Die Bewertung der Berufsgenossenschaft,,Pflegepersonen seien gesetzlich unfallversichert" werden durch das Landesjugendamt Westfalen Lippe und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht nicht geteilt. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greife nicht, denn es gebe bisher noch keine einzige Rechtsprechung, die diese Versicherungspflicht behandelt -- im Gegensatz zur Versicherungspflicht der Tagesmütter (LJA WL). Der Gesetzgeber bietet mit seiner Wortwahl den Pflegepersonen ausdrücklich die Möglichkeit an, sich für eine Unfallversicherung ihrer Wahl zu entscheiden.