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Frage und Antwort

Untersuchung zur Frage von FASD

Alles weist darauf hin, dass unser Pflegekind FASD hat. Die Mutter, die das volle Sorgerecht hat, stimmt einer entsprechenden Untersuchung und möglichen Feststellung aber nicht zu. Was können wir tun?

Wenn die Mutter noch das volle Sorgerecht hat, dann bleiben zwei Möglichkeiten:

  1. Sie, zusammen mit dem Sie betreuenden Pflegekinderdienst, laden die Mutter zu einem Hilfeplangespräch ein und erläutern ihr nochmals und ausführlich die Notwendigkeit dieser Untersuchung. Sicherlich wird es von Bedeutung sein, dass sowohl der Kinderarzt als vielleicht auch Lehrer oder Erzieher zu dem Verhalten des Kindes etwas sagen könnnen, was die Untersuchung zu FASD notwendig macht. Schriftliche Stellungnahmen wären da natürlich sehr hilfreich. Es muss der Mutter deutlich gemacht werden, welchem Zweck diese Untersuchungen dient und wie das Kind dadurch besser verstanden und gefördert werden könnte. 
  2. Wenn das nicht erfolgreich ist, können sowohl Sie, als auch das Jugendamt einen Antrag beim Familiengericht einreichen, wenn durch die unterlassene Untersuchung das Wohl des Pflegekindes gefährdet sein könnte - es also auf notwendige Maßnahmen und Förderungen dadurch verzichten müsste. Das Familiengericht kann unter dieser Perspektive die Mutter selbst anhören und sie zu überzeugen versuchen, und/oder es kann auch den Teil der Gesundheitsfürsorge - oder noch kleiner: den speziellen Teil der Untersuchung zu FASD - der Mutter entziehen und auf einen Pfleger übertragen. 

Sollte das Kind schon einen Vormund haben, der diese Untersuchung ablehnt (öfter heißt es dann: wir wollen doch das Kind nicht stigmatisieren), dann gilt natürlich auch hier erneut ein dringendes Hilfeplangespräch in Anwesenheit des Vormundes. Ebenso die Stellungnahmen von Arzt, Lehrer etc. Lehnt der Vormund weiterhin ab, wäre eine Beschwerde beim Familiengericht möglich - weil sich ja in diesem Fall eine Kindeswohlgefährdung durch die Entscheidung des Vormundes nicht ausschließen ließe.

Letzte Aktualisierung am: 
28.01.2022

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