Im Kinder- und Jugendhilfegesetz – SGB VIII – sind die Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege festgelegt. Dazu haben wir bereits den Anspruch auf Beratung und Unterstützung o.a. beschrieben. Es gibt jedoch im SGB VIII noch weitere Paragrafen, die einen Anspruch der Pflegeeltern bzw. des Pflegekindes verdeutlichen.
Einordnung der Überlegungen und Entwürfe der Bundesregierung zur Weiterentwicklung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe am 14. Juni 2016 in Frankfurt. Vorträge des Fachtages wurden auf der IGFH-Webseite veröffentlicht.