Leistungen und Tätigkeiten im Rahmen der Jugendhilfe - z.B. der Pflege- und Adoptivkinderhilfe - werden durch eine Vielfalt von Trägern erbracht. Gesetzliche Leistungsverpflichtungen richten sich an den 'öffentlichen' Träger der Jugendhilfe, andere Aufgaben werden sowohl vom öffentlichen Träger (Jugendamt) als auch von 'freien' Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen.