Sie sind hier

Verbleib in der Pflegefamilie

Für Ihren ersten Kontakt mit diesem Thema

Begriffserklärung

Verbleibensantrag / Verbleibensanordnung

Informationen und rechtlichen Hintergründe zum Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie aus der Wissensdatenbank.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Anträge im Rahmen des BGB

Detailinfos zum Antrag auf Freiwillige Übertragung des Sorgerechtes auf die Pflegeeltern, zum Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie, zum Antrag auf Umgang der Pflegeeltern mit ihrem ehemaligen Pflegekind und zum Antrag auf ehrenamtliche Einzelvormundschaft.

Verschiedenes

Hinweis

Verfahren um ein Pflegekind

Der Bayerische Rundfunk berichtet über ein noch andauerndes Verfahren zum Verbleib eines Pflegekindes in Dillingen unter dem Titel: "Verfahren um Pflegekind: Die Zeit läuft – und schafft Fakten".
Antrag / Musterschreiben

Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie

Wenn ein Kind längere Zeit in Familienpflege lebt und das Kind auf Wunsch der Sorgeberechtigten die Pflegefamilie verlassen soll, dann können die Pflegeeltern gemäß § 1632 BGB einen Antrag auf Verbleib des Kindes in ihrer Familie stellen. Dies ist ein sehr individueller Antrag bezogen auf die persönliche Situation des Pflegekindes und der Pflegeeltern sowie der Herkunftseltern. - Aktualisierte Fassung des Artikels nach der Gesetzesänderung durch das KJHG 2021 - .

Fachwissen

Gutachten

Zu den Anforderungen und Folgen einer Verbleibensanordnung nach 1632.4 BGB in einer Bereitschaftspflege

Der Deutsche Verein hat jetzt dieses Gutachten vom Okt. 2013 veröffentlicht.
Gerichtsbeschluss erklärt

Neuer Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Verbleibens-anordnung für Pflegekinder

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.3.2010 ist bedeutsam für die Frage einer möglichen Kindeswohlgefährdung bei Nichtbeachtung von Bindungen, hohem Schädigungsrisiko und frühen Misshandlungen des Kindes im Rahmen einer Entscheidung eines Verbleibensantrages. Ebenso wird die Grundrechtsposition des Kindes deutlich hervorgehoben. Kommentierung des Beschluss durch Rechtsanwältinnen Marquardt/Wilhelm.
Gerichtsbeschluss erklärt

Auszug aus einem Gerichtsurteil zur Verbleibensanordnung

Das OLG Stuttgart hat im Mai 2013 ein ausführliches Urteil zu den Bedingungen und Möglichkeiten einer Verbleibensanordnung erlassen.
Gerichtsbeschluss erklärt

Ein noch teilweise sorgeberechtigter Elternteil ist am Verfahren nach § 1632.4 BGB zu beteiligen

Beschluss des Bundesgerichtshofes zur Beteiligung eines Elternteils beim Verfahren zum Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie: Der Elternteil, dem u. a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden ist, der aber noch über Teilbereiche des Sorgerechts verfügt, ist in dem von den Pflegeeltern und dem Ergänzungspfleger geführten Verfahren auf Anordnung des Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB grundsätzlich zu beteiligen.
Gerichtsbeschluss erklärt

Sorgerechtsentzug und Verbleib des Kindes in einer Pflegefamilie

Das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerde einer leiblichen Mutter auf Rückübertragung des Sorgerechts und Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie zurückgewiesen. Hier können Sie das Urteil lesen und erhalten eine Erläuterung dazu.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
09.03.2018

Rückführung des Pflegekindes zu den Pflegeeltern nach vorheriger Herausnahme

Beschluss über einen Antrag von Pflegeeltern gemäß § 1632.4 BGB zur Rückkehr des Pflegekindes in ihre Familie.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
17.06.2020

Rückführung eines Pflegekindes im Rahmen einer Verbleibensanordnung

Pflegeeltern stellten einen Verbleibensantrag für ihr jetzt sechsjährige Pflegekind, welches kurz nach der Geburt zu ihnen kam. Aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung des Pflegevaters hatte der Vormund das Pflegeverhältnis beendet. Der Verbleibensantrag der Pflegeeltern wurde abgelehnt. Die Pflegeeltern trennten sich, die Pflegemutter stellte erneut einen Verbleibensantrag nur für sich und das OLG beschloss eine Rückkehr des Pflegekindes zu seinem Kindeswohl zur Pflegemutter unter der Bedingung, dass es keinen Kontakt zum Pflegevater geben würde.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
02.02.2021

Herausnahme aus der Pflegefamilie wegen möglicher sexueller Gefährdung

Das Bundesverfassungsgericht hatte zu entscheiden, ob die Herausnahme eines Kindes aus einer Pflegefamilie aufgrund einer möglicherweise nicht auszuschließenden sexueller Gefährdung des Kindes durch den Pflegevater rechtsgültig ist. Die vom Pflegevater verschwiegene Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material legte aus Sicht des Amtsvormundes eine Kindeswohlgefährdung des Pflegekindes nahe. Wenn ein Gericht trotz Warnungen des Jugendamtes die Rückführung des Kindes zu der Pflegemutter anordne, müssen die Richter sehr genau begründen, warum für das Kind kein Risiko besteht, entschied das Bundesverfassungsgericht. Eine solche Begründung im Sinne des Kinderschutzes sah das BVerfG als nicht gegeben an und hob den Beschluss des OLG - Rückführung des Kindes zur Pflegemutter - auf.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
26.03.2020

Befangenheit eines Familienrichters

Für den Fall einer Rückübertragung des Sorgerechts auf die leiblichen Eltern ihres Pflegekindes, haben Pflegeeltern im Rahmen eines Verfahrens einen Antrag auf Verbleib des Kindes in ihrer Familie gestellt. Der zuständige Richter beteiligte die Pflegeeltern nicht am Verfahren des Personensorgerechts und nahm auch deren Antrag auf Verbleib nicht entgegen. Die Pflegeeltern stellten daraufhin einen Antrag auf Befangenheit gegen den Richter, weil dieser die gebotene Hinzuziehung der Pflegeeltern unterlassen hätte. Das OLG Hamm erklärte das Ablehnungsgesuch der Pflegeeltern für begründet und erklärte deren Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Richter für berechtigt.
Fachartikel

von:

Schutz vor Herausnahme eines Pflegekindes aus seiner Pflegefamilie zwecks Adoption

Wenn sich Pflegeeltern mit einem Herausgabeverlangen des Verlangens des Jugendamtes zwecks Adoption konfrontiert sehen und sie aus Gründen des Kindeswohls die Adoption für eine Fehler halten, sollten sie zügig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein rechtlicher Fachbeitrag von Ricarda Wilhelm, Steffen Siefert und Claudia Marquard, Rechtsanwälte.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
15.11.2022

Verbleib oder Rückführung von Pflegekindern

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Vaters zur verweigerten Rückführung von Zwillingen nach zwei Jahren Aufenthalt in der Pflegefamilie nicht zur Entscheidung angenommen. Die Gründe der Nichtannahme waren formaler Art. Trotzdem hat das BVerfG zum möglichen Verbleib von Pflegekindern strenge Anforderungen gestellt.
Fachartikel

von:

Wie können sich Pflegeeltern gegen die Herausnahme ihres Kindes wehren?

Immer wieder werden Pflegeeltern mit der Situation konfrontiert, dass ihr Pflegekind aus der Pflegefamilie herausgenommen werden soll. Häufig meinen die leiblichen Eltern, sie seien wieder ausreichend stabilisiert und "ihr" Kind solle nun bei ihnen aufwachsen. Fachbeitrag von Rechtsanwalt Steffen Siefert.
Fachartikel

von:

Rechtliche Bedeutung von Traumatisierungen

Auch in rechtlicher Hinsicht können Traumatisierungen, die Pflegekinder erlitten haben bzw. die zu befürchten sind, erhebliche Bedeutung haben. Insbesondere sind Traumatisierungen geeignet, den unbestimmten Rechtsbegriff „Kindeswohl“ mit Inhalt zu füllen und dadurch einen Rechtsstreit letztlich zu entscheiden. Von Rechtsanwalt Steffen Siefert
Fachartikel

herausgegeben von:

Rückkehr oder Verbleib - Eine Analyse der Rechtsprechung zu Herausgabekonflikten bei Pflegekindern

(UPDATE: Der defekte Link in diesem Artikel ist korrigiert.) Das DJI in Zusammenarbeit mit dem DIJUF hat mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine wissenschaftliche Arbeit zur Rechtsprechung bei Rückkehr oder Verbleib von Pflegekindern veröffentlicht.
Fachartikel

von:

BGH: Verbleibensanordnung oder teilweiser Entzug der Sorge?

Reicht bei einem Herausgabeverlangen durch die leiblichen Eltern eines Pflegekindes ein Verbleibensantrag oder sollen Sorgerechte entzogen werden.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
05.09.2006

Verbleibensanordnung

Die Beschwerde der Mutter gegen den Erlass der Verbleibensanordnung des Familiengerichtes Olpe wird zurück gewiesen.

Seiten