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Vereinbarungen zur Aufnahme eines Pflegekindes

Bevor das Kind in die Pflegefamilie kommt, müssen zwischen allen Beteiligten Vereinbarungen getroffen werden, die eine rechtliche Basis für die Vollzeitpflege darstellen. Es gibt Vereinbarungen zwischen den Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund/Pfleger) des Kindes und den Pflegeeltern, den Personensorgeberechtigten und dem Jugendamt und den Pflegeeltern und dem Jugendamt. Lesen Sie hier einige Beispiele.

Themen:

Bevor das Kind in die Pflegefamilie kommt, müssen zwischen allen Beteiligten Vereinbarungen getroffen werden, die eine rechtliche Basis für die Vollzeitpflege darstellen.

Es gibt Vereinbarungen zwischen

  • den Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund/Pfleger) des Kindes und den Pflegeeltern
  • den Personensorgeberechtigten und dem Jugendamt
  • den Pflegeeltern und dem Jugendamt

Zwei Beispiele solcher Vereinbarungen sehen Sie nachfolgend. Bitte bedenken Sie, dass auch hier jedes Jugendamt eigenständige Vereinbarungen machen kann. Manche Jugendämter kennen zwar Vereinbarungen zwischen Sorgeberechtigten und Pflegeeltern, haben aber noch keine sogenannten Pflegeverträge zwischen Pflegeeltern und Jugendamt entwickelt. Das heißt, dass es noch zahlreiche Pflegeeltern gibt, die solche Vereinbarungen nicht kennen.

Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

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