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Verfahrenspfleger

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der Pflegefamilie zu den leiblichen Eltern

Das Bundesverfassungsgericht hebt auf Antrag der Verfahrenspflegerin eines Pflegekindes ein Urteil zur Rückführung des Kindes auf.
Gutachten

Gutachten zur neuen Vergütungsregelung für Verfahrensbeistände

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspfleger und der Bundesverband Anwalt des Kindes hat zur pauschalen Vergütung des Verfahrensbeistandes (jetzt noch Verfahrtenspfleger für das Kind) ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
09.08.1999

Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten durch das Kind

Befugnis eines über 14jährigen Kindes eine Bevollmächtigte zur Wahrung seiner Interessen zu benennen. Diese hat Vorrang vor einer danach erfolgten Bestellung einer Verfahrenspflegerin.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
07.03.2000

Befristete Verbleibensanordnung, Verfahrenspfleger

Beschwerde der Mutter gegen eine Verbleibensanordnung und Bestellung eines Verfahrenspflegers
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
17.02.2000

Verfahrenspfleger, Einholung eines Sachverständigengutachtens

Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers und eines Sachverständigengutachtens bei Wechsel der Pflegefamilie
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
28.10.1998

Verfahrenspfleger für das Kind in familiengerichtlichen Verfahren

1. Das Haager Kinderentführungsübereinkommen (HKiEntÜ) gewährleistet die Beachtung des Kindeswohls im Zusammenspiel von Rückführung als Regelfall und Ausnahmen nach Art. 13 und Art. 20 HKiEntÜ. Die restriktive Ausleging dieser Ausnahmeklauseln ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.2. Im Sonderfall gegenläufiger Rückführungsanträge ist eine nähere Prüfung des Kindeswohls anhand von Art. 13 HKiEntÜ verfassungsrechtlich geboten.3. Aus der verfassungsrechtlichen Verankerung des Kindeswohls in Art. 6 II und Art. 2 I GG i. V. mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) ergibt sich die Pflicht, das Kindeswohl verfahrensrechtlich dadurch zu sichern, dass den Kindern bereits im familiengerichtlichen Verfahren ein Pfleger zur Wahrung ihrer Interessen zur Seite gestellt wird, wenn zu besorgen ist, dass die Interessen der Eltern in einen Konflikt zu denen ihrer Kinder geraten.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
04.03.2009

Anforderungen an die Bestellung eines Verfahrenspflegers bei erheblichem Interessengegensatz

Eine Bestellung eines Verfahrenspflegers ist in der Regel erforderlich, wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz stehen. Zurückweisung an das Amtsgericht wegen Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers.