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Pflegeeltern

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Fachwissen

Fachartikel

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Schutz vor Herausnahme eines Pflegekindes aus seiner Pflegefamilie zwecks Adoption

Wenn sich Pflegeeltern mit einem Herausgabeverlangen des Verlangens des Jugendamtes zwecks Adoption konfrontiert sehen und sie aus Gründen des Kindeswohls die Adoption für eine Fehler halten, sollten sie zügig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein rechtlicher Fachbeitrag von Ricarda Wilhelm, Steffen Siefert und Claudia Marquard, Rechtsanwälte.
Fachartikel

von:

Wie können sich Pflegeeltern gegen die Herausnahme ihres Kindes wehren?

Immer wieder werden Pflegeeltern mit der Situation konfrontiert, dass ihr Pflegekind aus der Pflegefamilie herausgenommen werden soll. Häufig meinen die leiblichen Eltern, sie seien wieder ausreichend stabilisiert und "ihr" Kind solle nun bei ihnen aufwachsen. Fachbeitrag von Rechtsanwalt Steffen Siefert.
Fachbuch
von
Stefanie Sauer
Fachbuch
von
Alice Ebel

Praxisbuch Pflegekind

Informationen und Tipps für Pflegeeltern und Fachkräfte

Fachbuch
von
Dirk Schäfer

Darum machen wir das...

Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung - Deutungsmuster und Bewältigungsstrategien

Fachbuch
von
Andy Jespersen

Belastungen und Ressourcen von Pflegeeltern

Analyse eines Pflegeeltern-Onlineforums

Fachbuch
von
Ernst Ell
Fachbuch
von
Ullrich Gintzel
Fachbuch
von
Volker Krolzik, Jacqueline Kauermann-Walter
Fachbuch
von
Sabine Kötter

Besuchskontakte in Pflegefamilien

Das Beziehungsdreieck "Pflegeeltern - Pflegekind - Herkunftseltern"

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
16.11.2016

Herausgabeanspruch - Verbleibensantrag - Beteiligung der Pflegeeltern

Kein Herausgabeanspruch der Pflegeeltern bei fehlendem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie und Einleitung des Verfahrens über die Verbleibensanordnung
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
18.07.2016

Verbleibensanordung und Regelung von Besuchskontakten

Erfolg der Beschwerde der Pflegeeltern. Der angeordnete kurzfristige Wechsel des Kindes in den Haushalt des Vaters ist aufzuheben bzw. bis auf weiteres auszusetzen. Der (unbefristete) Verbleib des Kindes bei seinen Pflegeeltern ist anzuordnen. Zusätzlich ist der Umgang der Mutter neu zu regeln.
Rechtliche Regelung / Gesetz

Gesetzliche Grundlage der Pflegekindschaft in Österreich

Auszüge aus dem österreichischen Bundes-Kinder - und Jugendhilfegesetz
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
13.08.2015

Aufsichtspflicht - Verpflichtung Pflegemutter

Bei Übernahme der Betreuung und Aufsicht eines minderjährigen Kindes durch einen Dritten entspricht die Aufsichtspflicht in ihrem Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht. Die zur Haftung des Aufsichtspflichtigen entwickelten Kriterien können herangezogen werden. Eine Pflegemutter kann für sich nicht den Sorgfaltsmaßstab für eigene Angelegenheiten in Anspruch nehmen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
03.04.2012

Pflegeeltern sind zur Tragung von Gerichtskosten nur bei Aussichtslosigkeit oder schuldhaftem Verhalten verpflichtet.

Pflegeeltern sind nur dann zur Tragung von Gerichtskosten im Rahmen des § 1632 Abs. 4 BGB verpflichtet, wenn diese die Aussichtslosigkeit des Verfahrens von vornherein erkannt haben oder das Verfahren durch grob schuldhaftes Verhalten veranlasst haben
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
19.07.2011

Prozesskosten für Pflegeeltern bei einem Verbleibensantrag nicht die Regel

In Verfahren gem. § 1632 Abs. 4 BGB (Herausgabe oder Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie) ist die Erhebung von Gerichtskosten nicht die Regel, sondern bedarf der besonderen Begründung
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
27.01.2010

Pflegeeltern als Vormünder ihres Pflegekindes

Pflegeeltern sind geeignet. Die Entlassung des Amtsvormundes entspricht dem Kindeswohl.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
24.10.2008

Begriff der Pflegeperson im Jugendhilferecht

Begriff der Pflegeperson im Jugendhilferecht (im Sinne der §§ 33, 34 und 44 SGB VIII). Pflegeperson ist unmittelbar die Person, der das Kind direkt vermittelt wurde und die somit allein verantwortlich ist. Das OVG RP vertritt hier eine gegensätzliche Position zum Urteil des OVG NRW v. 07.06.2005
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
03.10.2005

Pflegegeld kann nicht gepfändet werden

Ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter "Anerkennungsbetrag" ist unpfändbar

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