Dieses Interview zeigt, wie Pflegeeltern durch die guten Rahmenbedingungen eines freien Trägers umfassende Unterstützung und Hilfe finden, um ihren Pflegekindern ein tragfähiges und vertrauensvolles Familienleben zu ermöglichen.
Das Dialogforum Pflegekinder tagt – im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – seit 2015. Auf der neuen Webseite des Dialogforums können Expertisen, Diskussionspapiere und Veranstaltungsberichte rund um zentrale Themen der Pflegekinderhilfe abgerufen werden.
Mehrheitlich hat die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder am 4. Mai 2018 einen Antrag Baden-Württembergs unterstützt, der die Bundesregierung auffordert, die Rahmenbedingungen für Pflegekinder und deren Familien zu verbessern.
Die Perspektive gGmbH und das Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. haben mit Unterstützung weiterer Träger ein Projekt durchgeführt, welches Praxiskonzepte in der Zusammenarbeit mit Eltern von Pflegekindern aufbauen, etablieren und weiterentwickeln wollte. Der Abschlussbericht des Projektes steht nun zur Verfügung.
INTEGRAS Fachverband für Sozial- und Sonderpädagogik in Zürich hat ein Arbeitspapier zur Prozessqualität im Pflegekinderwesen für die Fachkräfte und Beteiligten des Pflegekinderwesens - besonders in der Schweiz - erarbeitet. Die Standards der Arbeit im Pflegekinderwesen sind allgemein und offen formuliert – mit dem Ziel, einen möglichst breit angelegten Fachdiskurs über die Herausforderungen im Pflegekinderwesen zu führen. Insofern stellt jeder Standard ein Spiegelbild aktueller Erfahrungen und Problemstellungen aus dem Pflegekinderwesen in der Forschung und Praxis dar.
Im Rahmen einer schriftliche Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum Thema „Situation der Pflegefamilien in Schleswig-Holstein“ gab die Landesarbeitsgemeinschaft der vier Kinderschutz-Zentren in Kiel überregional, Lübeck, Westküste und Ostholstein/Segeberg Ende April 2021 eine Stellungnahme ab.
Wie sind die Beziehungen der Pflegeeltern und des Jugendamtes zueinander? Wer ist zu was verpflichtet und berechtigt? Die Tätigkeit von Pflegeeltern definiert sich in einem Dreiecksverhältnis zwischen Pflegeeltern, Personensorgeberechtigten und Jugendamt. Um hier Deutlichkeit zu ermöglichen, sind inzwischen viele Jugendämter dazu übergegangen, Verträge zwischen mit den Beteiligten der Vollzeitpflege anzuregen und abzuschließen. So gibt es Verträge zwischen Personensorgeberechtigten und Jugendamt, Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern und Pflegeeltern und Jugendamt. Die Definition, was Pflegeeltern denn nun rechtlich gegenüber dem Jugendamt sind, ist schwierig und manchmal auch irreführend.
In der 'Schriftenreihe Materialien zur Prävention' der Bertelsmann-Stiftung im Rahmen der Initiative 'Kein Kind zurücklassen' wurde ein Forschungsprojekt der Stiftung vergeben. Der Bertelsmann Stiftung ist es ein Anliegen, Chancen von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Hierzu müssen auch die Hilfen zur Erziehung in den Fokus gerückt werden. Denn sie sind längst zu einem wesentlichen Element in der Kinder- und Jugendhilfe geworden, das nicht nur wichtige Hilfe in Notlagen anbietet, sondern auch Bildungs- und Teilhabechancen fördert.
Dieser Fachartikel wurde im Juni 2020 für das Dialogforum Pflegekinderhilfe erstellt. Das Ziel der Qualifizierung in der Pflegekinderhilfe ist eine Weiterentwicklung des Bereichs als Daueraufgabe, deren Auftrag lautet: Sicherstellung des Schutzes und der Rechte der Kinder, Ermöglichung ihres sicheren Aufwachsens, Förderung ihrer kognitiven und emotionalen Entwicklung und Stärkung ihrer gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten.
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLGs) sind familienorientierte Lebensgemeinschaften mit einer innewohnenden Fachkraft, die in der Regel ein bis zwei Kinder in ihre Lebensgemeinschaft aufnehmen und gesetzlich der Heimerziehung zugeordnet werden (§ 34 SGB VIII). Bei dem Träger P.E.B.e.V. werden die SPLGs unter die Überschrift "familienanaloge Lebensgemeinschaften" (LGs) gefasst. Deshalb sprechen wir im weiteren Text von sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLGs) oder (familienanalogen) Lebensgemeinschaften (LGs).
Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert. Seit 2005 schreibt § 39 SGB VIII Absatz 4 die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006 wurde dies als zu gering kritisiert
Ein Zusammenschluss von fachkompetenten Persönlichkeiten - vereint im "Team Fostercare 2020" - hat einen Artikel zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe erarbeitet und darin die Qualitätsstandards zur Diskussion gestellt, die in Verantwortung von Jugendämtern in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe partizipativ entwickelt werden sollen. Die Veröffentlichung erfolgt durch das DIJuF.
Zum Anspruch auf Beratung und Unterstützung der Eltern von Pflegekindern hat das Perspektive-Institut eine Expertise für das Dialogforum Pflegekinderhilfe erarbeitet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Beratung und Begleitung der Eltern ebenso wie der Pflegeeltern und des Pflegekindes. Die Expertise zeigt auf, wie sich die Beratung und Unterstützung im Alltagsleben der Familien ermöglichen lässt und welche Veränderungen in den Rahmenbedingungen dafür notwendig sind.
Bei der Versorgung, Förderung und Entwicklung für die betroffenen Pflegekinder können bei den Pflege- und Herkunftsfamilien und bei der Jugendhilfe unterschiedliche Sichtweisen, Erwartungen und Anforderungen bestehen. Die hier vorgestellte Masterarbeit geht der Frage nach, ob ein Einsatz von Mediation zwischen Pflege- und Herkunftsfamilien vielleicht in diesem Spannungsfeld helfen und befriedigende und nachhaltige Lösungen und Entscheidungen bringen kann.
Bericht der Enquete-Kommission der Bürgerschaft Hamburg vom Januar 2019
Kinderschutz und Kinderrechte sollen durch Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure in Hamburg gestärkt werden. Die Enquete-Kommission hat dazu einen Bericht von über einhundert Seiten verfasst und darin siebzig Empfehlungen formuliert.
Rahmenbedingungen fachlicher Arbeit in der Pflegekinderhilfe werden maßgeblich durch klare Haltung, Transparenz, Augenhöhe und Respekt geprägt. Werden diese Grundzüge der Arbeit in einem Leitbild festgehalten, verpflichten sich die Akteure der Pflegekinderhilfe zu deren Einhaltung und ermöglichen somit einen hohen Standard der Hilfe.
Löwenzahn Erziehungshilfe e.V. ist ein gemeinnütziger, anerkannter Träger der Jugendhilfe und kümmert sich seit 1992 um die Vermittlung von Kindern, die aus unterschiedlichsten Gründen für einen unbestimmten Zeitraum nicht in ihrer Ursprungsfamilie leben können. Zur Zeit werden von Loewenzahn Erziehungshilfe e.V. 110 Kinder in 90 Pflegefamilien im ganzen Ruhrgebiet betreut.
Mitreden – Mitgestalten, ein Beitrag der Pflegefamilienverbände
Die bundesweiten Adoptiv- und Pflegefamilienverbände AGENDA-Pflegefamilien, Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und PFAD-Bundesverband e.V. haben zur neu beginnenden Diskussion der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet.
PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien, Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die AGENDA Pflegefamilien haben die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet. BiP tritt die Nachfolge des „Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände“ an, der seit 2012 bestand und versteht sich als Weiterentwicklung dieser Initiative. BiP baut auf der dort gemeinsam geleisteten Arbeit auf und versteht sich als gemeinsames Sprachrohr für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien
IGfH Fachtagung in Kooperation mit der Forschungsgruppe Pflegekinder an der Universität Siegen, dem Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V., PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. und Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. - vom 13. bis 14. September 2022 in Bonn -. Ein Ziel der Tagung ist es, diese getrennten Fachdiskussionen, Konzepte und Forschungen zusammenzuführen, um jeweils Anregungen für die anderen Felder fruchtbar zu machen.
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Über die Studie Stabile Pflegeverhältnisse