Der Tod eines Kindes ist immer eine Tragödie. Der Tod eines Pflegekindes ist neben der Tragödie auch noch tiefgehender Schreck und Fassungslosigkeit. Ein Kind in öffentlicher Obhut kommt ums Leben? Das darf doch nicht sein. In Hamburg ist nach dem Tod des Pflegekindes Chantal ein wirrer, verwirrender und sich überschlagender Aktionismus ausgebrochen. Verantwortliche wiegelten erst ab, verloren dann ihre Posten. Der Senat bat zur Anhörung, ein Untersuchungsausschuss verrichtete seine Arbeit. Alles begleitet von einer wachen Presse.
Der überregionale Arbeitskreis zur Verwandtenpflege hat im Rahmen eines 'Düsseldorfer Papiers' Verfahrensstandards für die Überprüfung von Verwandtenpflege erarbeitet.
Professor Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen erklärt in einem Interview mit der Rhein-Necker-Zeitung Online, dass die Zahl der Kindestötung in Familien stark abgenommen hat.
Die Grünen unterstützen die Forderungen des Kinderschutzbundes: Abgestimmte Vorgehensweisen und einheitliche Auswahlkriterien bei Pflegefamilien sollten landesweit angewandt werden, zur Sicherheit der Kinder
Glückliche Familie: Forscher ermitteln Qualitätsstandards für die Pflegekinderhilfe - Ein Interview des Deutschlandsfunks mit Prof. Klaus Wolf und Andreas Sahnen vom Pflegekinderdienst Düsseldorf
Die Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen hat eine Erkärung abgegeben zu den neuen Planungen im Pflegekinderwesen in Hamburg als Konsequenz auf den Tod von Chantal. Die Forschungsgruppe bezieht sich dabei auf die Stellungnahmen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) des Hamburger Senats.
Die Dokumentation zur Fachtagung vom 14.-15.06.2012 ist veröffentlicht worden. Unter diesem Motto "Stabile Brücken für Pflegekinder bauen" wurde auf der Tagung die Gestaltung der Übergänge bei Pflegekindern und dabei insbesondere die Rolle der Fachkräfte als „Lotsen im Übergang“ aus sozialpädagogisch-forschender und rechtlich-organisatorischer Sicht diskutiert.
Pflegeeltern sind nicht gesetzlich zur Pflege und Erziehung des ihnen anvertrauten Kindes verpflichtet, sondern entscheiden sich freiwillig dazu, diese Aufgabe zu übernehmen. Nehmen sie ein von Behinderung betroffenes oder bedrohtes Kind auf, sind sie auf geeignete Rahmenbedingungen und Unterstützungen angewiesen, um diesem Kind ein inklusives Aufwachsen und entsprechende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Erfahrene PraktikerInnen mit Tätigkeiten rund um das Pflegekind haben sich zum AKTIONSBÜNDNIS PRAXIS zusammengeschlossen und wollen durch politische Einflussnahme gerechte gesetzliche Grundlagen in der Jugendhilfe und Sozialhilfe und die Sicherung von Qualität und Kontinuität im Pflegekinderwesen bewirken. BITTE stärken Sie das Aktionsbündnis durch IHR Interesse und IHRE Unterstützung.
Nach einer dreijährigen Arbeitsphase hat der Überregionale Arbeitskreis der Amtvormünder in NRW die umfassende Sammlung von Arbeits- und Orientierungshilfen für das Arbeitsfeld „Vormundschaften“ in Jugendämtern und Vereinen vorgelegt.
Die Vorgaben der Rechtsordnung zum Schutz von Elternrechten stellen, wie gesehen, erhebliche Anforderungen auch an die Pflegekinderhilfe in Deutschland.
Wie immer Fachkräfte sich persönlich hierzu stellen, die bestehenden verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Wertungen sind ernst zu nehmen und in die fachliche Arbeit zu integrieren.
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Erklärung der „Forschungsgruppe Pflegekinder“ zu den Antworten des Hamburger Senats