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Unterhalt

Moses Online Themenheft
Zum dreizehnten Mal publizieren wir auch im Jahre 2023 unser erfolgreiches Themenheft über Finanzangelegenheiten - wie in jedem Jahr frisch aktualisiert und ergänzt um aktuelle Regelungen und Informationen. Nutzen Sie die zahlreichen Tipps und Hinweise - so erhalten Sie alle staatlichen Leistungen für Sie und Ihr Pflegekind, die Ihnen zustehen - und erfahren Sie, was Sie alles auf Ihre Steuern und Abgaben anrechnen lassen können, um Geld zu sparen. Jetzt vorbestellen - die Lieferung erfolgt ungefähr Mitte März.

Für Ihren ersten Kontakt mit diesem Thema

Begriffserklärung

Beihilfen

Neben dem regelmässigen Pflegegeld können Pflegeeltern sogenannte Beihilfen erhalten. Diese finanziellen Leistungen gewährt das Jugendamt für besondere Ausgaben in einmaligen Situationen.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Eine Jugendliche in einer Pflegefamilie wird selbst Mutter – Unterhalt für das Baby

Was passiert, wenn eine Jugendliche während ihres Aufenthaltes in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes wird? Rechtliche Informationen aus der Wissensdatenbank.

Verschiedenes

Tiefergehende Information

Rentenversicherung für Pflegeeltern

Beiträge nach § 39 Absatz 4 SGB VIII
Hinweis

Auswirkungen der Erhöhung des Kindesgeldes/Kinderfreibetrages auf Unterhaltsansprüche

Information des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. zu den „Auswirkungen der Erhöhung des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags auf Kindesunterhaltsansprüche und Zahlungen von UV-Leistungen durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz)"
Tiefergehende Information

Pflegegeld / Unterhalt für das Pflegekind / Ehegattenunterhalt

Die finanzielle Absicherung des Pflegekindes ist auch nach der Scheidung der Pflegeeltern durch das Pflegegeld gesichert.

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

Kürzung des Pflegegeldes bei Großelternpflege

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht zum Urteil AZ BVerwG 5 C 36.15 v. 19.5.2016 - Der Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Unterhalt gegenüber seinem Ehegatten ist bei der Berechnung des Pflegegeldes zu berücksichtigen -
Frage und Antwort

Unterhaltspflicht für die leiblichen Eltern

Unsere Älteste Pflegetochter ist 25 Jahre alt und seit dem fünften Lebensjahr bei uns. Seitens der Behörde soll sie nun finanziell für ihre leibliche Mutter, die Sozialleistungen bezieht, in Regress genommen werden. Aus unserer Sicht eine untragbare Zumutung, nicht zuletzt aufgrund der als Kind erlittener Traumatisierungen und nun wird ihr auch noch die Möglichkeit verbaut, sich als junger Mensch 'unbelastet' (soweit man das überhaupt sagen kann) ein eigenes Leben aufzubauen. Frage: Haben Sie Erfahrungen mit dieser Situation und wie kann sich unsere Tochter dagegen (juristisch) wehren, ein Leben lang weiter in dieser Situation mit der leiblichen Mutter (der leibliche Vater ist verstorben) zwangsverbunden zu bleiben? Sollen wir uns auch das das Jugendamt wenden, die ja aktenmäßig möglicherweise auch gefragt sein könnten (bevor die Akten vernichtet werden)?

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelung / Gesetz

Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches

Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt - betrifft in etlichen Paragrafen direkt die Belange von Pflegefamilien.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
07.08.2008

Kapitalbildende Lebensversicherung als bedingte angemessene Alterssicherung gem.§ 39 SGB VIII

Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist zur angenmessenen Alterssicherung im Sinne von § 39 Abs. 4 S.2 SGB VIII nicht von vornherein und ausnahmslos objektiv ungeeignet. Als angemessene Alterssicherung stellt sich eine solche grundsätzlich aber nur dann dar, wenn ihre Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist.
Rechtliche Regelung / Gesetz

Gesetzliche Regelung zum Pflegegeld

Der Gesetzestext aus dem SGB zu Unterhalt und Pflegegeld
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
15.09.2010

Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Sozialhilfeträger

Beklagter hält Aufkommen für den Unterhalt der Mutter für unbillige Härte. Die Mutter hat das Kind nur zeitweise versorgt und es besteht kein Kontakt mehr zwischen Mutter und Kind. Unterhaltsanspruch ist dadurch nicht verwirkt. Psychische Erkrankung kann nicht Anspruchsverluste zur Folge haben. Eine als schicksalsbedingt zu qualifizierende Krankheit der Mutter rechtfertigt keine Übertragung der Unterhaltslast auf den Staat
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
16.11.2010

Unbilligkeit von Unterhaltsleistungen von Kindern gegenüber ihren Eltern, die ihre elterlichen Pflichten verletzt haben

Zur Verwirkung von Elternunterhalt, wenn eine Mutter ihr später auf Unterhalt in Anspruch genommenes Kind im Kleinkindalter bei den Großeltern zurückgelassen und sich in der Folgezeit nicht mehr in nennenswertem Umfang um dieses gekümmert hat.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
27.01.2009

Mehrbedarf bei Alleinerziehung auch für Pflegekinder

Der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist auch für Personen zu berücksichtigen, die Pflegekinder in ihren Haushalt aufgenommen haben und allein betreuen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.07.2014

Alterssicherung von Pflegepersonen zur gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 39 SGB VIII

Da beide Kläger als Pflegeperson im Sinne des § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII anzusehen sind, hat dies zur Folge, dass auch beiden die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung zusteht.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
03.07.1995

Abänderung einer Unterhaltsbestimmung der Eltern durch das Vormundschaftsgericht

1. Das Vormundschaftsgericht kann die Unterhaltsbestimmung durch die Eltern ab Stellung des Antrags durch das Kind abändern. 2. Eine Unterhaltsbestimmung der Eltern kann abgeändert werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die im Einzelfall schwerer wiegen als die Gründe, derentwegen das Gesetz den Eltern das Recht eingeräumt hat, zu bestimmen, dass der Unterhalt in Natur statt durch eine monatliche Geldrente zu gewähren ist.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
18.07.2005

Einstweilige Anordnung zur Zahlung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

Das Pflegegeld dient einem völlig anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II. Es dient nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes der Pflegeeltern sondern der Sicherung des Unterhaltes des Pflegekindes.