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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Fachwissen

Fachartikel

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Vorläufiger Vormund

Im neuen Vormundschaftsrecht wurde der § 1781 BGB - vorläufige Vormundschaft - hinzugefügt. Diese vorläufige Vormundschaft soll dem Jugendamt die Möglichkeit geben, einerseits die Angelegenheiten des Mündels nach einer Inobhutnahme regeln zu können, andererseits eine davon unabhängige Frist zu haben, um einen geeigneten ehrenamtlichen oder notfalls auch beruflichen Vormund finden zu können.
Fachartikel

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Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern

Im aktuellen Vormundschaftsrecht wurde in einigen Paragrafen auf die für das Mündel so notwendige Zusammenarbeit von Vormündern und Pflegeeltern hingewiesen und entsprechende Bestimmungen erlassen.
Fachartikel

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Zusätzliche Pfleger im neuen Vormundschaftsrecht

In dem seit 1. Januar 2023 gültigen Vormundschaftsrecht gibt es die Möglichkeiten, zusätzlich zur Person des Vormundes ergänzende Pfleger zu bestellen.
Arbeitspapier

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Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation

Zur Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft eine Orientierungshilfe für die Praxis im Rahmen einer Expertise veröffentlicht.
Fachartikel

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Änderungen und Auswirkungen der Vormundschaftsreform

Ab Januar 2023 gelten neue Vormundschaftsregelungen. Diese betreffen natürlich auch im besonderen Maße Mündel, die in Pflegefamilien wohnen und deren Pflegeeltern. Einige Änderungen werden hier aufgeführt und eine erfahrene Berufsvormündin nimmt mit Sicht auf die Praxis Stellung dazu.
Fachartikel

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Möglichkeit der Antragstellung durch Pflegeeltern

Wenn ein Kind für längere Zeit in eine Pflegefamilie kommt, haben die Pflegeeltern gemäß § 1688 BGB die Alltagssorge und ein Recht auf Antragstellung sozialer Leistungen für ihr Pflegekind. Für Pflegeeltern, deren Pflegekind einen Vormund hat, gilt ab dem 1. Januar 2023 eine andere rechtliche Grundlage.
Arbeitspapier

Vormundschaftsrechtsreform: Arbeitshilfe zu den Änderungen im BGB

Durch die Reform des Vormundschaftsrechts, die zum 1.1.2023 in Kraft tritt, finden sich zahlreiche Regelungen zur Vormundschaft nicht mehr am gewohnten Standort im BGB. Um das Auffinden der Regelungen zu erleichtern, hat das DIJuF eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die den bisherigen und den neuen Standort im BGB gegenüberstellt.
Stellungnahme

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Mehr Rechte für Betroffene

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt die im Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geplante grundlegende Neugliederung und Modernisierung.
Stellungnahme

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Stellungnahme von PFAD-Bundesverband zur Vormundschaftsreform

PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. konzentriert sich in seiner Stellungnahme von Anfang August 2020 auf die Teile des Referentenentwurfs, die Kinder in Pflegefamilien betreffen. PFAD-Bundesverband begrüßt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, hat jedoch in Bezug auf Mündeln, die in Pflegefamilien leben, Verbesserungsvorschläge.
Stellungnahme

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen unterstützt, denn die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt eine spürbare Stärkung und das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert. Zur Weiterentwicklung fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten.
Stellungnahme

Zur Reform des Vormundschaftrechts

Das Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat am 7. August 2020 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.
Arbeitspapier

Für eine konsequente Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft!

Der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. hat eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes erarbeitet und sich speziell auf die Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft bezogen. Die AWO weist darauf hin, dass im Rahmen eines Projektes das stabilisierende sowie entwicklungs- und integrationsfördernde Potenzial der ehrenamtlichen Vormundschaft eindrucksvoll belegt werden konnte.

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelung / Gesetz

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Mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung

Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Die Reform ist die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992.

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