Seit jeher nehmen Menschen Kinder, die nicht ihre leiblichen sind, in ihre Familie auf und sorgen für sie. Lesen Sie hier unsere umfangreichen Grundinfos zum Thema Adoption.
Als wir 1997 unsere beiden Kinder aufnahmen (zum Zeitpunkt der Aufnahme 1 Jahr bzw. 14 Tage alt), ahnten wir noch nicht was uns zukommen würde. Den leiblichen Vater hatten wir bei den Gesprächen kennengelernt und damit auch seine Forderungen. Da es keinen Grund gab ihm nach dem Tod seiner Lebensgefährtin aufgrund seines Alters die Kinder zu entziehen und er sich freiwillig um eine Lösung für die Versorgung der Kinder kümmerte, blieb das alleinige Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht erstmals beim leiblichen Vater.