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Basiswissen

Vorsorge bei Adoptiv- und Pflegekindern

Die wenigsten Pflegekinder besitzen ein "gelbes Heft", wenn sie in ihre Pflegefamilie kommen. Oft sind die Vorsorgeuntersuchungen von den Herkunftseltern lückenhaft oder gar nicht besucht worden.

Untersuchung2Die wenigsten Pflegekinder besitzen ein "gelbes Heft", wenn sie in ihre Pflegefamilie kommen. Oft sind die Vorsorgeuntersuchungen von den Herkunftseltern lückenhaft oder gar nicht besucht worden. Häufig wird auch ein ständiger Wechsel des Kinder- und Jugendarztes festgestellt.

Die Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den sogenannten Alltagsentscheidungen der Pflegeeltern, geregelt in § 1688 BGB Familienpflege. Danach haben Pflegeeltern das Recht, Entscheidungenzu treffen, die das tägliche Leben des Kindes betreffen. Der Besuch der Vorsorgeuntersuchungen obliegt demnach der Sorgfaltspflicht der Pflegeeltern.

Zu den ersten Handlungen mit ihrem Pflegekind gehört folglich der Besuch beim Kinder- und Jugendarzt, um den gesundheitlichen Zustand des Kindes zu überprüfen und das gelbe Heft zu bekommen.

Dasselbe gilt natürlich für Adoptiveltern. Auch sie werden sicherlich als erstes mit ihrem Kind zum Kinder- und Jugendarzt gehen, um seinen Gesundheitszustand überprüfen zu lassen. Dann erhalten sie selbstverständlich auch das gelbe Vorsorgeheft.

Letzte Aktualisierung am: 
25.05.2008