Sie sind hier
Veröffentlichung der BGZA zum Thema ADHS
Themen:
1. Veröffentlichung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Konferenz des Bundesministeriums zum Thema ADHS
(Gemeinsames Eckpunktepapier der Konsensuskonferenz des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung im Oktober 2002):
1. ADHS ist eines der am häufigsten chronisch verlaufenden Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen. Ca. zwei bis sechs Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind hiervon betroffen.
2. Bei einem Teil der Betroffenen bleiben die Symptome auch im Erwachsenenalter bestehen und stellen hier eine behandlungsbedürftige psychische Störung dar. Verbindliche diagnostische Kriterien und angemessene Versorgungsstrukturen in diesem Bereich müssen jedoch erst noch geschaffen werden.
3. Die Diagnose ADHS darf nur im Rahmen einer umfassenden Diagnostik und Differentialdiagnostik anhand anerkannter Klassifikationsschemata gestellt werden.
Hierzu gehören z.B.:
- das ausführliche Gespräch mit den Eltern und Kindern/Jugendlichen
- eine Ganzkörperuntersuchung, einschließlich einer neurologischen Untersuchung und einer Überprüfung des Hör- und Sehvermögens
- eine Verhaltensbeobachtung
- die Klärung der Familiensituation, Erkrankung in der Familie
- die Einbeziehung des weiteren Umfeldes, wie z.B. der Lehrer oder der Erzieher
- ADHS-spezifische Fragebogen
- Testpsychologische Untersuchungen
Weiterhin muss abgeklärt werden, ob die Symptome durch andere Erkrankungen verursacht sein können, und welche Begleitererkrankungen vorliegen.
4. Die Behandlung der ADHS erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen, zum Beispiel:
- des Kinder- und Jugendarztes
- des Kinder- und Jugendpsychiaters
- des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
- verschiedener anderer Bereiche des Gesundheitsversorgung
Das Behandlungsschema umfasst mehrere Ebenen:
- die Aufklärung und Beratung der Eltern,
- die Zusammenarbeit mit der Schule oder dem Kindergarten,
- spezielle Lernprogramme
- verhaltenstherapeutische Maßnahmen
- Behandlung der eventuell vorliegenden Begleitstörungen.
Die Koordination der verschiedenen Bereiche liegt bei dem zuständigen Arzt.
Wenn die Behandlung nach angemessener Zeit keine eindeutige Verbesserung der Situation bewirkt hat, kann medikamentös behandelt werden. Was als angemessene Zeit und erforderliche Maßnahme zu gelten hat, entscheidet der behandelnde Arzt.
Die Wirksamkeit der zur Zeit eingesetzten Medikamente ist wissenschaftlich nachgewiesen. Die medikamentöse Behandlung, d.h. Dosierung, eventuelle Nebenwirkungen, Dauer und Wirksamkeit, bedarf als Mindeststandard einer intensiven ärztlichen Begleitung und ausführlichen Beratung. Eine Behandlung mit Medikamenten ist in eine umfassendes Therapiekonzept einzubinden und stellt für sich genommen keine ausreichende Behandlungsmethode dar. Die Behandlung bezieht immer das ganze Kind in seiner Lebenswelt, d.h. mit seiner Familie, seiner Schule und seiner Freizeit ein. Umfängliche Beratung und Einbeziehung des Umfeldes des Kindes und Jugendlichen sind daher unverzichtbar.
5. Die Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen muss weiter verbessert werden. Behandlungsnetzwerke, in welche alle beteiligten Berufsgruppen einbezogen werden sollten, müssen vermehrt geschaffen werden. Gezielte Fortbildung dieser Berufsgruppen, die speziell auf die jeweilige fachliche Qualifikation zugeschnitten ist, soll auf der Basis einheitlicher Standards erfolgen.