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Vollzeitpflege

Fachwissen

Frage und Antwort

Rückkehrwünsche der leiblichen Eltern

Wenn im Hilfeplan steht, dass das Kind dauerhaft und bis zur Verselbständigung bei uns Pflegeeltern leben soll, können dann die Eltern trotzdem noch darauf hin arbeiten, dass das Kind wieder bei ihnen leben soll?
Stellungnahme

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Empfehlung

von:

Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2018

Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Empfehlung

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Hinweis auf die Empfehlungen 'Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII'

Hinweis auf die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) vom Mai 2015 zur Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII - Auszüge des Vorwortes und der Einleitung.
Empfehlung

von:

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2015

Jedes Jahr veröffentlicht der Deutsche Verein Empfehlungen für die Höhe des Pflegegeldes für die Unterbringung eines Pflegekindes in Vollzeitpflege.
Fachartikel

von:

Umwandlung einer Dauerpflege in eine Adoption

Aspekte, Möglichkeiten und Schwierigkeiten zur Frage einer möglichen Adoption eines Dauerpflegekindes durch seine Pflegeeltern.
Konzept

von:

Konzept "Vollzeitpflege in Verwandtenpflegefamilien und Netzwerkpflegefamilien" der Stadt Düsseldorf

Die Erarbeitung der Konzeption erfolgte durch die drei Pflegekinderdienste der Stadt im Kinderhilfezentrum, bei der Diakonie und dem SKFM.
Gerichtsbeschluss erklärt

Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII wird auch gewährt, wenn Großeltern, Elternteil und Kind zusammenleben

Großeltern gelten nicht als Herkunftsfamilien, sondern als eine 'andere Familie', wenn sie ihr Enkelkind bei sich aufnehmen. Zur Herkunftsfamilie zählen nur die Eltern und deren Kinder. Eine Vollzeitpflege im Sinne von § 33 SGB VIII wird demnach auch dann 'außerhalb des Elternhauses' gewährt, wenn - wie hier - die Pflegeeltern und ein Elternteil im selben Haushalt leben. Ein Auszug aus der Begründung mit Link zum kompletten Urteil.
Konzept

Gemeinsame Konzeption zur Vollzeitpflege

Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises und die Jugendämter der Städte Bad Honnef, Königswinter, Lohmar, Sankt Augustin und Siegburg haben in ihrem regionalen Arbeitskreis "Vollzeitpflege" eine Rahmenkonzeption entwickelt.
Arbeitspapier

Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz

Die AGJ und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter haben eine Handlungsanweisung für die Umsetzung des BUKiSchG herausgegeben.
Fachartikel

von:

Äpfel und Birnen – zum Umgang mit „Mischpflegeverhältnissen"

Der Artikel von Mitarbeitern des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz setzt sich mit der Frage auseinander, ob zusätzlich zu Vollzeitpflegekindern auch noch Tagespflegekinder aufgenommen werden können und verneint dies.
Empfehlung

von:

Weiterentwickelte Empfehlungen des DV zu Pauschalbeträgen der Vollzeitpflege 2007

Im Rahmen einer grundsätzlichen Neubetrachtung der Vollzeitpflege-Finanzierung hat der Deutsche Verein diese Empfehlungen erarbeitet.
Empfehlung

Empfehlungen des Landes Bandes-Württemberg zur Heranziehung von Kosten

Das Land Baden-Württemberg hat Empfehlungen zur Kostenheranziehung erarbeitet.
Empfehlung

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2012

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
Konzept

von:

Konzept der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland

Die Trägerkonferenz ist eine gemeinsame Interessenvertretung der in ihr organisierten freien und öffentlichen Träger der Erziehungsstellen im Rheinland. Diese Konzeption ist Grundlage für die Arbeit der in der Trägerkonferenz zusammengefassten Träger von Erziehungsstellen. Für die Mitglieder der Trägerkonferenz ist die Anerkennung und Umsetzung der vorliegenden Konzeption verbindlich und verpflichtend.
Konzept

„Erweiterter Förderbedarf“ in den Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zur Vollzeitpflege

Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf des Kindes/Jugendlichen ist dann gegeben, wenn besondere, über den allgemeinen Erziehungshilfebedarf hinausgehende Anforderungen auf Grund erheblicher Erziehungsschwierigkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen, ggf. in Zusammenhang mit einer Behinderung, vorliegen. Um den Förderbedarf messen zu können, hat das Land Berlin einen Leitfaden erarbeitet, der Beeinträchtigungen des Kindes aufzeigt, die einen erweiterten Förderbedarf rechtfertigen.
Konzept

von:

Westfälische Pflegefamilien

Westfälische Pflegefamilien (WPF) sind eine besondere Form der Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII für besonders entwicklungsbeeinträchtigten und/oder behinderte Kinder und Jugendliche. In diesen Westfälischen Pflegefamilien leben die Kinder und Jugendlichen in einem familiären Rahmen.
Konzept

von:

Zentraler Fachdienst für chronisch kranke und behinderte Kinder der Diakonie Düsseldorf

Die Diakonie in Düsseldorf ist seit rund 80 Jahren in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung tätig. Bis zu zehn Prozent der zu vermittelnden Kinder sind durch Krankheit und Behinderung belastet. Im Rahmen der „normalen“ Pflegekinderarbeit ist eine dem Bedarf entsprechende Begleitung dieser Kinder und ihrer Pflegefamilien aufgrund der hohen Fallzahlen (1:30) nicht zu gewährleisten. Bereits seit langem wurde deutlich, dass es notwendig war, hierfür einen gesonderten Vermittlungs- und Beratungsdienst vorzuhalten. Folgerichtig hat sich die Diakonie in Düsseldorf daher vor 10 Jahren zur Errichtung für einen speziellen Fachdienst für die Vermittlung und Betreuung von chronisch kranken und behinderten Pflegekindern entschieden.
Empfehlung

von:

Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge zur Vollzeitpflege/Verwandtenpflege

§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Stellungnahme

Stellungnahme zu direkten Pflegegeldzahlungen bei Vollzeitpflege durch Freie Jugendhilfeträger

Die Bayrische Finanzverwaltung hat zu Leistungen des Jugendamtes für die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, die über einen zwischengeschalteten freien Träger an die Pflegepersonen ausgezahlt werden, Stellung genommen und Bedingungen zur Einkommensteuer-Befreiung benannt.

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