Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten künftig durch Antragsverfahren und im Kontakt mit Behörden begleiten. Das Bundesfamilienministerium hat ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, um Kommunen dabei zu unterstützen, Verfahrenslosen als verlässliche Ansprechpersonen in den Jugendämtern einzuführen. Sie haben die Aufgabe, bis 2024 entsprechende Fachkräfte aus- und fortzubilden. Bis 12. August können Interessenbekundungen beim BMFSFJ eingereicht werden.
Die vorliegende Profilbeschreibung ist aus Sicht des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. unter Mitwirkung der interdisziplinären Fachgruppe „Inklusive Pflegekinderhilfe“ entstanden und als Orientierung gedacht. Kontroverse Diskussionen und intensive Gespräche haben diese Veröffentlichung und das Meinungsbild angeregt. Der BbP begrüßt ausdrücklich weitere Impulse und Anregungen von der Basis bis zur Fachwelt und nimmt diese gerne mit in die laufende Arbeit auf.
Das zehnte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der neuen Aufgabe des Verfahrenslotsen auseinander, die ab dem 1. Januar 2024 vom Träger der örtlichen Jugendhilfe zu leisten ist.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat in ihrer Arbeitstagung vom 23. bis 25. November 2022 Empfehlungen zur Umsetzung des Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII erarbeitet und veröffentlicht.
Das DIJuF hat im Auftrag des Bayrischen Landesjugendamtes die Rechtsexpertise "Inhalt und Grenzen des Aufgabenbereichs, rechtliche Verantwortung und Organisation sowie Abgrenzung vom Verfahrenslotsen" erarbeitet.
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Empfehlung zur Umsetzung des Verfahrenslotsen