Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied in seinem Beschluss, dass der auf einen bekannten Sprachassistenten lautende Vorame eines Mädchens geändert werden darf. Die Eltern hatten ein Antrag auf Änderung des Vornamens durch Hinzufügung eines zweiten Vornamen gestellt, so dass ihr Kind sich anders benennen konnte, da der Erstname zu erheblichen Hänseleien und Mobbing führte. Während die zuständige Behörde der Stadt die Namensänderung verweigerte, sprach sich das Gericht dafür aus, da die seelische Belastung des Mädchens durchaus ein Grund für die Namensänderung sei.