prozesskostenhilfe gewährt wird (siehe Abschnitt unten)

Wie bekommen Sie Beratungshilfe?

Beratungshilfe können Sie beim Amtsgericht oder einem Rechtsanwalt bekommen:

  • Beim Amtsgericht (Rechtsantragstelle) berät Sie der zuständige Rechtspfleger, soweit Ihrem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, den Hinweis auf andere Möglichkeiten zur Hilfe oder die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung genügt werden kann.
  • Anderenfalls erhalten Sie einen Berechtigungsschein, wenn Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe erfüllen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Nehmen Sie deshalb die letzte Verdienstbescheinigung, Ihren Mietvertrag o. Ä. mit zur Rechtsantragstelle. Mit dem Berechtigungsschein können Sie dann zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens gehen.
  • Sie können auch unmittelbar, ohne zuvor beim Amtsgericht gewesen zu sein, einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dann müssen Sie diesem gegenüber Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen (z.B. durch eine Verdienstbescheinigung) oder durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen. Bei der Ausfüllung des Antragsformulars wird Sie Ihr Rechtsanwalt beraten.

(Auszüge aus dem Informationsblatt des Landes Brandenburg und Berlin)

siehe auch:

Weiterlesen: 
Begriffserklärung

Was ist Prozesskostenhilfe?

Wann können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen? Informationen aus der Wissensdatenbank.
Letzte Aktualisierung am: 
06.07.2009