Eine Verbleibensanordnung kommt nicht in Betracht, wenn bei einem Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie das Kindeswohl wegen eines massiven Loyalitätskonflikts gefährdet würde und die Befolgung des Kindeswillens zu einem Kindeswohl gefährdenden Zustand führen würde-
Jamie und Kat wachsen zusammen bei einer Pflegefamilie auf. Im tristen Alltag schenken sie sich gegenseitig Liebe und Nähe, vertrauen und beschützen sich. Doch dann trennen sich die Wege der beiden: Jamie wird adoptiert, und Kat bleibt allein zurück ...