Bericht zum Projekt "geRECHT in NRW" mit Auszügen und Links zur Internetseite des Projektes.
Mit einem großen Fachtag ist das Modellprojekt „geRECHT in NRW“ in die letzte Projektphase gegangen. Mit einem Überblick über Kinderrechte.
Die Ombudsschaft ist eine neuere Entwicklung im Rahmen der Partizipation innerhalb der Jugendhilfe. Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) gründete sich 2002 und war damit bundesweit die erste Ombudsstelle. Erläuterung zu Ombudschaften in der Jugendhilfe.
Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten in der Jugendhilfe durch ombudschaftliches Handeln
Pressemitteilung Evangelische Akademie Bad Boll zu einer Tagung am 22./23.Mai zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Seit dem 01. Juli 2019 existiert mit der durch das BMFSFJ geförderten Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe eine fachpolitische Interessenvertretung und bundesweite Ansprechpartnerin für Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundeskoordinierungsstelle mit Sitz in Berlin fungiert als Dach der im Bundesnetzwerk Ombudschaft zusammengeschlossenen unabhängigen Ombudsstellen.
Eine im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Expertise spricht sich für die Etablierung von Ombudspersonen bzw. Beauftragten für Kinderrechte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aus.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, stellte ihren dritten Bericht als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe für den Berichtszeitraum 2020/2021 in Kiel vor. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 577 Petent*innen (278 Eingaben im Jahr 2020 und 299 im Jahr 2021) beraten.
Das durch die 'Netzwerkstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe' beauftragte Rechtsgutachten soll klären, an welchen Stellen die verschiedenene Aufgaben einer Ombudschaft in der Jugendhilfe gesetzlich verankert werden können.
Die Schaffung von Ombuds- und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche hält Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Stadt München, für dringend notwendig.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ- verabschiedete ein Diskussionspapier zu Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern.
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat zu der Thematik der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe ein Rechtsgutachten bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben. Im vorliegenden Rechtsgutachten werden sowohl grundsätzliche Fragen, als auch Fragen z.B. zum Kindergeld, zu BaföG und BAB beantwortet.
Die Ombudschaftliche Tätigkeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist noch nicht lange Praxis und wirft einige rechtliche Fragen auf, die deutlich wurden und die noch nicht klar beantwortet werden konnten.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat sich mit einem offenen Brief an der Diskussion um Inhalt und Perspektive der Ombudschaft in Niedersachsen beteiligt. Mit dem neuen § 9a SGB VIII „Ombudsstellen“ sind die Länder verpflichtet, bedarfsgerechte unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das diese Aufgabe in Angriff genommen hat
Das BeBeE - Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen arbeitet als Ombudsstelle in der Jugendhilfe und hat seinen Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Das Beratungsangebot richtet sich an (sorgeberechtigte) Eltern, an Pflegeeltern und an Jugendliche und junge Erwachsene, wenn diese eine Hilfe zur Erziehung nach §§ 27ff SGBV III aktuell in Anspruch nehmen oder einen Antrag auf diese unterstützende Hilfe stellen möchten. Ebenfalls können Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe die Beratung zu allgemeinen Themen in Anspruch nehmen
Ombudschaften als Normalfall zur Partizipation. Ein Diskussionspapier des Arbeitskreises der Jugendhilfereferentinnen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Im Auftrag der Netzwerkstelle "Ombudschaft in der Jugendhilfe" hat Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner ein Rechtsgutachten zur Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII geschrieben.
Ombudschaft als relativ junges Konzept in der Kinder- und Jugendhilfe erfährt eine immer breitere fachliche Zustimmung. Die Einschätzung, dass die bundesweite Implementierung von Ombudsstellen als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen notwendig sind, wird in der Fachwelt überwiegend geteilt. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat im November 2019 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem es die notwendigen Gesetzesänderungen einfordert.
Gutachten von Prof. Dr. Wiesner zur Ombudschaft in der Jugendhilfe