Durch Hinzukommen neuer Begrifflichkeiten zu Unterbringungsformen von Pflegekindern wird deren korrekte Verwendung unübersichtlich. Dieser Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.
"Westfälische Pflegefamilie" ist ein Konzept des Landesjugendamt Westfalen-Lippe für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder in Familienpflege gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII. Diese Pflegefamilien erhalten besondere Rahmenbedingungen, um dem Bedarf dieser Kinder entsprechend zu können.